Mit der Night Breaker LED H7 bringt Osram das erste straßenzugelassene LED-Nachrüstset für ein Abblendlicht auf den Markt. Noch werden nicht alle Modelle unterstützt, denn das Zulassungsverfahren nach ABG ist aufwendig. Update: Weitere Fahrzeug-Modelle sind hinzugekommen
Mit der Night Breaker H7 bietet Osram das erste legale LED-Nachrüstset für Fahrzeuge an. Damit lassen sich ausgewählte Fahrzeugmarken auf die moderne LED-Technik umrüsten.
(Bild: Osram)
In moderneren Fahrzeugen ist die LED bereits etabliert und spielt ihre Vorteile während der täglichen Autofahrt aus. Doch für alle, die noch mit Halgonleuchten unterwegs sind, verspricht Osram jetzt Abhilfe: Mit der Night Breaker LED H7 soll auf legale Weise ein H7-Halogenleuchtmittel durch eine LED ersetzt werden können.
Bisher gab es keine legale Möglichkeit, ein Halogenleuchtmittel durch eine LED zu ersetzen. Hintergrund sind die strengen Zulassungsregeln, die bei einem Austausch gelten. Denn auch für die neuen und effizienteren LED-Leuchtmittel heißt es, eine Zulassung nach Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) zu bekommen. Die Zulassungsbehörde des Bundesverkehrsministeriums, das Kraftfahrtbundesamt (KBA), hat die ABG für das LED-Nachrüstset als Abblendlicht erteilt.
Legaler Ersatz für H7-Leuchtmittel
Mit dem markigen Namen Night Breaker LED H7 kommt also jetzt die erste LED-Nachrüstlampe als Abblendlicht auf den Markt, welche die umfangreichen Prüfverfahren des TÜV Süd bestanden haben. Damit stellt sie für die geprüften Fahrzeugmodelle einen legalen Ersatz für H7-Halogenlampen dar. Die neuen LED-Leuchten bieten im Vergleich zur Halogenlampe bis zu 220% mehr Helligkeit als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen für Halogenlampen. Hinzu kommt eine fünfmal längere Lebensdauer sowie ein reduzierter Energiebedarf im Vergleich zu einer H7-Leuchte.
Entwickelt und hergestellt wird die LED-Leuchte am zertifizierten Osram-Standort in Italien. Das LED-Leuchtmittel lässt sich nach Angaben von Osram ohne große Umbaumaßnahmen mit einer gewissen Fachkenntnis selbst tauschen. Aber da viele Autotypen unterschiedliche Bauräume haben, hängt der Schwierigkeitsgrad oftmals vom Hersteller ab. Deshalb ist ein Wechsel in einer Werkstatt sinnvoll. Die unverbindliche Preisempfehlung der Wechsel-LED liegt bei 129,99 Euro pro Set.
Komplizierte Zulassung von Leuchtmitteln
Die Night Breaker LED soll H7-Halogenleuchtmittel im Fahrzeug ersetzen. Allerdings gilt die Straßenzulassung nicht für jedes Auto mit H7-Lampen, sondern nur für ausgewiesene Fahrzeugmodelle, die in Deutschland zugelassen sind. Osram hat eine typspezifische Zulassung erhalten.
Dazu hat der TÜV Süd die LED-Leuchtmittel im Scheinwerfer jedes Fahrzeugmodells getestet und überprüft, ob sie die lichttechnischen Anforderungen für die Zulassung erfüllen. Aktuell zählen dazu verbreitete Modelle wie der BMW 2er, Audi A3 und A4 oder Ford Mondeo. Zu beachten ist außerdem, dass die LED-Lampe ausschließlich als Abblendlicht zugelassen ist. Eine Zulassung für eine Fernlicht-Anwendung bedarf gesonderter Test- und Zulassungsverfahren, an denen Osram arbeitet. Das Gleiche gilt auch für H4-Ersatzlampen.
Update: Neue Fahrzeugmodelle hinzugekommen
Neu hinzugekommen sind als Abblendlicht für den Ford S-Max und den Ford Galaxy. Im VW Polo erhält die LED-Nachrüstlampe erstmals eine Fernlicht-Zulassung für einen Fahrzeugtyp. Weitere Zulassungen für Automodelle sind nach Angaben von Osram in Arbeit.
Ein Grund, warum es bisher noch keine legalen LED-Lampen zum Nachrüsten gab, sind die strengen Zulassungsregeln. Ein Scheinwerfer ist immer nur für eine Lampentechnologie zugelassen – also entweder für Halogen, Xenon oder LED. Er ist damit unmittelbar an das Leuchtmittel gebunden. Aus Sicht der Zulassung war es bislang nicht vorgesehen, eine Halogen- durch eine LED-Lampe zu ersetzen.
Das LED-Leuchtmittel Night Breaker H7 ist ein straßenzugelassenes LED-Nachrüstset.
(Bild: Osram)
Die LED-Lampe musste folglich so gestaltet werden, dass sie eine Halogen-Lampe in einem Halogen-Scheinwerfer nachahmt bzw. in der Leistung übertrifft. Das ist technisch herausfordernd, da es sich bei LED um eine andere Technologie mit abweichenden lichttechnischen Eigenschaften handelt als bei Halogen.
Die ABG ist im Fahrzeug mitzuführen
Wichtig ist, dass der Fahrer bei jeder Verkehrskontrolle oder Lichtprüfung in der Werkstatt die Legalität der Lampe nachweisen kann. Dafür reicht ein Papierausdruck der ABG, die der Fahrer immer im Auto mitführen muss. Die ABG kann von der Osram-Webseite heruntergeladen werden, sobald der Käufer online eine Produktüberprüfung durchgeführt hat. Dazu gibt er die Kennziffer ein, die auf dem Sticker der Lampenverpackung steht.
Stand: 08.12.2025
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