GaN-Technologien Infineon siegt auch in USA im Patentstreit gegen Innoscience

Von Sebastian Gerstl 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Im Patentstreit bezüglich GaN-Technologien hat sich Infineon nun auch in den USA erfolgreich durchgesetzt: Die US-Handelskommission bestätigt eine Patentverletzung und stoppt den Vertrieb von Innoscience-Produkten in den Vereinigten Staaten

Auch in den USA hat sich Infineon nun erfolgreich im Patentstreit gegen Innoscience durchgesetzt. Der Vertrieb von GaN-Halbleitern des Unternehmens muss nun auch in den Vereinigten Staaten gestoppt werden. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Auch in den USA hat sich Infineon nun erfolgreich im Patentstreit gegen Innoscience durchgesetzt. Der Vertrieb von GaN-Halbleitern des Unternehmens muss nun auch in den Vereinigten Staaten gestoppt werden.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Auch die U.S. International Trade Commission hat im Patentverfahren gegen Innoscience zugunsten von Infineon entschieden. Die Behörde bestätigte eine frühere Feststellung, wonach Innoscience ein Infineon-Patent im Bereich der Galliumnitrid-Technologie verletzt hat.

Mit der Entscheidung verhängt die ITC ein Import- und Vertriebsverbot für betroffene GaN-Produkte von Innoscience in den USA. Die Anordnung unterliegt noch einer 60-tägigen Überprüfungsfrist durch den US-Präsidenten.

Infineon wertet die Entscheidung als Bestätigung seines Patentportfolios und seiner Position im GaN-Markt. Das Unternehmen verweist zugleich auf seine 300-Millimeter-GaN-Fertigung und sieht sich gut aufgestellt, um Anwendungen für Dekarbonisierung und Digitalisierung weiter zu bedienen.

Bereits zuvor hatte das Landgericht München I im GaN-Patentstreit zwischen Infineon und Innoscience zugunsten von Infineon entschieden. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung vom 1. August 2025 dürfen betroffene Produkte in Deutschland nicht hergestellt, verkauft oder vermarktet werden.

Das Verfahren geht auf Klagen zurück, die Infineon 2024 zunächst in den USA und später auch in China eingereicht hatte. In Deutschland verpflichtete das Gericht Innoscience zudem zur Zahlung von Schadenersatz; die Höhe wurde zunächst nicht beziffert.(sg)

(ID:50840561)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung