Regulatorik PFAS: Die anstehenden Aufgaben für die Elektronikindustrie

Ein Gastbeitrag von Niklas Gatermann* 3 min Lesedauer

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Mit der PFAS-Regulierung steht die Elektronikindustrie vor einem tiefgreifenden Umbruch. Dabei geht es nicht mehr nur um Stoffe, sondern um Haftung, Lieferketten und unternehmerische Risiken – und darum, welche Handlungsspielräume Unternehmen jetzt noch haben.

Für viele Unternehmen gelten PFAS in der Elektronikherstellung als unverzichtbar.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Für viele Unternehmen gelten PFAS in der Elektronikherstellung als unverzichtbar.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stehen im Zentrum einer der größten regulatorischen Entwicklungen im europäischen Chemikalienrecht: Die geplante Beschränkung unter der EU-REACH-Verordnung soll Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen dieser Stoffe weitgehend einschränken. Gleichzeitig führen neue Grenzwerte, empfindlichere Prüfmethoden und weitergehende Stoffbeschränkungen dazu, dass PFAS-Belastungen, die über Jahrzehnte als zulässig galten, heute rechtlich und wirtschaftlich relevant werden.

Für die Elektronikindustrie sind PFAS damit längst mehr als ein Werkstoffthema: Sie betreffen Strategie, Lieferkette und Haftung. Steigende Anforderungen an Produktsicherheit und wachsende Haftungsrisiken treffen auf komplexe Lieferketten und lange Produktzyklen. Für Unternehmen geht es damit nicht nur um die Bewertung einzelner Stoffe, sondern um Transparenz, Nachweisfähigkeit und Steuerbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfung.

Hintergrund: Aktuelle Entwicklungen mit erheblichen Auswirkungen

Die Elektro- und Elektronikindustrie steht besonders im Fokus dieser weitreichenden Beschränkung. Fluorpolymere, Spezialbeschichtungen oder bestimmte Prozesschemikalien gelten in Teilen der Branche weiterhin als schwer ersetzbar, etwa in der Leiterplatten- oder Halbleiterfertigung.

Mit strengeren, teils nur befristet geltenden Grenzwerten wird sich der regulatorische Maßstab weiter verschieben – perspektivisch hin zu einem weitgehenden Verbot von PFAS. Damit steigen auch die Anforderungen an Produktsicherheit, Stofftransparenz und Dokumentation entlang der Lieferkette – Faktoren, die sowohl präventiv als auch im Haftungsfall von entscheidender Bedeutung sein können.

Das Beschränkungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss: Die zuständigen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für Risikobewertung (RAC) und Sozio-ökonomische Analyse (SEAC) haben ihre Stellungnahmen fertiggestellt. Noch im Frühjahr folgt eine letzte Konsultation zur SEAC-Stellungnahme, in der betroffene Unternehmen die Auswirkungen der geplanten Beschränkung kommentieren und Einfluss darauf nehmen können, für welche Anwendungen längere Übergangsfristen oder spezifische Ausnahmen vorgesehen werden sollen.

Implikationen: Haftungsfragen entlang komplexer Lieferketten

Infolge der Neuregulierung entstehen zusätzliche haftungsrechtliche Fragen, insbesondere im Umweltrecht, das häufig an Betreiber- oder Verursacherrollen anknüpft. In komplexen industriellen Strukturen können mehrere Eintragsquellen von PFAS zusammenwirken: In der Elektronikindustrie können PFAS sowohl aus Materialien als auch aus Herstellungsprozessen stammen, etwa aus vorgelagerten Fertigungsstufen, Produktionsverfahren oder eingesetzten Prozesschemikalien. Diese unterschiedlichen Ursachen lassen sich wiederum verschiedenen Akteuren – etwa Zulieferern, Betreibern oder einzelnen Prozessschritten – zuordnen. Daraus können sich mehrere haftungsrechtlich verantwortliche (Mit-)Verursacher ergeben.

Für Unternehmen entsteht daraus eine strukturelle Unsicherheit: Der Zusammenhang zwischen historischer Nutzung, möglichen Emissionen und einer konkreten Belastung lässt sich häufig nicht eindeutig nachweisen. Gleichzeitig können sich Haftungsrisiken auch ohne klaren Nachweis eines eigenen Verschuldens ergeben, etwa wenn Unternehmen aufgrund ihrer Tätigkeit als potenziell verantwortlich angesehen werden oder durch ihre unternehmerische Tätigkeit besondere Risiken schaffen.

Die Vorboten der Beschränkung sind bereits sichtbar: Kunden verlangen weniger oder kein PFAS, während sich Konflikte und mögliche Regressforderungen entlang der Lieferkette verschärfen – und entsprechende Risiken immer schwerer versicherbar sind.

Strategie: Systemischer Ansatz

Niklas Gatermann ist Senior Associate bei reuschlaw.(Bild:  reuschlaw / Urban Zintel)
Niklas Gatermann ist Senior Associate bei reuschlaw.
(Bild: reuschlaw / Urban Zintel)

Umso wichtiger ist ein nüchterner und strukturierter Umgang mit PFAS. Neben der Frage, bei welchen Anwendungen PFAS technisch erforderlich sind, ist Transparenz über Stoffströme in der eigenen Produktion und in der Lieferkette entscheidend.

Dokumentieren betroffene Marktteilnehmer Materialien, Spezifikationen und Lieferketten, schaffen sie damit die Grundlage, um regulatorische Anforderungen frühzeitig zu erkennen, diese entlang der Wertschöpfungs- und Lieferketten gemeinsam mit Kunden und Lieferanten zu adressieren und entsprechende Erwartungen vertraglich abzubilden. Können Unternehmen dies nachvollziehbar darlegen, erhöht sich auch die Handlungsfähigkeit im Konfliktfall.

Vor diesem Hintergrund gewinnt auch die aktuelle Konsultationsphase zur geplanten PFAS-Beschränkung an Bedeutung. Sie bietet Unternehmen die letzte Möglichkeit, ihre spezifischen Anwendungen, technischen Abhängigkeiten und Übergangsbedarfe in das Verfahren einzubringen. (sb)

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* Niklas Gatermann ist Senior Associate bei der auf Produkthaftung spezialisierten Wirtschaftskanzlei reuschlaw.

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