2019/2020/EU und 2019/2015/EU RoHS-Richtlinie: Nächste Stufe des Leuchtstofflampenverbots

Früher als geplant verboten werden Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen. Grund ist eine aktualisierte RoHS-Richtlinie. Zu beachten sind drei wichtige Termine für 2023.

Nächste Stufe des Leuchtstofflampenverbots: Seit dem 25. Februar dürfen alle Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel für KVG/VVG und EVG sowie T5- und T9-Leuchtstofflampen in Ringform nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Nächste Stufe des Leuchtstofflampenverbots: Seit dem 25. Februar dürfen alle Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel für KVG/VVG und EVG sowie T5- und T9-Leuchtstofflampen in Ringform nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
(Bild: (c) Paylessimages - stock.adobe.com)

Aufgrund der Ökodesign-Verordnung 2019/2020 der EU-Kommission (Single Lighting Regulation SLR) und der überarbeiteten EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU mit weiteren Einschränkungen der Ausnahmen für den Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln dürfen in diesem Jahr mehrere Beleuchtungsprodukte in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Abkürzung RoHS steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“.

Hintergrund sind gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die EU-Kommission hat beschlossen, in diesem Jahr quecksilberhaltige und ineffiziente Lampen EU-weit zu verbieten. Von diesem Verbot sind insbesondere Leuchtstofflampen betroffen.

Seit dem 25. Februar 2023 dürfen alle Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel für KVG/VVG und EVG sowie T5- und T9-Leuchtstofflampen in Ringform nicht mehr in Verkehr gebracht werden:

  • TC-S / TC-SEL,
  • TC-D / TC-DEL,
  • TC-T / TC-TEL,
  • TC-F,
  • TC-L und
  • TC-DD

Die nächste Stufe des Verbots tritt am 25. August 2023 in Kraft. Dann werden verboten:

  • T8-Leuchtstofflampen mit Durchmesser 26 mm und Sockel G13,
  • T5-Leuchtstofflampen mit Durchmesser 16 mm und Sockel G5,
  • T9-/T5-Ringröhren und
  • U-Röhren.

Nach der Ökodesign-Verordnung sind ab dem 1. September 2023 verboten:

  • Hochvolt-Halogenlampen (G9) und
  • Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6,35).

Rückblick: Der Beginn der sogenannten Ausphasung von Leuchtmitteln begann am 1. September 2009 mit dem Verbot von Glühlampen mit einer Leistung größer 75 W und Halogenlampen größer 60 W. Bis September 2012 sind auch die Modelle mit einer Leistung kleiner/gleich 25 W vom Markt verschwunden. Einzig Restbestände dürfen noch verkauft werden.

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