Nicht erst seit der Pandemie wird zunehmend darüber gesprochen, dass „Digital Health“ die Zukunft der Gesundheitsversorgung bestimmen wird. Dabei ist zu beachten, dass medizinisch wirksame digitale Anwendungen in fast allen Fällen aus rechtlicher Sicht Medizinprodukte darstellen, die einer Konformitätsbewertung nach EU-Recht und einer CE-Kennzeichnung unterliegen. ZVEI-Fachverbandsgeschäftsführer Hans-Peter Bursig erläutert in seinem Gastbeitrag die daraus entstehenden Probleme.
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