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Unterschiedliche Kreditbeurteilung
Auffällig ist darüber hinaus, dass sich das Auskunftsverhalten der Zweitbank auch während der vergangenen Monate nicht geändert hat. Außer den monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen verlangt sie nach wie vor keine weiteren Unterlagen. Ein zusätzlicher Gesprächsbedarf besteht, wie erwähnt im Gegensatz zur Hausbank, nach wie vor nicht.
Alles in allem scheint es also, diese Vermutung liegt für V. nun nahe, dass es zwischen den beiden Banken offensichtlich Unterschiede in der Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit gibt, die V. jedoch eher zu Gunsten seiner langjährigen Hausbank gesehen und vermutet hätte.
Diese Bestandsaufnahme hat den Unternehmer zwischenzeitlich veranlasst, auch einmal die Kosten der sonstigen Geschäftsverbindung beider Kreditinstitute genauer als bisher prüfen zu lassen. Neben den allgemeinen Konto- und Datenverarbeitungsgebühren sind dies vor allem Transaktionskosten bei Geld- und Wertpapiergeschäften sowie Gebühren, die bei geschäftlichen Umsätzen mit dem europäischen Ausland entstehen. Hierzu liegen aussagefähige Informationen noch nicht vor.
Auffällig ist allerdings, dass die Hausbank von V. mittlerweile reagiert und sich nach den Gründen für diese umfangreiche Bestandsaufnahme erkundigt hat. Zum ersten Mal seit Beginn der Finanzkrise wurde V. dabei auch die Frage gestellt, ob er denn „mit dem Beratungsservice unseres Kreditinstitutes nicht mehr zufrieden sei“. Derartige versöhnliche Töne war er in der Tat lange Zeit nicht mehr gewohnt.
Privatvermögen mit einbeziehen
Neben seinen geschäftlichen Aktivitäten denkt V. jetzt des Weiteren darüber nach, seine umfangreichen privaten Geldgeschäfte einschließlich der diesbezüglichen Dispositionen seiner Familie „unter die Lupe“ zu nehmen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Auch hier besitzt die Hausbank bisher einen erheblichen „Heimvorteil“, da außer kleineren Geldanlagen und diverser Wertpapierdepots für die beiden Kinder sämtliche Vermögenswerte dort angelegt sind.
Das gilt ebenfalls für ein Investmentkonto, in das V. seit fast zwanzig Jahren einen monatlichen Betrag von 3.000 DM bzw. 1.550 Euro einzahlt, um damit später seine finanzielle Altersvorsorge abzusichern. Leider gilt aus der Sicht von V. auch hier, dass diese Aktiva im Hinblick auf die Gesamtverbindung zu seiner Hausbank offenbar keinerlei Bedeutung besitzen. Auf die zuletzt eher fordernden Töne seines Bankpartners hatten sie jedenfalls keinen Einfluss.
Hintergrund und Schlussfolgerung
Die von V. nun durchgeführte vollständige Bestandsaufnahme seiner Bankgeschäfte mit sämtlichen seiner Kreditinstitute ist absolut folgerichtig. Im Ergebnis einer solchen Bestandsaufnahme sollte naturgemäß eine Neuordnung der jeweiligen Geschäftsbeziehungen zu den Kreditgebern stehen.
Das soll aber keineswegs bedeuten, dass sich die jeweiligen Schwerpunkte in jedem Fall von einem zum anderen Bankinstitut verschieben müssen. Punktuelle Änderungen wie etwa die Verlagerung eines Teils des Überziehungskredites auf dem Geschäftskonto zu einer anderen Bank mit einem gleichzeitigen Sicherheitentausch sind vielmehr ebenso möglich wie eine Neuausrichtung der jeweiligen Darlehensschwerpunkte oder eine teilweise Verlagerung von geschäftlichen Umsätzen.
Wichtig ist im Ergebnis, dass Unternehmer erkennen lassen, dass sie auch und gerade in Krisenzeiten auf verlässliche Bankpartner mit transparenten Kosten und bewährten Dienstleistungen setzen. Dazu gehört aber auch, dass nicht nur die Hausbank, sondern auch der Unternehmer selbst prüft, ob und in welchem Umfang Änderungen der bisherigen Geschäftsgrundlagen gegebenenfalls herbeigeführt werden müssen. Derartige Änderungen können natürlich auch dazu führen, die bisherigen Bankgeschäfte nicht zu verlagern, sondern beim gleichen Geschäftspartner lediglich neu zu strukturieren.
*Michael Vetter ist unabhängiger Finanzberater sowie freier Autor und Referent für Finanzthemen.
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