Noch vor drei Wochen hat Toshiba einen Verkauf des Traditionskonzerns kategorisch ausgeschlossen. Doch Gerüchte über ein vorhandenes Angebot reißen nicht ab - und Aktionäre wollen nun per Abstimmung einen Verkauf erzwingen.
Die Geschäftsführung möchte Toshiba in zwei Unternehmen aufspalten - Aktionäre drängen hingegen verstärkt auf einen Verkauf! Die heutige Nacht könnte das künftige Schicksal des japanischen Traditionskonzern nachhaltig verändern.
Diese Woche könnte über die Zukunft von Toshiba entscheiden - ob das Unternehmen in japanischem Besitz bleibt oder an eine Private Equity verkauft und von der Börse genommen wird.
Der mittlerweile zurückgetretene CEO Satoshi Tsunakawa hatte Ende des vergangenen Jahres eine Teilung des Konzerns in drei separate Unternehmen ins Spiel gebracht, um das angeschlagene Unternehmen in Form dreier separater Firmen für drei unterschiedliche Marktbereiche besser sanieren zu können. Dieser Vorschlag war auf massiven Widerstand seitens der Investoren gestoßen. Mittlerweile ist Tsunakawa zurückgetreten, die aktuelle Geschäftsführung plant nur noch die Abspaltung des Energiegeschäfts vom Hauptkonzern. Entsprechende Detailpläne wollte Interims-CEO Taro Shimada am Donnerstag, den 24. März 2022, um 10 Uhr Ortszeit (2 Uhr CET) auf der Aktionärsversammlung vorlegen.
Aktionäre wollen Verkauf forcieren
Doch der Widerstand reißt nicht ab: Eine besonders aktivistische Gruppierung unter den Investoren, zu denen Effissimo Capital Management und 3D Investment Partners aus Singapur, Farallon Capital Management aus San Francisco und Oasis Management aus Hongkong gehören, fordern für die Versammlung eine Abstimmung ein, mit der sie einen Verkauf des Konzerns und die Überführung in eine Private Equity erzwingen möchten.
Die Aktionäre werden demnach über zwei Vorschläge abstimmen: Der eine Vorschlag stammt von Toshiba selbst. Die Geschäftsführung bittet seine Anleger, eine Umstrukturierung des Unternehmens in zwei Teile zu unterstützen - im Wesentlichen aufgeteilt in Geräte und Infrastruktur. Der andere Vorschlag von der genannten Aktivistengruppe fordert dagegen das Unternehmen auf, alternative Optionen zu überdenken - und drängt damit essentiell auf einen Verkauf.
Die Abstimmung am Donnerstag hat beratenden Charakter und ist rechtlich nicht bindend; sie erfordert lediglich eine Mehrheit. Eine verbindliche Abstimmung, für die eine größere Mehrheit erforderlich wäre, würde erst im Jahr 2023 stattfinden. Wenn Toshiba die Abstimmung am Donnerstag gewinnt, verringert sich die Aussicht auf eine verbindliche Abstimmung über den Verkauf des Unternehmens im nächsten Jahr.
Bereits im Februar, noch vor Tsunakawas Rücktritt, hatten bereits Gerüchte über ein möglicherweise vorliegendes Angebot der Private-Equity-Gruppe Blackstone die Runde gemacht. Toshiba hatte noch vor weniger als einem Monat entsprechende Berichte mit Nachdruck verneint: Es gebe „keine Hinweise darauf, dass Toshiba konkrete Vorschläge, einschließlich vorläufiger und erster Vorschläge, zur Privatisierung von Toshiba unterbreitet wurden, auch nicht von Blackstone,“ hieß es in einer kurzen Stellungnahme des Unternehmens. Tsunakawa selbst hatte noch als Geschäftsführer eine mögliche Privatisierung Toshibas erst vergangene Woche noch als „zu riskant“ bezeichnet.
Lässt Japan einen Verkauf überhaupt zu?
Selbst wenn der Vorstoß der Aktionäre erfolgreich sein sollte ist allerdings keineswegs gewährleistet, dass ein Verkauf tatsächlich stattfinden würde: Die japanische Regierung, die in der Vergangenheit Toshibas Kampf gegen die Aktivisten unterstützt hat, könnte aus Gründen der nationalen Sicherheit intervenieren, da Toshibas Produktportfolio im Bereich Infrastruktur auch die Erzeugung von Atomstrom umfasst. Japan ist generell sehr protektionistisch, was den möglichen Verkauf einheimischer Unternehmer an Investoren aus dem Ausland betrifft.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.