Wegen Verfahrensfehlern EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen Qualcomm für nichtig

Von Michael Eckstein

Vor vier Jahren wurde Qualcomm wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens von der EU-Kommission zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Die muss der US-amerikanische Mobilfunkchipspezialist nun nicht zahlen.

Qualcomm stand lange in der Kritik, mit fragwürdigen Geschäftspraktiken Kunden an sich zu binden – darunter auch Apple. Nun hat das Gericht der Europäischen Union eine 2018 verhängte Strafzahlung gekippt.
Qualcomm stand lange in der Kritik, mit fragwürdigen Geschäftspraktiken Kunden an sich zu binden – darunter auch Apple. Nun hat das Gericht der Europäischen Union eine 2018 verhängte Strafzahlung gekippt.
(Bild: Qualcomm)

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe von fast einer Milliarde Euro gegen den Chiphersteller Qualcomm für nichtig erklärt. Es seien mehrere Verfahrensfehler festgestellt worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zudem habe die zuständige EU-Kommission bei der Analyse des Falls nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt (Rechtssache T-235/18).

Diese hatte 2018 die Strafe gegen Qualcomm verhängt, weil sie der Ansicht war, das amerikanische Unternehmen habe Milliarden US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kaufe, so die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager damals. Wettbewerber seien dadurch in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für sogenannte LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter versuchte das Unternehmen vor allem eine stärkere Konkurrenz durch Intel zu verhindern.

Gericht zerlegt ursprüngliche Argumentation

Das Gericht folgte der Argumentation jedoch nicht: „Mit seinem Urteil von heute erklärt das Gericht den Beschluss der Kommission insgesamt für nichtig.“ Dabei berufen sich die Richter auf mehrere Verfahrensfehler, die die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt hätten. Zudem stellt es eine Analyse der Kommission zu den wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Anreizzahlungen in Frage.

Die Kommission habe für ihre Feststellung nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt, damit sei die Analyse rechtswidrig, hieß es. Zwar hätten die Zahlungen die Anreize für Apple, sich an konkurrierende Anbieter zu wenden, verringert, aber für den überwiegenden Teil seines Bedarfs im relevanten Zeitraum habe es keine technische Alternative zu den Chipsätzen von Qualcomm gegeben.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die EU-Kommission kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen. Eine Sprecherin der Behörde sagte, man werde das Urteil genau analysieren und über mögliche nächste Schritte nachdenken.

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