Finanzierung Mehr ERP-Mittel für den Mittelstand geplant

Von Susanne Braun 2 min Lesedauer

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Das Bundeskabinett will das Fördervolumen für Gründungen, Innovationen und Investitionen im Mittelstand 2027 auf rund zwölf Milliarden Euro erhöhen. Davon könnten auch Elektronikunternehmen profitieren – etwa bei Investitionen in Automatisierung und Digitalisierung.

Die Bundesregierung plant für 2027 mehr Finanzierung von Investionen im Mittelstand.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Die Bundesregierung plant für 2027 mehr Finanzierung von Investionen im Mittelstand.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 Entwurf für den ERP-Wirtschaftsplan 2027 beschlossen. ERP steht in diesem Zusammenhang für „European Recovery Program“ und bezeichnet ein Förderinstrument des Bundes. Mit ERP-Systemen zur Unternehmens- und Produktionsplanung, wie sie in der Fertigungsindustrie eingesetzt werden, hat das Programm nichts zu tun.

Das Fördervolumen der ERP-Kreditprogramme soll gegenüber dem Vorjahr um 600 Millionen Euro steigen. Vorgesehen sind vor allem zinsgünstige Finanzierungen für Gründungen, Innovationen, Digitalisierung und Investitionen. Die Mittel werden überwiegend über die KfW und die Hausbanken vergeben. Geplant sind unter anderem lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anfangsjahre und Haftungsfreistellungen für die finanzierenden Banken.

Unter anderem für kleine und mittlere EMS-Unternehmen könnten sich dadurch zusätzliche Finanzierungsspielräume ergeben – etwa für Bestückungs-, Prüf- und Automatisierungstechnik, digitale Produktionsprozesse oder Betriebsmittel. Auch Investitionen in neue Fertigungsverfahren und Dienstleistungen könnten grundsätzlich in Betracht kommen.

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Außerdem sollen 780 Millionen Euro für Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanine-Finanzierungen außerhalb der KfW bereitgestellt werden. Diese Angebote dürften vor allem für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen relevant sein.

Der Wirtschaftsplan ist allerdings noch kein Gesetz. Zudem steht die gesamte Fördersumme nicht exklusiv für einen bestimmten Bereich der deutschen Wirtschaftslandschaft bereit. Ob ein Unternehmen tatsächlich profitieren kann, hängt vom konkreten Förderprogramm, den jeweiligen Bedingungen und der Zustimmung der Hausbank ab. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Publikation Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 können Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums herunterladen. (sb)

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