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Ansprüche ohne Risiko durchsetzen
Paul M. entschied sich deshalb für einen ganz anderen, einen vierten Weg: Er unterbreitete dem Insolvenzverwalter den Vorschlag, eine gewerbliche Prozessfinanzierung einzuschalten – und damit die Finanzierung der Klage sowie das damit verbundene Kostenrisiko auf einen externen Partner auszulagern.
„Prozessfinanzierung ist gerade in Fällen mit höheren Streitwerten eine einfache und wirkungsvolle Lösung“, bestätigt der Anwalt Dr. Böttger. „Vielen Betroffenen ist dieses relativ junge Modell nur leider noch nicht ausreichend bekannt.“
Dabei ist das Prinzip einfach: Stimmen die Gläubiger zu, lässt der Insolvenzverwalter eine Klageschrift anfertigen und reicht diese zur Prüfung bei einem Prozessfinanzierer seines Vertrauens ein.
Schätzt dieser die Prozesschancen und die Bonität des Beklagten positiv ein, übernimmt er sämtliche Kosten des gerichtlichen Verfahrens und begleitet dieses auf Wunsch auch juristisch durch erfahrene Experten.
Für die Kläger eine Chance ohne Risiko: Denn geht der Prozess wider Erwarten doch verloren, trägt der Prozessfinanzierer alle anfallenden Kosten – die Insolvenzmasse, soweit vorhanden, bleibt unangetastet, und auch den Gläubigern entstehen keine Ausgaben.
Bei einem positiven Ausgang des Prozesses gewinnen die Gläubiger, denn der Prozessgewinn erhöht die Insolvenzmasse, die zur Befriedigung ihrer Ansprüche zur Verfügung steht. Lediglich ein Teil davon geht als Erfolgshonorar an den Prozessfinanzierer – er erhält eine prozentuale Beteiligung am Netto-Erlös der Klage (in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent des Erstrittenen). Selbst das Honorar entrichten die Gläubiger also nicht aus eigener Tasche, sondern mittelbar über die Insolvenzmasse.
„Besser 60 Prozent von allem als 100 Prozent von nichts“
„Die Höhe des Erfolgshonorars ist Verhandlungssache und abhängig vom Umfang der Risikoübernahme und der Risikobewertung im Einzelfall“, erklärt Dr. Böttger von der LEGIAL AG. „Schließlich verauslagt der Prozessfinanzierer alle Kosten quasi als zinsloses Darlehen ohne jede Befristung – und verzichtet bei einer Niederlage auch noch auf die Rückzahlung.“
Für Paul M. und die weiteren Gläubiger wirkte sich die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer nachhaltig günstig aus: Der Gewinn aus dem Prozess erhöhte die Insolvenzmasse deutlich.
Im Ergebnis führte das zu einer Gesamtquote von 60 Prozent. „Ohne eine gewerbliche Prozessfinanzierung hätte der Insolvenzverwalter nicht klagen können – und am Ende hätten wir so gut wie nichts bekommen.
So erhielten wir immerhin 60 Prozent unserer Außenstände“, sagt Paul M., den der Ausgang des Falles womöglich selbst vor einer Insolvenz bewahrt hat.
Gerade für weniger finanzstarke Anspruchsinhaber wie ihn, ob nun in der Rolle eines Insolvenzgläubigers oder auch in seinem normalen Tagesgeschäft, bietet die Prozessfinanzierung eine gute Chance, berechtigte Ansprüche vor Gericht zu bringen, ohne bei einer Niederlage die erdrückende Kostenlast tragen zu müssen.
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