Der Weg aus dem Forschungslabor in kommerzielle Rechenzentren ist geebnet: Ionos wird künftig die lichtbasierten Prozessoren (NPUs) von Q-Ant in seine Cloud-Infrastruktur integrieren. Doch wie schlagen sich die photonischen Beschleuniger im Alltag eines Rechenzentrums? Wir haben nachgefragt.
Ionos wird künftig die Photonischen Integrierten Schaltkreise (PICs) in seine Cloud-Infrastruktur integrieren.
(Bild: Q-Ant)
Der Cloud-Anbieter Ionos und der Stuttgarter Photonik-Spezialist Q-Ant haben auf der re:publica 2026 eine weitreichende Partnerschaft besiegelt. Ziel ist der Aufbau eines energieeffizienten und europäischen KI-Hardware-Stacks. Während die Hardware-Souveränität die politische Ebene adressiert, stellt sich für Hardware-Entwickler und Systemarchitekten die Frage nach der technologischen Integration: Wie kommunizieren Photonen-Chips mit klassischen CPUs, und welche Anforderungen stellen sie an die Kühlung?
Technologisch setzen die Experten von Q-Ant auf Photonische Integrierte Schaltkreise (PICs) auf Basis von Thin Film Lithium Niobate (TFLN). Dieser Ansatz verspricht nicht nur eine hohe Rechenleistung für KI-Matrizen, sondern vor allem einen drastisch reduzierten Energieverbrauch.
Nachgefragt: Die Technik hinter der NPU
Wir haben mit Dr. Michael Förtsch, CEO von Q-Ant, und Dr. Andreas Nauerz, Chief Product Officer bei Ionos, über die Details der Implementierung gesprochen.
Andreas Nauerz (Chief Product Officer Ionos) und Michael Förtsch (CEO Q-Ant) vereinbaren die strategische Partnerschaft für nachhaltiges photonisches Computing für europäische KI-Souveränität.
(Bild: Manfred H. Vogel)
Herr Dr. Förtsch, Ihre Photonischen Integrierten Schaltkreise (PICs) basieren auf Thin Film Lithium Niobate (TFLN). Was macht dieses Materialsystem gegenüber Silizium-Photonik so vorteilhaft für das Co-Processing?
Dr. Michael Förtsch: Ein entscheidender Vorteil sind Modulatoren mit einer Bandbreite von über 100 GHz. Das ermöglicht eine sehr effiziente elektro-optische Wandlung, die auf dem schnellen Pockels-Effekt basiert, bei gleichzeitig sehr geringen optischen Verlusten. Zudem bietet TFLN einen größeren Transparenzbereich für mehr Wellenlängen, beispielsweise im sichtbaren Bereich.
Wo lagen die größten Hürden beim Design der zweiten NPU-Generation?
Förtsch: Momentan werden wir nicht durch die Chip-Technologie an sich begrenzt, sondern wir werden in naher Zukunft in den TOPS- und PetaOPS-Bereich skalieren. Die grundsätzliche Herausforderung liegt darin, analoge photonische Systeme mit bestehenden digitalen Rechenarchitekturen kompatibel zu halten und dafür geeignete Schnittstellen einzubinden.
Wie kommunizieren diese optischen Recheneinheiten im Server mit der klassischen Peripherie? Nutzen Sie Co-Packaged Optics oder Standard-Schnittstellen wie PCIe?
Förtsch: Unsere Lösung ist vollständig kompatibel zu bestehenden Standardschnittstellen in Hochleistungsrechenzentren (HLRZ), wie etwa PCIe. Die elektro-optische Wandlung findet dabei direkt auf den photonischen integrierten Chips (PICs) statt.
Luftkühlung statt High-Tech-Chiller
Für den Cloud-Anbieter Ionos ist die physische Integration in bestehende Rack-Strukturen entscheidend. Dr. Andreas Nauerz gibt Entwarnung für Rechenzentrumsbetreiber.
Herr Dr. Nauerz, neue Architekturen erfordern oft neue Infrastruktur. Wie integrieren Sie die Server von Q-Ant thermisch in Ihre Racks?
Dr. Andreas Nauerz: Die Native Processing Server (NPS) lassen sich ohne grundlegende Anpassungen integrieren; der Formfaktor entspricht gängigen Standards. Ein großer Vorteil ist die Energieeffizienz: Da die photonischen Beschleuniger bis zu 30-mal effizienter arbeiten als GPUs, liegt der Leistungsbedarf voll im Rahmen unserer Standardversorgung. Die geringere Abwärme erlaubt es uns sogar, auf Flüssigkeitskühlung zu verzichten. Es genügt eine konventionelle Luftkühlung, was den Rollout spürbar beschleunigt.
Welche Anwendungen stehen in der ersten Phase ab Sommer 2026 im Fokus?
Nauerz: In der Pilotphase erproben wir Training und Inferenz in drei Feldern: Erstens Industrial Vision für Aufgaben wie Defect Detection und Qualitätskontrolle. Zweitens Physical AI und Robotik für latenzkritische Steuerungen im Submillisekundenbereich, etwa bei der Sensor-Fusion. Und drittens wissenschaftliche Simulationen wie Strömungsdynamik oder Quantenphysik. Hier bringt die native Beschleunigung von Fourier-Transformationen einen unmittelbaren Geschwindigkeitsvorteil. Erste belastbare Ergebnisse erwarten wir gegen Ende des Jahres.
Der Schritt in die Industrialisierung
Die Kooperation markiert den Übergang der Photonik von wissenschaftlichen Nischen, wie beispielsweise am LRZ oder in Jülich, in die kommerzielle Breite. Mit der Standard-PCIe-Anbindung und dem Verzicht auf komplexe Kühlsysteme sinken die Eintrittshürden für RZ-Betreiber massiv. Wenn die Pilotphase die versprochenen Effizienzgewinne bestätigt, könnte der europäische KI-Stack auf Basis von Licht einen signifikanten Wettbewerbsvorteil im globalen Rennen um KI-Ressourcen bieten. (heh)
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.