Im jüngsten Rechtsstreit zwischen Qualcomm und Arm hat die Jury Qualcomms Vorwurf bestätigt, dass Arm gegenüber dem Fabless-Chiphersteller Vertragsbruch und gezieltes geschäftsstörendes Verhalten begangen habe. Die Summe des Schadensersatzes: Zwei Dollar! Einige Entscheidungen stehen aber noch aus.
Vor Gericht erzielte Qualcomm im Rechtsstreit mit Arm einen Teilerfolg, bekommt aber nur einen symbolischen Schadenswert von 2 Dollar zugesprochen – vorerst.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)
Im Rechtsstreit zwischen den Chipunternehmen Qualcomm und Arm hat eine Jury im US-Bundesstaat Delaware teilweise zugunsten von Qualcomm entschieden. Nach einem fünftägigen Prozess stellte das Gericht fest, dass Arm gegen eine bestehende Architekturlizenzvereinbarung verstoßen und gezielt in die Geschäftsbeziehung zwischen Qualcomm und Meta eingegriffen hat. Allerdings sprach die Jury Qualcomm lediglich einen symbolischen Schadenersatz von insgesamt zwei US-Dollar zu. Beide Unternehmen werteten das Urteil anschließend als Erfolg.
In der aktuellen Auseinandersetzung warf Qualcomm seinem Lizenzpartner vor, vertragliche Verpflichtungen verletzt und die Entwicklung eigener Prozessoren behindert zu haben. Konkret soll Arm erforderliche Softwarekorrekturen sowie Prüfwerkzeuge des Arm Compliance Kit (ACK) zurückgehalten haben, die zur Überprüfung und Validierung der Prozessoren benötigt werden. Außerdem habe Arm die Verlängerung von Lizenzen für die Prozessorkerne Cortex-A720, Cortex-A520 und Cortex-M55 verweigert und keine wirtschaftlich angemessenen Lizenzbedingungen angeboten.
Streit um Meta-Geschäft und Schadenersatz
Ein weiterer Streitpunkt betraf Qualcomms Geschäftsbeziehungen zu potenziellen Kunden. Nach Darstellung des Unternehmens hatte Arm im Oktober 2024 die Kündigung einer Architekturlizenz angedroht und die entsprechende Mitteilung gezielt an Medien weitergegeben. Dadurch seien unter anderem Verhandlungen mit Meta beeinträchtigt worden. Qualcomm bezifferte den daraus entstandenen finanziellen Schaden auf rund 170 Millionen US-Dollar. Die Jury gelangte zu dem Schluss, dass Arm vorsätzlich in die Geschäftsbeziehung zwischen Qualcomm und Meta eingegriffen hatte.
Trotz dieser Feststellungen blieb der zugesprochene Schadenersatz äußerst gering. Von insgesamt sechs zur Entscheidung stehenden Klagepunkten entschied die Jury vier zugunsten von Arm. Für die beiden erfolgreichen Klagepunkte erhielt Qualcomm jeweils einen US-Dollar als nominellen Schadenersatz. Arm hatte argumentiert, dass Qualcomm keinen unmittelbar nachweisbaren und bezifferbaren finanziellen Schaden aus den beanstandeten Handlungen belegen konnte. Die geringe Entschädigung spiegelt damit die fehlende Anerkennung eines entsprechend hohen Schadenersatzanspruchs wider.
Entsprechend unterschiedlich fielen die Reaktionen der Unternehmen aus. Qualcomm begrüßte die Feststellung des Vertragsbruchs und wertete das Urteil als Bestätigung seiner Vorwürfe, Arm habe versucht, das Geschäft des Unternehmens gezielt zu behindern. Arm verwies dagegen auf die vier abgewiesenen Klagepunkte und die lediglich symbolische Entschädigung. Nach Auffassung des britischen Chipdesigners bestätigt das Ergebnis die eigene Position, unter den Technologielizenzvereinbarungen nach Treu und Glauben gehandelt zu haben.
In weiteren Entscheidungen könnte es um Milliardensummen gehen
Der Rechtsstreit ist mit dem Juryurteil allerdings noch nicht abgeschlossen. US-Bundesrichterin Maryellen Noreika muss noch entscheiden, ob der festgestellte Verstoß gegen die Architekturlizenzvereinbarung Qualcomm dazu berechtigt, die Lizenzgebühren an Arm für einen Zeitraum von fünf Jahren auszusetzen. Nach den im Verfahren genannten Größenordnungen könnte Arm dadurch Einnahmen von mehr als zwei Milliarden US-Dollar verlieren. Die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Entscheidung wären somit erheblich größer als die bislang zugesprochenen zwei Dollar Schadenersatz.
Darüber hinaus steht eine Entscheidung darüber aus, ob Arm seiner Verpflichtung nachgekommen ist, bei Verhandlungen über künftige Architekturlizenzen nach Treu und Glauben zu handeln. Dabei geht es unter anderem um Lizenzbedingungen für die Arm-v10-Technologie. Auch diese Frage könnte weitreichende Auswirkungen auf die künftige Zusammenarbeit der beiden Unternehmen haben. Zudem besteht für beide Seiten grundsätzlich die Möglichkeit, gegen nachteilige Gerichtsentscheidungen Rechtsmittel einzulegen. Der seit Längerem andauernde Lizenzkonflikt zwischen Qualcomm und Arm könnte die Chipbranche daher noch über einen längeren Zeitraum beschäftigen.(sg)
Stand: 08.12.2025
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