Angaben zu einem möglichen Risiko für die Verbraucher basieren immer auf zwei Faktoren, der Exposition und der Gefährdung. Die Exposition beschreibt, ob und wie intensiv wir einem Stoff ausgesetzt sind. Am Beispiel des Alkohols lässt sich das gut zeigen: trinkt jemand gar keinen Alkohol, ist er dem nicht ausgesetzt (keine Exposition) und muss auch nicht befürchten, einen Rausch zu bekommen.
Alkohol (Ethanol) hat aber sehr wohl ein Gefährdungspotential: trinkt man zu viel, kann man zunächst betrunken werden, bei sehr hohem Alkoholkonsum kann man sich sogar so vergiften, dass man daran stirbt. Alkohol ist also in genügend hoher Konzentration tödlich giftig. Nimmt man versehentlich statt des „Trinkalkohols“ Ethanol das wesentlich giftigere Methanol, reicht schon eine wesentlich geringere Exposition für eine lebensbedrohliche Gefährdung. Die Giftigkeit ist eine Stoffeigenschaft.
Aus Exposition und Gefährdung kann man das Risiko ableiten, das zur Beurteilung von potentiell gefährlichen Substanzen angegeben wird. Ist die Exposition Null, ist auch das Risiko Null. Gleiches gilt für das Risiko, wenn der Faktor Gefährdung Null wird.
In vielen Fällen ist die Frage nach einem akuten Risiko also leicht beantwortet: wenn ein Nanomaterial fest in eine Trägersubstanz eingebunden ist, gibt es keine Exposition, Menschen sind der Substanz nicht ausgesetzt, und damit gibt es auch kein akutes Risiko: Der mit Kohlenstoffnanoröhrchen (CNTs – Carbon Nanotubes) verstärkte Tennis- oder Eishockeyschläger enthält zwar nanoskalige CNTs und bestimmte Arten von freien CNTs können Entzündungen auslösen. Die CNTs sind aber im Tennisschläger nicht frei, sondern fest mit Kunstharz oder ähnlichen Klebern verbunden, ein Austreten der CNTs ist nicht plausibel - die Exposition und damit das Risiko ist Null.
In einigen Forschungsarbeiten werden CNTs auch als Komponenten in künftigen Computer-Prozessoren untersucht. Sollten sie eines Tages in Anwenderprodukten eingesetzt werden, so werden die CNTs ebenso wie beim Tennisschläger tief im Material verkapselt sein, auch hier erscheint eine Freisetzung beim Anwender nicht plausibel. Dieses Beispiel ist auf sehr viele andere Anwendungen von Nanomaterialien übertragbar.
Nano-Titandioxid in Sonnencreme: Nanopartikel tragen etwa zu verbessertem UV-Schutz bei.
Recht eindeutig ist auch die Aussage der Toxikologen zu nano-Titandioxid in Sonnencreme. Das nano-Titandioxid wird eingesetzt, um den UV-Anteil des Sonnenlichts zu mindern. Das Titandioxid in Sonnencreme stellt eines der wenigen Beispiele dar, in denen wir direkt mit Nanopartikeln in Kontakt kommen, schließlich tragen wir die Sonnencreme direkt auf die Haut auf.
Da die gesunde Haut Nanopartikel aber sehr gut aus dem Körper ausschließt und das mineralische Titandioxid ein außerordentlich effektiver Sonnenschutz ist, lautet das Fazit eindeutig: lieber mit Nano. Lässt man den hohen Sonnenschutz durch Nano weg, ist eine erhöhte Hautkrebsrate die Folge. Alternative chemische Lichtschutzfaktoren weisen wiederum andere „Nebenwirkungen“ auf. Der Verbraucher hat aber seit 2013 die Wahl: Nanomaterialien müssen auf der Verpackung von Kosmetika ausgewiesen werden (Im Fall von Titandioxid steht dort üblicherweise „Titanium dioxide (nano)“).
Im Bereich der Displaytechnik werden in den letzten Jahren Panels mit Quantenpunkt- bzw. Nanopartikel-Technologie beschrieben. Die Nanopartikel werden eingesetzt, um sehr reines rotes, grünes oder blaues Licht als Grundfarben im Display zu emittieren und so eine farbstarke Abbildungstechnik zu ermöglichen. Die Hersteller arbeiten aber nach eigener Aussage an Alternativen zu den in der ersten Generation eingesetzten Cadmium haltigen Nanopartikeln, denn Cadmium ist ein giftiges Schwermetall, das zwar nicht beim Anwender, aber auf der Mülldeponie giftige Cadmium-Ionen freisetzen könnte.
Stand: 08.12.2025
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