Mit Matrix- oder Laser-Scheinwerfern wird heute schon das Autofahren sicherer. Doch bei autonomen Fahrzeugen wird das Licht noch eine wichtigere Rolle einnehmen.
Licht spielt in Fahrzeugen eine wesentliche Rolle. Bei den künftig autonom fahrenden Fahrzeugen wird das Thema Sicherheit noch weiter in den Vordergrund gerückt.
(Bild: ZKW Group)
Licht spielt nicht nur in der Allgemeinbeleuchtung eine tragende Rolle. Im Fahrzeugbau sorgt es für Sicherheit. So sind aktuell in hochwertigen Fahrzeugscheinwerfern Matrix- und Pixelsysteme verbaut, um beim Fahren mit Dauerfernlicht den Gegenverkehr nicht zu blenden. ZKW, ein österreichischer Spezialist für Scheinwerfer, wurde vor 80 Jahren gegründet.
Von der Produktion von Metallkomponenten für verschiedene Motorrad- und LKW-Hersteller folgte in den darauffolgenden Jahrzehnten die Spezialisierung auf Premium-Lichtsysteme und deren Elektronik. Im Jahr 1989 wurde der erste PKW-Hauptscheinwerfer serienmäßig produziert und 1995 folgte der erste LKW-Scheinwerfer. Ein weiterer Meilenstein war im Jahr 2014 der erste Laserscheinwerfer der Geschichte für den BMW i8 und Ende 2015 ein LED-Matrix-Scheinwerfer, der im Opel Astra eingebaut wurde.
Jetzt arbeitet ZKW an der nächsten Genration von Scheinwerfersystemen. Man spricht hier von hochauflösendem Licht. Bei Matrix- und Pixelscheinwerfern sind die dynamischen Schaltvorgänge für den Fahrer noch erkennbar. Anders bei den hochauflösenden Systemen: Der Fahrer nimmt von dem permanenten Ab- und Aufblenden der einzelnen Bereiche in der Lichtverteilung nichts mehr wahr.
Doch ZKW denkt schon einen Schritt weiter: Die Fronteinheit des Fahrzeugs soll eng mit optischen Sensoren zusammenarbeiten. So sollen die Scheinwerfer als Auge des Fahrzeugs die Funktion des Sehens übernehmen und bestmöglich unterstützen. Die Fahrbahn ausleuchten ist dann nur noch eine untergeordnete Aufgabe.
Mit Blick auf autonom fahrende Vehikel stellt sich die Frage: Wie wird sich die Rolle des Lichts verändern, wenn das Fahrzeug autonom fährt? Aktuell gibt es dafür noch keine Antwort, doch ZKW bietet schon einige Lösungen. Ein mögliches Szenario ist es, die Wegführung zu analysieren und anzuzeigen. Allen Verkehrsteilnehmern wird klar gemacht, wohin das Fahrzeug fährt und was es plant. Vom Auto ausgehende Lichtsignale zeigen am Boden die Fahrtrichtung und speziell die Wegführung. So können Fußgänger oder Radfahrer reagieren.
Eine weitere Möglichkeit, die autonom fahrende Autos bieten, ist es, Fußgängern durch Projektion eines Zebrastreifens auf die Straße mehr Sicherheit bieten und sie die Straße überqueren können. Damit auch der Gegenverkehr weiß, dass jetzt Fußgänger die Straße überqueren, wird eine rote Haltelinie auf der Gegenfahrbahn projiziert.
Abstandsstreifen und Sicherheitszone projizieren
Es ist vor allem das Problem, dass Gegenverkehr und andere Verkehrsteilnehmer von den Scheinwerfern geblendet werden. Egal ob Matrix-Scheinwerfer, Laserscheinwerfer oder voll adaptive LED-Lichtlösungen: Alles ist hell erleuchtet und wird im Bedarfsfall einfach und gezielt ausgeblendet.
Passagiere eines autonom fahrenden Fahrzeugs achten kaum darauf, wo sie sich gerade befinden und welchen Weg das Fahrzeug nimmt. Entwickler gehen davon aus, dass sich der Reaktionsweg deutlich verkürzen wird. Denn Sensoren bremsen zeitgleich mit dem vorangehenden Fahrzeug. Der Bremsweg hängt allerdings nicht von der Geschwindigkeit ab.
Physische Einflüsse wie eine nasse Fahrbahn oder der Reifendruck müssen ebenso berücksichtigt werden. Um zu wissen, ob ein autonom fahrendes Fahrzeug einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält, kann das vorausfahrende Fahrzeug, je nach Bremsintensität, einen Abstandsstreifen oder eine Sicherheitszone auf die Fahrbahn projizieren.
Künftig werden sogenannte Sicherheitszonen rund um das Auto auf der Straße dargestellt und geschwindigkeitsabhängig angepasst. Auch gekoppelte Fahrzeuge, also solche, die im Konvoi fahren, werden von einem umgebenden, geschlossenen Kreis angezeigt. Die sichere Durchfahrt von Fahrzeugen, die nicht dem Konvoi angehören, kann mittels Licht-Korridoren ermöglicht werden.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.