Hacker können auf 4G- und 5G-Geräten beobachten, wer welche Webseite besucht und zudem auf gefälschte Webseiten umleiten. Schutz ist bedingt möglich.
4G/5G: Sicherheitslücke bedroht alle Geräte
(Bild: Clipdealer/MKuther)
Betroffen von der Sicherheitslücke im Mobilfunkstandard LTE sind alle Geräte, die LTE, auch 4G genannt, verwenden – also so gut wie alle Handys und Tablets sowie auch einige vernetzte Haushaltsgegenstände, so IT-Experten vom Horst-Görtz-Institut der Ruhr-Universität Bochum.
Schließen lassen sich die gefundenen Lücken nicht; sie sind sogar noch im kommenden Mobilfunkstandard 5G enthalten, der derzeit zertifiziert wird. Das Problem kann jedoch von anderen Sicherheitsmechanismen in Browsern oder Apps eingedämmt werden.
Nutzer auf falsche Webseiten umleiten
Nutzdaten, die über LTE übertragen werden, werden zwar verschlüsselt, aber nicht auf ihre Integrität überprüft. „Ein Angreifer kann den verschlüsselten Datenstrom verändern und dafür sorgen, dass die Nachrichten an einen eigenen Server umgeleitet werden, ohne dass das dem Nutzer auffällt“, erklärt David Rupprecht.
Dazu muss sich der Angreifer in der Nähe des Opferhandys befinden. Mit einem speziellen Equipment schaltet er sich in die Kommunikation zwischen Handy und Mobilfunkmast ein, verändert die Nachrichten und leitet den Nutzer so auf eine falsche Webseite um. Auf dieser Webseite kann der Angreifer dann beliebige Aktionen durchführen, zum Beispiel eingegebene Passwörter abgreifen.
Schutz vor Umleitungen bietet das Sicherheitsprotokoll HTTPS
„Webseiten oder Apps, die das Sicherheitsprotokoll HTTPS in der richtigen Konfiguration verwenden, bieten jedoch einen zuverlässigen Schutz gegen eine Umleitung“, erklärt Rupprecht. Sie würden eine Warnung ausgeben, wenn ein Nutzer auf eine falsche Seite umgeleitet werden soll. Nicht verhindern lässt sich jedoch, dass ein Angreifer gewisse Aktivitäten auf dem Handy überwacht, etwa erfährt, wer der Nutzer ist und welche Webseiten er aufruft.
Ausspähen von Nutzerdaten und besuchten Webseiten
Die Bochumer Forscher David Rupprecht, Katharina Kohls, Prof. Dr. Thorsten Holz und Prof. Dr. Christina Pöpper zeigten, dass sie auch nur anhand des Traffic Pattern – also anhand der Menge von Nutzdaten, die ein Handy in einem bestimmten Zeitraum sendet, – zurückschließen konnten, welche Webseite der Nutzer aufgerufen hatte. Dafür muss sich der Angreifer nicht aktiv zwischen die Kommunikation von Handy und Mobilfunkmast schalten, sondern es reicht aus, passiv Metadaten der Verbindung mitzuschneiden.
Handelsübliches Equipment reicht für Angriffe aus
Die oben beschriebenen Angriffe lassen sich mit frei im Handel erwerblicher Ausrüstung im Wert von rund 4000 Euro durchführen. Die Forscher verwendeten für ihre Versuche einen PC und zwei sogenannte Software Defined Radios, die das Senden und Empfangen von LTE-Signalen ermöglichen. Eines der Geräte gibt sich beim Opferhandy als Mobilfunknetz aus, das andere gibt sich beim echten Mobilfunknetz als Handy aus.
So kann das System bestimmte Daten gezielt verändern, während es den Großteil der Daten unverändert weiterleitet. Je nach Equipment kann der Angreifer einige Hundert Meter vom Opferhandy entfernt sein, um den Angriff durchzuführen.
Sicherheitslücke bleibt auch im neuen Standard
„Aus den LTE-Dokumentationen ist ersichtlich, dass bewusst auf einen Integritätsschutz verzichtet wurde, der die Angriffe verhindern würde“, sagt Thorsten Holz. Der Grund: Für die Sicherheitsmaßnahme müssten an alle Nutzdaten zusätzliche vier Byte angehängt werden. „Die Datenübertragung ist für die Netzbetreiber teuer, und der Integritätsschutz wurde für verzichtbar gehalten“, so Holz weiter.
Auch 5G ist vor Hackern nicht sicher
Auch im kommenden Mobilfunkstandard 5G ist der Integritätsschutz im Moment nicht generell vorgesehen. Geräte müssten vom Hersteller richtig konfiguriert werden, damit der Schutz greift. Die Forscherinnen und Forscher setzen sich dafür ein, dass die Sicherheitslücke im neuen Mobilfunkstandard prinzipiell geschlossen wird.
Das Team der Horst-Görtz-Institut der Ruhr-Universität Bochum wird die Schwachstelle auf dem IEEE Symposium on Security and Privacy präsentieren, das im Mai 2019 in San Francisco stattfindet.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.