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Wären ein Design for Usability oder Design for Safety ein sinnvoller Ansatz?
Bettina Enderle: Ein vom Nutzer bestimmtes Design (design for usability) ist ein Ansatz, der bislang nicht in den Produktregulierungen reflektiert wird. Das ist vielleicht auch nicht notwendig, denn das Produktrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit von Komponenten oder Geräten und ihre Funktionsfähigkeit in komplexeren Systemen, z.B. hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit. Wie der User die Komponenten oder Geräte verbindet, kann danach offenbleiben.
Anders ist es mit der Sicherheit. Produkte dürfen in der EU nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie bei ihrer bestimmungsgemäßen oder voraussehbaren Verwendung sicher sind. Das erforderliche Niveau an Sicherheit ergibt sich aus harmonisierten technischen (EU oder nationalen) Normen. Die Hersteller können das geforderte Niveau aber mit unterschiedlichen technischen Lösungen erreichen. Sie haben hier schon einen Spielraum – gegebenenfalls mit höheren Anforderungen an die Dokumentation.
Betrachten wir beispielsweise die Rücknahmepflichten für Funkanlagen. Die Designer, Entwickler und Hersteller müssen derzeit ihre Produkte auf die Anforderungen der WEEE-Richtlinie bzw. das ElektroG abstimmen, und auch die Händler ihre Lagerkapazitäten. Aber schon im nächsten Jahr gelten neue Regelungen nach der neuen RED – und alles geht von vorne los.
Warum ist das Thema CE-Kennzeichnung eine toppaktuelle Herausforderung? Welche Verantwortlichkeiten fallen hier für die Unternehmen an?
Bettina Enderle: Wichtig ist es zu wissen, dass mit der CE-Kennzeichnung – wie mit einem Mantel – die Konformität mit allen geltenden produktrechtlichen Anforderungen bescheinigt wird. Darum sollte ich auch diese sich ständig ändernden Anforderungen kennen. Die neuen Regulierungen (zum Beispiel die ElektroStoffV) verlangen nunmehr u.a. auch vom Importeur und Distributor eine Überprüfung, ob das CE-Zeichen und andere Kennzeichnungen angebracht sind.
Jens Dorwarth: Auch die RoHS ist eine CE-Richtlinie mit entsprechenden Anforderungen. Die Aufteilung in die Verantwortungen der Wirtschaftsakteure wurde neu erstellt und ausgeweitet. Nun hat ein Distributionsunternehmen beispielsweise nicht mehr nur eine Händlerrolle und Verantwortung, sondern es trägt auch zusätzliche Prüf- und Sicherstellungspflichten. Als Importeur sind diese noch wesentlich umfangreicher. Selbst „formale Nichtkonformität“ kann hier schon zu empfindlichen Strafen und Behördenmaßnahmen führen. Als Hauptproblem hierbei anzusehen ist, dass kaum Leitfäden zur Umsetzung dieser „neuen“ CE-Richtlinien vorhanden sind, aus denen hervorgeht, wie ein Produkt zu bewerten, zu kennzeichnen und zu dokumentieren ist.
Was empfiehlt nun der FBDi den Distributoren, die ja alle als Inverkehrbringer mit den vielen Konformitätsanforderungen zu tun haben?
Jens Dorwarth: Unternehmen müssen sich nicht nur ständig auf dem Laufenden halten, sondern sich zudem einem organisatorischen Wandlungsprozess unterziehen und die Verantwortlichkeiten klar verteilen. Als Fachverband der Bauelemente Distribution bieten wir unseren Mitgliedern eine Plattform, um sich im Zuge von Arbeitskreisen konstruktiv zu solchen Schlüsselthemen auszutauschen. In diesen Treffen verweisen wir auch auf aktuelle und anstehende Änderungen von Direktiven und Vorschriften. Unsere Mitglieder bestätigen immer wieder, wie wertvoll diese Möglichkeit für sie ist.
Was sehen Sie als Anwältin als größte Herausforderung für die Unternehmen?
Bettina Enderle: Die größte rechtliche Herausforderung für die betroffenen Unternehmen besteht darin, bei dem ständigen Erlass neuer bzw. geänderter Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben oder – noch besser – sich bereits im Entstehungsprozess über stakeholder consultations oder Verbände zu beteiligen. Im Grunde sollte jeder Importeur, Hersteller oder Distributor regelmäßig die einschlägigen Internetseiten bei der Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt prüfen. Da ist in der Tat ein neuer Arbeitsmarkt für Compliance-Mitarbeiter in den Unternehmen entstanden.
Ich möchte aber an dieser Stelle auch an die Selbstorganisationskräfte in den Unternehmen appellieren. Manche Lösung lässt sich auch in Abstimmung mit den Überwachungsbehörden entwickeln, die selbst oft ein Interesse an konstruktiver Zusammenarbeit und dem Knowhow der Unternehmen haben – das ihnen zuweilen selbst fehlt. Hierbei können auch Verbände wie der FBDi eine Mittlerrolle übernehmen.
Vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview wurde geführt von Beate Lorenzoni.
Tipp: FBDi-Directory gratis
Der Fachverband der Bauelemente-Distribution bietet nicht nur Handlungshilfen, Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente. Er informiert auch regelmäßig in spannenden Beiträgen, wie die Elektronikindustrie unsere Welt revolutioniert hat und in Zukunft beeinflussen könnte. Interessiert? Dann werfen Sie einen Blick ins FBDi-Directory 17, das in Zusammenarbeit mit der ELEKTRONIKPRAXIS entstanden ist (eventuell ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich).
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