Energiepolitik Europäische Kommission hat den Industriestrompreis bis 2028 genehmigt

Von Susanne Braun 2 min Lesedauer

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Die Bundesregierung führt einen Industriestrompreis ein, um energieintensive Unternehmen zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Maßnahme wurde von der EU-Kommission genehmigt und gilt zunächst von 2026 bis 2028. Auch die Halbleiterfertigung profitiert.

Mit der Einführung des Industriestroms sollen sich einige besonders energieintensive Zweige der Industrie für Fördermaßnahmen bewerben können.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Mit der Einführung des Industriestroms sollen sich einige besonders energieintensive Zweige der Industrie für Fördermaßnahmen bewerben können.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Für die Jahre 2026 bis 2028 führt die Bundesregierung den Industriestrompreis ein, wie sie am 16. April 2026 über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitgeteilt hat. Dem vorangegangen war die Bestätigung der Entlastungsmaßnahme für energieintensive Industrie durch die Europäische Kommission. Mit dem Industriestrompreis reagiert die Regierung auf die anhaltend hohen Energiepreise, die insbesondere energieintensive Industrien belasten. Ziel ist es auf diesem Wege, Produktionsstandorte in Deutschland zu sichern und Abwanderungen zu verhindern.

Kern des Industriestrompreises ist eine teilweise Entlastung beim Strompreis. So können Unternehmen für bis zu 50 Prozent ihres Verbrauchs eine Förderung erhalten, wobei die maximale Entlastung bei 50 Prozent des Großhandelsstrompreises liegt. Eine Preisuntergrenze von 5 ct/kWh bleibt bestehen. Das Instrument ist zunächst auf drei Jahre angelegt (2026 bis 2028). Die Antragstellung erfolgt rückwirkend ab 2027.

Halbleiterei und Elektronik profitieren indirekt

Zu den begünstigten Branchen zählen unter anderem die Halbleiterfertigung, Teile des Maschinenbaus sowie weitere energieintensive Industriezweige. Gerade in der Elektronik- und Digitalindustrie spielt der Stromverbrauch eine immer größere Rolle. Neben klassischen Fertigungsprozessen treiben vor allem Rechenzentren, KI-Anwendungen und die Produktion moderner Chips den Energiebedarf nach oben. Damit entwickelt sich Strom zunehmend zu einem strategischen Kostenfaktor.

Folgende Branchen werden in dem Pressepapier zum Industriestrompreis erwähnt. „Unter Berücksichtigung der ausgeweiteten Strompreiskompensation profitieren insbesondere Unternehmen nachfolgender Branchen von dem Industriestrompreis“, heißt es in dem Papier:

  • Teile der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren,
  • Teile der Herstellung von chemischen Erzeugnissen (bspw. Industriegase),
  • Teile der Glas- und Keramikherstellung,
  • Teile der Metallerzeugung, wie die Herstellung von Schmiede- und Stanzteilen
  • sowie Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung,
  • Teile der Nahrungsmittelindustrie,
  • die Herstellung von Zement,
  • die Halbleiterfertigung,
  • Teile der Papierherstellung,
  • Teile des Maschinenbaus,
  • Teile der Gewinnung von Steinen und Erden.

Allerdings ist die staatliche Unterstützung an Bedingungen gebunden: Unternehmen müssen 50 Prozent der erhaltenen Beihilfen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investieren. Dazu zählen etwa Energieeffizienzmaßnahmen, der Ausbau erneuerbarer Energien oder Flexibilitätslösungen wie Speicher. Man will also kurzfristige Entlastung mit langfristiger Transformation verbinden.

Planungssicherheit, aber begrenzte Reichweite

Durch die Orientierung am Großhandelsstrompreis sollen Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit erhalten. Gleichzeitig bleibt der Zugang auf bestimmte Branchen beschränkt, weitere Sektoren könnten jedoch nachträglich aufgenommen werden. Für die Elektronikindustrie bedeutet das: Während energieintensive Teilbereiche wie die Halbleiterfertigung direkt profitieren, bleibt für viele andere Unternehmen die Frage offen, inwieweit steigende Stromkosten auch künftig abgefedert werden können. (sb)

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