Data Act: Trilog-Verhandlungen So profitieren Firmen vom Datenaustausch untereinander und mit Behörden

Von Margit Kuther Lesedauer: 2 min

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EU-Kommission, Europaparlament und der Rat der Europäischen Union haben eine Einigung in den Trilog-Verhandlungen über den Data Act erzielt: der Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Öffentlicher Hand soll vorangebracht werden. Dazu ein Gastkommentar von Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Trilog-Verhandlungen: Verbesserter Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Öffentlicher Hand.
Trilog-Verhandlungen: Verbesserter Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Öffentlicher Hand.
(Bild: Gerd Altmann / Pixabay)

Bitkom begrüßt, dass der ursprüngliche Kommissionsentwurf des Data Act in den Trilog-Verhandlungen verbessert wurde. Der Data Act muss jetzt noch über die Ziellinie gebracht werden und dann heißt es: in der Umsetzung Chancen maximieren! Europa braucht eine funktionierende und im globalen Maßstab wettbewerbsfähige Datenwirtschaft.

Mit dem Data Act kann es gelingen, den Datenaustausch zwischen Unternehmen und mit der Öffentlichen Hand voranzubringen, und zwar über alle Branchen und Sektoren hinweg. Wir sollten die Weichen für eine Datenwirtschaft stellen, die auf gegenseitigen Nutzen ausgelegt ist. Damit könnten Deutschland und Europa zu echten Vorbildern in der Welt werden.

Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Genau zu beobachten gilt es, ob sich die Befürchtung bewahrheitet, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht ausreichend geschützt werden. Es muss insbesondere vermieden werden, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern oder uns weniger freundlich gesonnenen Ländern geraten. Tritt ein solcher Fall ein, muss umgehend gegengesteuert und der Data Act nachgebessert werden.

Erfreulich ist, dass beim Datenteilen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand der Fokus auf Daten ohne Personenbezug gelegt wird, personenbezogene Daten müssen dagegen nur im Fall eines öffentlichen Notstands geteilt werden. Offen bleibt leider im gesamten Data Act, was genau eine angemessene Kompensation beim Datenteilen ist. Hier bestehen rechtliche Unklarheiten. Rechtssicherheit ist aber Voraussetzung für eine funktionierende Datenwirtschaft, umso wichtiger ist jetzt eine durchdachte und konsistente Umsetzung des Data Act.

Beim sogenannten Cloud Switching, also dem Wechsel zwischen Cloud-Diensten unterschiedlicher Anbieter, sowie allgemein Datenverarbeitungsdiensten ist es in der Trilog-Verhandlung gelungen, deutlich nachzubessern. Bitkom unterstützt das Ziel, den Anbieterwechsel im Cloud-Bereich zu erleichtern.

Wir begrüßen, dass Cloud-Anbietern dabei im Wesentlichen nichts technisch Unmögliches abverlangt wird und mehr Rücksicht auf die Architektur der Dienste genommen wird. Gleichzeitig hätten wir uns bei den Fristen noch mehr Flexibilität gewünscht. Cloud Switching ist in der Praxis bei verschiedenen Services sowie den unterschiedlichen Standards, die nun entwickelt werden müssen, extrem komplex.

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