Illegale exklusiv-bindende Verträge Broadcom hat erneut Ärger mit Kartellbehörden
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Etwa eineinhalb Jahre nach Beilegung seines Streits mit der EU-Kartellbehörde hat Broadcom erneut Ärger mit Wettbewerbshütern: Laut FTC soll der Chiphersteller seinen Kunden weiterhin illegale exklusiv-bindende Verträge aufzuzwingen.

Die U.S. Federal Trade Commission (FTC) will sich Broadcom vornehmen: Die amerikanische Marktaufsichtsbehörde hat nach mehreren Beschwerden Untersuchungen eingeleitet, ob der Halbleiterhersteller seine dominante Marktposition missbraucht, indem er Kunden zu illegalen Exklusivverträgen drängt. Dies meldete das Tech-Nachrichtenportal The Information unter Berufung auf interne Quellen .
Wurden Lieferkettenprobleme durch Exklusivitätsverpflichtungen auf Kunden abgewälzt?
Wie das Portal meldet sei die FTC derzeit dabei, Informationen darüber zu sammeln, ob das Unternehmen seinen Kunden unrechtmäßig Exklusivitätsvereinbarungen und Verpflichtungen zum Einsatz eines bestimmten Mindestanteils an Broadcom-Produkten in seinen Endgeräten aufgezwungen hat. Träfe dies zu, würde Broadcom in alte Muster zurückfallen: Das Unternehmen, einer der drei größten Fabless-Chiphersteller der Welt und ein dominanter Anbieter von Chips für Produkte wie Router und Rechenzentrumsausrüstungen, hatte in nicht weit zurückliegender Vergangenheit bereits mit ähnlichen Vorwürfen zu kämpfen.
Laut The Information rechtfertige das Unternehmen seine Vorgehensweise damit, dass die aktuellen Lieferkettenprobleme angesichts der andauernden Covid-Pandemie und Halbleiterkrise es notwendig machten, die Zusatzbelastungen durch derartige Forderungen an die Kunden weiterzugeben. Broadcom selbst hat sich zu den aktuellen Vorwürfen noch nicht geäußert.
Gegenüber der EU zu mindestens sieben Jahren Verzicht verpflichtet
Von Juni 2019 bis Oktober 2020 war das Unternehmen im Zentrum eines von der EU-Wettbewerbsaufsicht eingeleiteten Kartellverfahrens, das sich ebenfalls um illegale „Ausschließlichkeitsbestimmungen“ mit Kunden drehte. Die EU-Kartellbehörde hatte es als erwiesen angesehen, dass Broadcom seine dominante Position im Markt dazu missbrauche, um Kunden in illegalen Verträgen dazu zu zwingen, gewisse „Mindestprozentsätze“ von Broadcom-Komponenten in ihren Endprodukten einsetzen würden. Nur dann hatten sie bestimmte Schlüsseltechnologien erhalten, die für den Einsatz in Routern, Kabelnetz-Empfangboxen oder Netzwerkgeräten notwendig sind.
Das Verfahren war eingestellt worden, nachdem Broadcom zugesagt hatte, entsprechende Regelungen nicht mehr vornehmen zu wollen. Broadcom hatte sich demnach dazu verpflichtet, für mindestens sieben Jahre auf derartige Klauseln in seinen Verträgen zu verzichten. Sollten sich die Untersuchungen der FTC bestätigen und die EU-Wettbewerbshüter ähnlichen Verdacht hegen, wären zumindest im EU-Raum die potentiellen Folgestrafen enorm: Bei der Kartellprüfung der Jahre 2019/202 drohte eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Jahreserlöses des Unternehmens.
Jüngster Kartellstreit erst vor Monaten beigelegt
Ähnliche Vorwürfe standen im Mittelpunkt einer mehrjährigen Untersuchung der FTC gegen Broadcom. Diese war erst vor knapp sechs Monaten mit einem Vergleich beigelegt worden. Auch hier hatte sich Broadcom dazu verpflichtet, keine Exklusivverträge für Chips in Routern und Set-Top-Boxen mehr zu erzwingen. Nun flammen eben solche Vorwürfe erneut auf.
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Broadcom beugt sich EU-Wettbewerbshütern
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