Laborarbeitsplatz

Leise Messgeräte fördern die Ergonomie und Effizienz

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Ab wann Lärm die Konzentration beeinträchtigt

Das deutsche Arbeitsschutzrecht hat in der Arbeitsstättenverordnung bestimmte Grenzwerte für die Lärmeinwirkung festgelegt. Diese Grenzwerte orientieren sich an der mechanischen Schädigung des Gehörs, beispielsweise Beurteilungspegel von 85 dB(A). Darüber hinaus verlangt das Arbeitsschutzgesetz einen ganzheitlichen Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch den Einsatz von Arbeitsmitteln, welche die Konzentration und die Sprachverständlichkeit am Arbeitsplatz beeinträchtigen können.

Die DIN EN ISO 11690-1 gibt Empfehlungen, dass der Beurteilungspegel Lr aus einer über acht Stunden gemittelten Messung bei so genannter einfacher Arbeit den Wert von 45 bis 55 dB(A) nicht überschreiten soll. Bei der als kreativ bezeichneten Arbeit gelten Werte von 35 bis 45 dB(A). Die Arbeitsstätte sollte derart gestaltet sein, dass Hintergrundgeräusche in Laborräumen maximal 30 bis 40 dB(A) betragen.

Geräuscharme Laborgeräte sehr wirksam

Alle Messgeräte, die ein angenehmes und effizientes Arbeiten ermöglichen, werden von dataTec mit einer Fahne „Ich bin leise“ gekennzeichnet (Archiv: Vogel Business Media)

Neben der Lautstärke und der spektralen Frequenzverteilung prägen insbesondere die Ton- und Impulshaltigkeit eines Geräuschs seine psycho-akustische Verträglichkeit. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass hochfrequente Störgeräusche wie Zischen störender empfunden werden als niederfrequente Geräusche, beispielsweise dumpfes Rauschen. Dieser Umstand liegt in der erhöhten Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs gegenüber Frequenzen von 1 bis 6 kHz begründet.

Die wirksamste Maßnahme zur Lärmminderung erfolgt durch die Auswahl eines geräuscharmen Labormessgeräts. Es gibt bereits heute eine ganze Reihe von Oszilloskopen, die mit einem Schallleistungspegel unter 30 dB(A) fast keine Geräusche mehr emittieren. Doch wie erkennt man ein solches Gerät? In Deutschland bilden die genannten Normen eine anerkannte Grundlage für die Kennzeichnung von Produkten. Obwohl geräuschemissionsfreie Geräte auf dem Markt verfügbar sind, erhalten Messgeräte auf Antrag aber immer noch Umweltzeichen wie den „Blauen Engel“, wenn ihre Geräuschemission 55 dB(A) nicht übersteigt. Dabei beruht die Vergabe von Umweltzeichen auf Kriterien, die psycho-akustische Effekte nicht hinreichend berücksichtigen. Eine umfassende Bewertung der Geräuschemission von Labormessgeräten berücksichtigt grundsätzlich auch die Umgebungsbedingungen, wie Hintergrundgeräusche und Dämpfungseigenschaften des Raumes.

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