Verschärfung des Marktzugangs USA ziehen Herkunftsgrenze für mobile Roboter

Von Susanne Braun 3 min Lesedauer

Die US-Behörde FCC begrenzt den Marktzugang für neue, im Ausland produzierte Mobilroboter. Die Regel betrifft mehr als chinesische Humanoide und kann auch autonome Transport- und Inspektionsroboter erfassen. Für Hersteller steigt damit der Druck.

Autonome mobile Roboter übernehmen Transportaufgaben in Lager und Produktion. Neue, im Ausland gefertigte Modelle unterliegen in den USA künftig strengeren Zulassungsregeln.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Autonome mobile Roboter übernehmen Transportaufgaben in Lager und Produktion. Neue, im Ausland gefertigte Modelle unterliegen in den USA künftig strengeren Zulassungsregeln.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Die US-amerikanische Federal Communications Commission (FCC) hat am 28. Juli 2026 im Ausland produzierte „fortgeschrittene robotische Geräte“ auf ihre sogenannte Covered List gesetzt. Neue Modelle, die unter diese Definition fallen, dürfen künftig grundsätzlich keine FCC-Gerätezulassung mehr erhalten. Ohne diese Zulassung können funkvernetzte Geräte in den USA in der Regel weder neu eingeführt noch vermarktet oder verkauft werden.

Die Maßnahme wird häufig als Verbot chinesischer Roboter beschrieben. Das greift allerdings zu kurz: Der Beschluss nennt weder China noch einzelne Hersteller. Er gilt für entsprechende Geräte aus allen ausländischen Produktionsstandorten, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Auch mobile Industrieroboter können betroffen sein

Die Definition der FCC ist außerdem sehr viel breiter und betrifft nicht lediglich Humanoide und vierbeinige „Roboterhunde“. Erfasst werden unter der neuen Regulatorik mechanische Mobilgeräte, darunter ausdrücklich autonome mobile Roboter, die sich am Boden bewegen oder navigieren, auf Befehle beziehungsweise Sensordaten reagieren und zusammen mit einer möglichen Dockingstation mehr als 4,4 Pfund, also rund zwei Kilogramm, wiegen.

Zusätzlich müssen sie ihre Umgebung über Sensoren wahrnehmen, über eine ausreichend schnelle kabelgebundene oder drahtlose Netzwerkverbindung verfügen und Software einsetzen, die Navigation, Bewegung, Datenerfassung oder Fernsteuerung kontrolliert. Damit können auch autonome Transportroboter in Fabriken und Lagern, mobile Inspektionssysteme sowie bestimmte Reinigungs- und Serviceroboter unter die Regel fallen. Gerade autonome mobile Roboter gewinnen in der industriellen Logistik an Bedeutung. Sie transportieren Material, Bauteile oder Paletten durch Fabriken und Lager und gelten als ein wachsendes Segment der professionellen Servicerobotik.

Klassische stationäre Industrieroboter sind dagegen ausdrücklich ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Gelenk-, Delta-, kartesische, Portal- und SCARA-Roboter für industrielle oder medizinische Anwendungen. Ebenfalls nicht erfasst werden unter anderem Straßenfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Drohnen, Unterwasserfahrzeuge und medizinische Geräte.

Bestehende Modelle bleiben zunächst erhältlich

Die unmittelbaren Folgen sind kleiner, als der Begriff „Roboterverbot“ vermuten lässt. Bereits von der FCC zugelassene Modelle dürfen weiter importiert, verkauft und genutzt werden. Auch bereits erworbene Geräte sind nicht betroffen. Die Beschränkung greift vor allem bei neuen Modellen und Hardwaregenerationen, für die eine neue Gerätezulassung erforderlich ist.

Hersteller können zudem beim US-Verteidigungsministerium eine sogenannte Conditional Approval beantragen. Bescheinigt die Behörde, dass ein Gerät oder eine Geräteklasse kein unvertretbares Sicherheitsrisiko darstellt, kann die FCC weiterhin eine Zulassung erteilen. Für ausländische Anbieter entstehen dennoch zusätzliche Kosten und Unsicherheiten. Neue Produkte könnten sich verzögern, während die Hersteller ihre Lieferketten offenlegen, Sicherheitsprüfungen durchlaufen oder eine Ausnahme beantragen müssen. US-Kunden könnten dadurch zeitweise weniger Auswahl haben und höhere Preise zahlen.

Mehr Onshoring als Nearshoring

Langfristig reicht die Bedeutung des Beschlusses über einzelne Robotermodelle hinaus. Die FCC begründet ihn ausdrücklich mit Cyberrisiken und möglichen Abhängigkeiten in der Lieferkette. Vernetzte Roboter sammeln Umgebungs- und Betriebsdaten und können zugleich physisch in Produktions- oder Logistikprozesse eingreifen. Damit behandelt die US-Regierung Robotik zunehmend als strategische und sicherheitskritische Technologie.

Die Regel fördert allerdings weniger klassisches Nearshoring als vielmehr eine Verlagerung der Fertigung direkt in die USA. Auch ein in Europa, Japan, Südkorea, Kanada oder Mexiko hergestellter Mobilroboter gilt zunächst als ausländisches Produkt. Hersteller könnten deshalb eigene US-Produktionslinien aufbauen, lokale Partner suchen oder Produkte künftig in unterschiedlichen regionalen Varianten fertigen.

Kurzfristig bleibt die Wirkung durch den Bestandsschutz und die Ausnahmen begrenzt. Langfristig könnte der Beschluss jedoch die Robotikbranche stärker regionalisieren: mit eigenen Lieferketten, Zulassungen und Produktionsstandorten für den amerikanischen Markt. Gerade weil autonome Mobilroboter und Humanoide als künftige Wachstumsmärkte gelten, setzt die FCC die Herkunftsgrenze zu einem frühen, industriepolitisch entscheidenden Zeitpunkt. (sb)

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