Safe-Harbor-Nachfolger

EU-US Privacy Shield: Schild mit vielen Löchern

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IT-Giganten wie Facebook bauen verstärkt Server-Farmen in Europa, wie hier in Schweden, auch um rechtlichen Unsicherheiten beim Datenschutz zu umgehen.(Bild:  Facebook)
IT-Giganten wie Facebook bauen verstärkt Server-Farmen in Europa, wie hier in Schweden, auch um rechtlichen Unsicherheiten beim Datenschutz zu umgehen.
(Bild: Facebook)

Trotz aller Zusagen und Auflagen sind die Reaktionen zum neuen Abkommen aber durchweg negativ — selten waren sich Presse, Verbände und Datenschützer so einig. Um das zu verstehen, muss man sich den Rahmenvertrag im Detail ansehen.

Anders als Safe Harbor soll das neue Regelwerk stärkere Verpflichtungen von US-Unternehmen bezüglich des Schutzes von persönlichen Daten aus der EU beinhalten. Wenn Apple, Microsoft oder Google die Daten von Europäern auf amerikanische Festplatten schieben, muss der EU-Datenschutz auch dort zählen.

Um das zu erreichen, soll zukünftig eine stärkere Überwachung und Durchführung der Vorgaben durch das US Handelsministerium und die Federal Trade Commission (FTC) erfolgen. Dabei werden — zu Kontrollzwecken — auch die europäischen Datenschutzbehörden stärker eingebunden: Ein Punkt, der bislang kaum Beachtung fand.

Im Kern werden US-Firmen, die Daten aus Europa importieren, zukünftig strenge Auflagen und Verpflichtungen erfüllen müssen, die vom Handelsministerium überwacht werden. Diese schriftlichen Zusagen sollen bei Nichtbeachtung rechtliche Schritte der Geschädigten ermöglichen. All das gilt im Gegenzug auch für EU-Firmen und Daten, die von der Ostküste per Unterseekabel auf dem Kontinent landen und hier verarbeitet werden.

Die neue Vereinbarung beinhaltet zudem Zugeständnisse der USA, die Möglichkeiten der persönlichen Überwachung von Datensätzen an klaren Konditionen, Einschränkungen und einer Kontrolle festzumachen. Dazu zählt besonders, dass Europäer nicht Gegenstand von Massenüberwachungen werden dürfen.

Allerdings: Das Regelwerk sieht auch Ausnahmen vor, so dass die Staatsgewalt bei begründetem Verdacht einer Straftat auch Daten einsehen darf. Dieses Ausspähen muss allerdings im Verhältnis bleiben und unterliegt laut Vertrag klaren Regeln.

Zuletzt sieht der Privacy Shield jetzt auch eine Schlichtungsstelle vor: Europäer werden die Möglichkeit erhalten, Beschwerden einzulegen und sich an einen unabhängigen Ombudsmann (Beschwerdestelle) zu wenden.

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