China setzt weitere japanische Unternehmen auf Exportkontroll- und Beobachtungslisten. Formal richtet sich die Maßnahme gegen Japan, doch auch in Deutschland kann sie relevant sein. Exportkontrollen folgen zunehmend nicht nur Landesgrenzen, sondern auch Materialien, Technologien, Endkunden und Lieferketten.
Exportkontrollen nehmen nicht mehr nur Einfluss darauf, über welche Landesgrenzen ein Bauteil, ein Rohstoff oder ein Endprodukt gebracht werden dürfen.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)
China hat Ende Juni 2026 die landeseigenen Exportkontrollen gegenüber japanischen Unternehmen und Einrichtungen ausgeweitet, wie unter anderem die Deutsche Rohstoffagentur DERA berichtet. Den Angaben zufolge setzte das chinesische Handelsministerium MOFCOM am 29. Juni 2026 weitere japanische Einrichtungen auf Kontroll- und Beobachtungslisten. Die DERA wertet den Schritt als erneute Verschärfung und Ausweitung chinesischer Exportkontrollen.
Reuters berichtet diesbezüglich, dass China jetzt insgesamt 40 japanische Einrichtungen auf einer Exportkontrollliste für Dual-Use-Güter führt. Chinesische Unternehmen dürfen diese Einrichtungen damit nicht mehr ohne vorherige Genehmigung beliefern. Betroffen sind unter anderem Einrichtungen und Tochtergesellschaften aus dem Verteidigungs- und Hochtechnologieumfeld, darunter Organisationen mit Bezug zu Mitsubishi Heavy Industries, Mitsubishi Electric und Kawasaki Heavy Industries. Insgesamt 40 weitere japanische Einrichtungen wurden auf eine Beobachtungsliste gesetzt, bei der Exporteure zusätzliche Risikobewertungen und Zusicherungen zur Endverwendung vorlegen müssen.
Nach Darstellung des chinesischen Handelsministeriums sollen die Maßnahmen verhindern, dass chinesische Dual-Use-Güter zur Stärkung militärischer Fähigkeiten Japans beitragen. Dual-Use-Güter sind Waren, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Besonders relevant ist dabei eine Passage, die über China und Japan hinausweist: Nicht nur chinesische Exporteure sind betroffen. Auch ausländische Organisationen und Einzelpersonen dürfen Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs nicht an die gelisteten Einrichtungen weitergeben.
Kein direkter Lieferstopp, aber ein Lieferkettenrisiko
Für deutsche Unternehmen entsteht daraus kein Lieferstopp, denn die aktuelle Maßnahme richtet sich gegen japanische Einrichtungen. Sie zeigt aber, wie Exportkontrollen inzwischen in globale Wertschöpfungsketten hineinwirken. Entscheidend ist nicht mehr nur, wer aus welchem Land exportiert, sondern auch, woher Vorprodukte stammen, an wen geliefert wird und wofür Güter am Ende eingesetzt werden.
Für deutsche Entwickler und Hersteller kann das mehrere Folgen haben. Wer chinesische Materialien, Magnete, Elektronikkomponenten, Maschinenkomponenten oder Software in Produkte integriert, muss genauer nachvollziehen können, ob diese Güter exportkontrollrechtlich relevant sind. Wer an japanische Kunden oder internationale Konzerne mit Japan-Bezug liefert, muss prüfen, ob gelistete Endnutzer, kontrollierte Güter oder chinesische Ursprungsanteile betroffen sind. Und wer in China fertigt oder chinesische Tochtergesellschaften in die Lieferkette einbindet, kann bei Ausfuhren in Drittmärkte mit zusätzlichen Lizenz-, Dokumentations- und Endverwendungsprüfungen konfrontiert werden.
Seltene Erden als strategischer Hebel
Die aktuellen Maßnahmen stehen zudem in einem größeren Kontext chinesischer Rohstoff- und Exportkontrollpolitik. Bereits im April 2025 hatte China Exportkontrollen für bestimmte mittel- und schwere seltene Erden eingeführt. Die MOFCOM-Bekanntmachung nennt unter anderem Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium sowie Metalle, Legierungen, Oxide, Verbindungen, Mischungen und Permanentmagnetmaterialien auf Basis dieser Elemente.
Diese Materialien sind für viele Hochtechnologieanwendungen wie Elektromotoren und Leistungselektronik relevant. Gerade Dysprosium und Terbium werden genutzt, um Hochleistungsmagnete temperaturstabiler zu machen. Damit betreffen Exportkontrollen nicht nur Rohstoffe im engeren Sinn, sondern auch Vorprodukte, die tief in industrielle Systeme eingebettet sind.
Für deutsche Unternehmen ist das besonders heikel, weil viele kritische Abhängigkeiten nicht auf der ersten Stufe der Lieferkette sichtbar sind. Ein Entwickler sieht im Design vielleicht einen Motor, ein Sensorpaket, ein Magnetmodul oder eine Baugruppe. Die exportkontrollrechtlich relevante Abhängigkeit kann aber mehrere Stufen tiefer liegen – beim Magnetmaterial, bei der seltenen Erde, bei der Beschichtung, bei der Software oder bei der Fertigungstechnologie.
Bosch-Beispiel zeigt, wie weit Exportkontrollen reichen können
Wie teuer solche Risiken werden können, zeigt ein anderer Fall: Bosch musste in den USA eine Strafe von rund 36 Millionen Dollar zahlen, weil zwei Nicht-US-Tochtergesellschaften zwischen September 2020 und September 2024 MEMS-Sensorprodukte und Automotive-Software im Wert von mehr als 72 Millionen Dollar an Huawei beziehungsweise Huawei-Tochtergesellschaften geliefert hatten. Die Güter waren nach Darstellung der US-Behörden wegen der Foreign Direct Product Rule den US Export Administration Regulations unterworfen und hätten eine US-Genehmigung benötigt.
Stand: 08.12.2025
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Der Fall betrifft US-Recht und Huawei, nicht chinesische Exportkontrollen. Als Warnbeispiel ist er aber relevant: Exportkontrollregeln können auch dann greifen, wenn Lieferungen über ausländische Tochtergesellschaften laufen, wenn Produkte außerhalb des Ursprungslandes hergestellt wurden oder wenn der kritische Bezug in Technologie, Software oder Vorprodukten liegt. Bosch hatte die Verstöße freiwillig offengelegt und mit den Behörden kooperiert; dennoch lag die vereinbarte Strafe bei 36,18 Millionen Dollar.
Für deutsche Unternehmen ist die Lehre daraus weniger, dass jede Lieferung nach China oder Japan riskant wäre. Entscheidend ist vielmehr, dass Herkunft, Technologiebezug, Endkunde und Endverwendung systematisch geprüft werden müssen. Exportkontrolle wird damit zu einer Querschnittsaufgabe: Entwicklung, Einkauf, Vertrieb, Compliance und Logistik müssen dieselben Informationen teilen. Daraus ergeben sich vier praktische Fragen: Enthalten Produkte oder Baugruppen chinesische Dual-Use-Güter oder chinesische Ursprungskomponenten? Gehen Lieferungen direkt oder indirekt an gelistete Endnutzer oder sicherheitsnahe Anwendungen? Können Lieferanten die Herkunft kritischer Materialien und Komponenten belastbar dokumentieren? Und sind Stücklisten, Softwareanteile und technische Daten so gepflegt, dass Exportkontrollprüfungen nicht erst kurz vor dem Versand beginnen? (sb)