Patent- und Markenwesen: Mehr Sicherheit durch Modernisierung

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter

Ein modernes Patent- und Markenwesen soll Patente erleichtern und den Mittelstand schützen. Softwarepatente sollen mit einer erweiterten Schutzschirmklausel vor einem patentrechtlichen Verbot geschützt werden.

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Ein modernes Patent- und Markenwesen soll vor allem dem Mittelstand mehr Sicherheit bieten.
Ein modernes Patent- und Markenwesen soll vor allem dem Mittelstand mehr Sicherheit bieten.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat den Patent-Trollen den Kampf angesagt und einen ersten Diskussionsentwurf vorgelegt. Die entsprechende Eingangsfrist für Stellungnahmen von Verbänden zum „Zweiten Gesetz zur Modernisierung und Vereinfachung des Patentrechts“ endete am 10. März 2020. Wir haben uns zwei Stellungnahmen genauer angeschaut.

Da ist zum einen der Patentverein und sein Vorstand Dr. Heiner Flocke: „Die im Diskussionsentwurf enthaltenen Grundideen halten wir für richtig. Patente sollen der Bürgerschaft und damit der Wirtschaft dienen. Erstens macht das jetzige Rechtssystem mit dem Trennungsprinzip von zwei zeitversetzt laufenden Verfahren vor allen den Mittelstand stark angreifbar. Das kann durch die nun vorgesehene Synchronisierung von Verletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren bei Patentgerichten verhindert werden. Zweitens ist eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei angegriffenen Patenten notwendig, um Unternehmen vor Patent-Trollen zu schützen. Fertigungsstopps müssen das äußerste Mittel sein. Diese beiden Stoßrichtungen können unser gut gemeintes Patentwesen deutlich verbessern.“

Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), ordnet den jetzigen Diskussionsentwurf wie folgt ein: „Wir begrüßen das Vorhaben außerordentlich, fordern in dem Zuge jedoch eine lange überfällige Erweiterung um eine Schutzschirmklausel für Softwarepatente. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die Patenterteilung für Softwareprogramme als Zusatzlösung neben den Schutzregelungen des Urheberrechts ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft.“

Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.

Das Gute im EU-Patent erhalten

Gerade nach der Nichtigkeitserklärung der Gesetzgebung zur Umsetzung des Unitary Patent (EU-Patent) in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht am 26. März 2020 wird eine Reform des deutschen Patentwesens umso dringlicher.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, kommentiert die Lage: „Die Entscheidung kommt nicht wirklich überraschend. Nun hofft der Patentverein, dass das Gute am EU-Patent erhalten wird. Zum einen lassen sich die Ansätze zur Aufhebung des Trennungsprinzips und der gestärkten technischen Gerichtsbarkeit auch ins deutsche Recht aufnehmen. Die derzeit laufende Modernisierung des Patentgesetzes (PatMoG) würde dies rasch ermöglichen, zum Beispiel mit der Aussetzung eines Verletzungsurteils bis zur Klärung der Validität eines Streitpatents als Regelfall. Zum anderen ist zu hoffen, dass ein erneuter gesamteuropäischer Anlauf auch ohne Großbritannien genommen wird.“

Hier können Sie den Gesetzesentwurf und alle Stellungnahmen dazu, die seitens der Autoren für eine Veröffentlichung freigegeben wurden, nachlesen

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