Wer Handbücher nachlässig schreibt, steht durch eine jetzt verschärfte EU-Vorgaben schnell in der Haftungsfalle. Ein Standpunkt von Guido Körber über unsaubere technische Spezifikationen und die drängende Frage, warum wir dringend bessere Datenblätter schreiben müssen.
Wenig oder gar keine technische Dokumentation: Mit dem Inkrafttreten der neuen EmpCo-Richtlinie wird unpräzise Dokumentation von einem bloßen Ärgernis für Entwickler zu einem massiven Haftungsrisiko.
Entwickler lieben es, komplexe Schaltungen zu entwickeln. Allerdings hassen sie die Dokumentation ihrer Produkte. Somit wird das Verfassen von Handbüchern zu einem ungeliebten Prozess. Doch Guido Körber warnt: Wer heute noch nach dem Prinzip „Das wird schon logisch sein“ dokumentiert, riskiert nicht nur wütende Kunden, sondern auch knallharte juristische Konsequenzen.
Bei vielen komplexen elektronischen Produkten umfassen die Datenblätter schnell 80 Seiten oder mehr. Beim Lesen der technischen Dokumentation fragt man sich jedoch oft, was der Autor mit dem Text sagen wollte. Komplexe Features werden oftmals sehr lieblos auf einer halben Zeile abgehandelt. Es fehlen Grenzwerte und Begründungen dafür, warum ein Register genau so und nicht anders beschrieben werden muss.
Was bleibt dem Hardware-Entwickler, der das Bauteil integrieren soll? Guido Körber, Geschäftsführer von Code Mercenaries, nennt es treffend „die Methode des unbekümmerten Probierens“, oder kurz: MUP.
Guido Körber von Code Mercenaries spricht über die Qualität in der technischen Dokumentation.
(Bild: ELEKTRONIKPRAXIS)
In seinem Vortrag auf dem Kongress „Power of Electronics“ hat Körber den Finger in eine Wunde gelegt, die in der Elektronikentwicklung chronisch schmerzt. Die technische Dokumentation wird oft von den Leuten geschrieben, die am tiefsten im Design stecken. Daraus ergibt sich allerdings ein Problem: Sie leiden unter Betriebsblindheit und sie setzen voraus, dass der Leser in ihrem Kopf sitzt und ihre Paradigmen und Kenntnisse teilt. Allerdings funktioniert das selten oder gar nicht.
Von 16 Bit und politischer Korrektheit
Sind technische Dokumentationen unsauber oder irreführend, dann ist das für den Anwender oftmals nicht mehr nur noch ärgerlich.
(Bild: ELEKTRONIKPRAXIS)
Besonders ärgerlich wird es, wenn technische Spezifikationen unsauber oder schlicht irreführend sind. Körber rechnet mit den gängigen Sünden der Halbleiterhersteller ab: Wenn ein Datenblatt einen internen A/D-Wandler mit einer Auflösung von 16 Bit anpreist und ihn damit als „ideal für die Prozessüberwachung“ deklariert, in der Praxis aber ein Offset-Fehler von über zehn Prozent ohne einer Möglichkeit der Kalibrierung vorliegt, dann ist das Bauteil für die Anwendung schlicht unbrauchbar. Wer solche Fehler in der eigenen Dokumentation versteckt oder verschweigt, generiert keine Verkäufe, sondern Support-Kosten und verbrannte Erde.
Gleiches gilt für Inkonsistenzen: Wenn an einer Stelle eine Auflösung von 16 Bit versprochen wird, beim Register aber von 15, 14 oder 13 Bit effektiver Auflösung die Rede ist, bekommt der Leser einen Knoten im Gehirn. Die simple Erklärung, dass es sich um einen Signed Integer handelt, fehlt schlicht.
Ein neues Übel ist laut Körber der Drang, etablierte technische Begriffe aus Gründen der politischen Korrektheit umzubenennen. Wer beim I²C-Bus die klassischen Begriffe „Master“ und „Slave“ durch Konstrukte wie „Host“ und „Secondary Device“ ersetzt, stiftet massive Verwirrung. Der ahnungslose Leser fragt sich unweigerlich: „Sind da physisch zwei Devices in dem Chip verbaut?“ Wer für das Lesen des Handbuchs ein Glossar braucht, hat seinen Job als Autor verfehlt.
Zur Person
Guido Körber ist Geschäftsführer der Code Mercenaries Hard- und Software GmbH. Das Unternehmen entwickelt Elektronikkomponenten, darunter spezialisierte Controller, die Peripherie wie Tastaturen und Mäuse zum Laufen bringen. Da Code Mercenaries diese Standard-Bausteine an andere Elektronikentwickler liefert, steht die Qualität der technischen Dokumentation im Zentrum des Geschäftsmodells. Auf dem Kongress „Power of Electronics“ sprach Körber deshalb nicht als Theoretiker, sondern als Praktiker, der die Schmerzen beider Seiten kennt: den Frust des Entwicklers vor einem lückenhaften Datenblatt und den wirtschaftlichen Schaden für den Hersteller, dessen Support die fehlenden Erklärungen am Telefon nachliefern muss.
Der rechtliche Bumerang fliegt bereits
Doch all diese Datenblatt-Ärgernisse sind längst nicht mehr nur ein Support-Problem. Sie werden zur existenziellen Überlebensfrage. „Ohne ordentliche Dokumentation ist es Bastelei und kein Produkt“, stellt Körber klar.
Die juristische Einschlaggefahr hat sich massiv erhöht: Seit dem 27. September 2026 ist die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) in Kraft getreten. Wer jetzt noch glaubt, im B2B-Umfeld weniger sorgfältig dokumentieren zu müssen als bei Konsumgütern, irrt gewaltig. Fehlerhafte Angaben, wie beispielsweise Einsatzgrenzen, Umwelteigenschaften und Reparierbarkeit, öffnen die Tür für Schadensersatzforderungen. Wenn ein Kunde das Produkt so benutzt, wie es im unklaren Handbuch steht, und es zu einem Schaden kommt, haftet der Hersteller.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Das Titanic-Paradigma
Körber verdeutlicht, wie katastrophal ein Fehler in der Spezifikation sein kann und wie fehlendes Systemverständnis enden könnte. Er nennt ein extremes, aber treffendes historisches Beispiel: den Untergang der Titanic. Das Schiff als „unsinkbar“ zu dokumentieren, war eine falsche Spezifikation. Richtig wäre die Formulierung „Ausgelegt für den Ausfall maximal einer Zelle“ gewesen. Da diese Grenze nicht kommuniziert wurde, fehlte der Respekt vor der Beschädigung mehrerer Kammern.
Noch gravierender war die ungenügende Anleitung für die Crew: Die Ruder der Titanic lagen im Strömungsschatten der Schiffsschrauben. Als der Kapitän nach der Eisberg-Sichtung „Volle Kraft zurück“ befahl, stoppten die Maschinen. Ohne den Vorwärtsschub der Schrauben verloren die Ruder nahezu jede Wirkung. Das Schiff fuhr minutenlang manövrierunfähig auf das Hindernis zu. Ein reines Dokumentations- und Trainingsversagen.
Wie der Noob-Test helfen kann
Damit die eigenen Produkte nicht dasselbe Schicksal erleiden, rät Körber zu einem brutalen Perspektivwechsel. Dokumentation darf kein Anhängsel sein. Sie muss in dem Moment beginnen, in dem das Produkt definiert wird. Und bevor ein Text an den Kunden geht, empfiehlt Körber den sogenannten Noob-Test: Geben Sie das Handbuch einem intelligenten, aber fachfremden Menschen. Das kann etwa ein Mitarbeiter aus dem Einkauf sein. Wenn dieser nicht versteht, was das Bauteil im Kern tun soll, dann wird es der gestresste Entwickler beim Kunden auch nicht verstehen. (heh)