Kunde insolvent – Lieferant pleite? Wie Sie nach einer Insolvenz an Ihr Geld kommen

Redakteur: David Franz

Eine Insolvenz ist häufig nicht nur für das zahlungsunfähige Unternehmen selbst, sondern ebenso für dessen Lieferanten und Dienstleister ein wirtschaftliches Desaster. Wie Sie nach einer Insolvenz an Ihr Geld kommen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Statistisches Bundesamt: Im März 2012 wurden in Deutschland insgesamt 14.054 Insolvenzverfahren registriert.
Statistisches Bundesamt: Im März 2012 wurden in Deutschland insgesamt 14.054 Insolvenzverfahren registriert.
(Bild: LEGIAL / Markus Borkmann, Fotolia.com)

Alljährlich müssen deutsche Firmen durch insolvente Auftraggeber hohe Zahlungsausfälle verkraften. Viele solcher Fälle fallen auch in die Statistik, die allein für das Jahr 2011 trotz relativ guter Wirtschaftslage rund 30.000 Unternehmensinsolvenzen verzeichnet.

Wer sich dann lediglich still in die Gläubigerschar einreiht und die Hoffnung auf wenigstens einen Teil des ausstehenden Geldes nährt, ist damit selten wirklich gut beraten: Denn allzu oft finden sich in den Büchern des Pleitekandidaten noch geldwerte Ansprüche, die zu realisieren sich für die Gläubiger auszahlen kann.

Paul M., Geschäftsführer eines mittelständischen Zulieferbetriebes für Elektronikbauteile, traf die Insolvenz seines größten Kunden unvorbereitet und eiskalt: Lange hatte die dortige Geschäftsführung die desolate wirtschaftliche Situation der Firma verschleiert. Nun sollte ein Insolvenzverwalter die Interessen der Gläubiger vertreten.

Dessen Bestandsaufnahme war zunächst vielversprechend: In den Büchern der insolventen Firma fanden sich noch größere offene Ansprüche, welche dem Pleitier rechtlich zustanden. Würden diese Forderungen realisiert, stiege auch der Wert der Insolvenzmasse – und damit der Anteil, den Gläubiger wie Paul M. trotz Insolvenz noch zu erwarten hatten.

Das Problem: Um an das Geld zu kommen, würde der Insolvenzverwalter klagen müssen, und das insolvente Unternehmen verfügte nicht mehr über genügend Restmittel, um die Kosten für die Einleitung des Gerichtsverfahrens zu tragen. Eine fatale Lage für die Gläubiger, die aber relativ häufig vorkommt, so Dr. Dirk Böttger, Anwalt und Insolvenz-Experte bei der LEGIAL AG: „Insolvenzverwalter entdecken immer wieder umfangreiche Zahlungsansprüche, die nicht durchsetzbar sind, weil die Mittel für eine Prozessführung fehlen.

Die Gläubiger gehen dann quasi leer aus bzw. erhalten nur äußerst geringe Quoten – und zwar nicht, weil das Geld unerreichbar wäre, sondern weil die Betroffenen ihre Chancen und Rechte nicht genau kennen.“

Insolvenzmasse riskieren oder selbst zahlen?

Verfügt ein insolventes Unternehmen über werthaltige Außenstände oder Zahlungsansprüche, haben Gläubiger tatsächlich mehrere Möglichkeiten, mit einer solchen Situation umzugehen: Zunächst einmal kann der Insolvenzverwalter im Auftrag der Gläubiger einen entsprechenden Prozess mit den Mitteln der noch vorhandenen Insolvenzmasse führen. Allerdings zehren die dabei entstehenden Kosten im Fall einer Niederlage unter Umständen einen großen Teil des noch vorhandenen Vermögens auf – aufgrund des Prozessrisikos ist durch eine Klage für die Gläubiger also nicht automatisch etwas gewonnen. Deshalb schrecken viele vor diesem Schritt zurück.

Die zweite Möglichkeit: Gibt die Insolvenzmasse nicht einmal mehr die Mittel für die „Kriegskasse“ her, können die Gläubiger den Prozess zur Durchsetzung der Ansprüche auch selbst finanzieren. Viele Betroffene können oder wollen aber die Prozesskosten erst recht nicht selbst tragen – weil das mit dem Risiko verbunden ist, bei einer Niederlage gutem Geld noch schlechtes hinterher zu werfen.

„Die staatliche Prozesskostenhilfe als dritte Alternative scheidet in den meisten Fällen ebenfalls aus, weil sie vom Gericht häufig verweigert wird, insbesondere dann, wenn den Gläubigern zuzumuten ist, die für die Klage anfallenden Prozesskosten ganz oder anteilig selbst zu tragen“, erläutert Dr. Dirk Böttger, Experte der LEGIAL AG. „In der Praxis werden daher – nicht zuletzt wegen der leeren Staatskassen – die Anträge der Insolvenzverwalter auf Prozesskostenhilfe regelmäßig abgelehnt. Die Gläubiger verlieren durch das Antragsverfahren dann lediglich kostbare Zeit.“

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