Der Verkaufsstopp für bestimmte CoolGaN-Produkte in China ist nur ein Ausschnitt eines größeren Patentstreits zwischen Infineon und Innoscience. Ein Überblick über Verfahren, Märkte und die Bedeutung für GaN-Leistungshalbleiter.
Die CoolGaN-Transistor-100-V-Familie von Infineon bietet hohe Schaltperformance und Leistungskapazität in einem kompakten Gehäuse.
(Bild: Infineon)
Man kennt das von großen Messen: Mal wird ein Ausstellungsstück mit einem Tuch verhängt, mal muss etwas abgeräumt werden. Dahinter stecken meist Patentstreitigkeiten und Beschwerden der Konkurrenz. Diesmal hat es Infineon in China getroffen.
Am Eröffnungstag der „electronica China“ in Shanghai Anfang Juli 2026 musste Infineon einen Teil seiner Auslage wieder abräumen, berichtete das chinesische Finanzportal Shidai Caijing. Vertreter des chinesischen Chipherstellers Innoscience hatten am Stand ihres Konkurrenten aus München mehrere GaN-Bauteile entdeckt, die ein chinesisches Gericht zuvor mit einem Verkaufsverbot belegt hatte.
Nach diesem Einspruch habe der Messe-Veranstalter die strittigen Exponate von Infineons Stand entfernt, teilte Innoscience am 2. Juli 2026 auf dem offiziellen WeChat-Account mit. Es sei das erste Mal, dass ein Verkaufsverbot in der noch jungen Galliumnitrid-Branche Chinas derart öffentlich vollstreckt werde, und das ausgerechnet auf einer internationalen Leitmesse, hieß es in chinesischen Kommentaren.
Die beiden Unternehmen streiten sich bereits in Deutschland und den USA vor Gericht. Mehrere Entscheidungen waren zugunsten von Infineon ausgegangen. Kürzlich aber hatte Innoscience in seiner Heimatstadt Suzhou in der Nähe von Shanghai eine „Gegenoffensive“ gestartet, wie das Finanzportal es nannte. Am 27. Mai hat das Mittlere Volksgericht der Stadt Suzhou in erster Instanz festgestellt, dass Infineon zwei Erfindungspatente von Innoscience verletzt habe, so Shidai Caijing – wir berichteten darüber.
Das Gericht ordnete an, Verkauf, Angebot und Import der betroffenen Produkte in China sofort einzustellen, sprach Innoscience zehn Millionen Yuan (rund 1,2 Millionen Euro) Schadenersatz zu und erließ eine einstweilige Verfügung. Da Innoscience seinen Hauptsitz in Suzhou hat, war das gewissermaßen ein Sieg in einem Heimspiel.
Nicht ohne meinen Anwalt
Infineon wehrte sich. Der Konzern versuchte, die beiden Patente für ungültig erklären zu lassen, und rief das Oberste Volksgericht an. Beide Versuche scheiterten, wie Shidai Caijing schrieb. Die chinesische Patentbehörde CNIPA habe die Gültigkeit beider Patente im November 2025 vollständig bestätigt, ein anschließender Einspruch Infineons sei vom Pekinger Gericht für geistiges Eigentum abgewiesen worden.
Am 12. Juni dann habe der Senat für geistiges Eigentum des Obersten Volksgerichts die Verfügung bestätigt und alle Einwände zurückgewiesen, erklärte Innoscience in einer Pressemitteilung. Damit wurde das Verbot in China vollstreckbar. Die beiden Patente, die Innoscience Ende 2024 in Suzhou geltend gemacht hatte, gelten als grundlegend für 650-Volt-GaN-Bauelemente auf Siliziumbasis. Sie betreffen deren Bauweise und Fertigung, heißt es in chinesischen Medienberichten. Betroffen seien zehn Produkte aus Infineons CoolGaN-G3-Reihe.
Wo die Profite winken
Hintergrund des Streits ist einer der lukrativsten Bereiche der Leistungselektronik. GaN schaltet schneller und mit geringeren Verlusten als herkömmliches Silizium. Damit ebnet es Rechenzentren den Weg zu einer Stromversorgung mit 800 Volt, wie sie die stark gestiegene Leistungsaufnahme von KI-Servern verlangt. Innoscience und Infineon zählten laut dem Marktforscher Yole Group 2023 und 2024 zu den fünf größten GaN-Herstellern der Welt, so die South China Morning Post. Nach Daten des Marktforschers Trendforce führte Innoscience den Weltmarkt für GaN-Leistungsbauelemente 2024 mit 29,9 Prozent an, Infineon lag mit 10,3 Prozent auf Rang vier. Auf China und Hongkong entfielen im Geschäftsjahr 2025 laut Geschäftsbericht 38 Prozent des Infineon-Umsatzes.
Beide Unternehmen sind Zulieferer von Nvidia. Innoscience arbeitet mit Nvidia an GaN-Netzteillösungen für dessen 800-Volt-Architektur, berichtete die South China Morning Post in Hongkong. Anderen Branchenberichten zufolge stehen beide Konzerne, Innoscience wie Infineon, auf Nvidias Liste zugelassener Zulieferer für diesen Übergang.
Ein Urteil mit Effekt?
Wie schwer der Verkaufsstopp in China wiegt, wird unterschiedlich beurteilt. Das Urteil habe einen „sehr begrenzten Effekt“ auf das GaN-Geschäft, weil es nur einen kleinen Teil des Portfolios betreffe, sagte ein Infineon-Sprecher gegenüber der South China Morning Post. Man widerspreche der Entscheidung entschieden und werde „alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Innovationsführerschaft bei der GaN-Technologie zu verteidigen.“
Stand: 08.12.2025
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Einen „erheblichen Einfluss“ auf das Geschäft von Infineon erwartet dagegen die Patentberatung PRIP Research, vor allem bei Infineons margenstarken Hochvolt-Produkten für Industrie- und Serveranwendungen sowie bei Modulen für das Automobilgeschäft. An den Börsen sorgte das Urteil für kurzfristige Kurssprünge bei chinesischen Chipherstellern. Die in Hongkong notierte Innoscience-Aktie stieg am Montag darauf um 16,6 Prozent. Die Shanghaier Verbindungshalbleiter-Hersteller Silan Microelectronics und Sanan Optoelectronics erreichten ihr Tageslimit von zehn Prozent, China Resources Microelectronics legte um mehr als 13 Prozent zu.
Der Streit sei eine ‚Konfrontation auf Systemebene‘ um die Vorherrschaft bei den Halbleitern der dritten Generation, zitierte die South China Morning Post Zhang Guobin, den Gründer des chinesischen Chipportals eetrend.com. Mit dem explosiven Nachfragewachstum nach effizienten Leistungsbauteilen für KI-Rechenzentren, Elektrofahrzeuge und erneuerbare Energien werde sich der Wettbewerb im GaN-Markt weiter verschärfen, sagte Zhang.
Ein Streit in mehreren Instanzen
Infineon war zuerst gegen seinen chinesischen Konkurrenten vor Gericht gezogen, berichtete Shidai Caijing. In den USA verklagten die Münchener das chinesische Unternehmen im März 2024 vor einem Bundesgericht in Kalifornien. Später beantragten sie bei der Handelsbehörde ITC ein Einfuhrverbot. Im Mai 2026 befand die ITC, ein bereits ausgelaufenes Altprodukt von Innoscience verletze ein Infineon-Patent, und verhängte dafür ein Importverbot.
Die aktuellen GaN-Produkte blieben davon unberührt, betonte Innoscience damals. In Deutschland klagte Infineon im Juni 2024 vor dem Landgericht München I und bekam dort im August 2025 in erster Instanz recht. Am 18. Juni 2026 verurteilte dasselbe Gericht Innoscience in zwei weiteren Fällen wegen der Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters. „Das heutige Urteil zeigt den Wert unseres GaN-Portfolios und unterstreicht unser Engagement, unser geistiges Eigentum entschlossen zu verteidigen“, erklärte Johannes Schoiswohl, Leiter der GaN-Sparte von Infineon, in einer Presseerklärung.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Infineon bestritt, dass es in China einen „endgültigen Sieg“ für Innoscience gegeben habe, wie sein Widersacher behauptete. Die Entscheidung des Obersten Volksgerichts betreffe nur die einstweilige Verfügung, das Hauptverfahren laufe weiter, teilte der Konzern gegenüber dem Fachdienst ip Fray mit. Weitere Verfahren um andere Patente sind anhängig. Unterdessen beginnt der Markt, um den beide Firmen mit allen Bandagen ringen, mit dem Ausbau der KI-Rechenzentren in China und den USA gerade erst so richtig zu wachsen. (sb)