Präzise Messdaten Worin der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren besteht

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter

Wenn die Messtechnik ungenau wird ist es an der Zeit, sie zu eichen oder zu kalibrieren. Doch worin besteht der Unterschied, wer muss seine Geräte eichen lassen und wo reicht es, sie zu kalibrieren?

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Bei der Zapfsäule besteht von staatlicher Seite eine Eichpflicht und muss von einer staatlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Bei der Zapfsäule besteht von staatlicher Seite eine Eichpflicht und muss von einer staatlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden.
(Marianne J. / pixelio.de)

Messgeräte aller Art werden im Laufe der Zeit durch Gebrauch und Abnutzung ungenauer. Das kann beispielsweise zu Problemen in der Produktion und anderen Bereichen führen und zusätzliche Kosten verursachen. So erfordern zum Beispiel Produktionsschritte in der Automobil-Industrie geringe Bauteiltoleranzen von nur einigen Mikrometern, etwa bei Motoren oder Antriebssträngen. Fehler können dabei teuer werden.

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Kalibrierservice von Farnell

Farnell element14 bietet seinen Kunden einen Kalibrierungsservice für Messgeräte. Hier wird nach neuesten Standards geprüft und auf die Einhaltung der ISO 9000ff zum Qualitätsmanagement geachtet. Kunden können zwischen unterschiedlichen Zertifikaten wählen und so die passende Funktionstüchtigkeit für ihre Messgeräte nachweisen lassen.

Was die Eichpflicht in der Messtechnik bedeutet

Für eine Reihe von Messgeräten besteht von staatlicher Seite die Eichpflicht. Das heißt, sie dürfen nur benutzt werden, wenn diese von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geeicht wurden. In diese Kategorie fallen etwa Wasserzähler, Waagen im Handel, Zapfsäulen, Radarmessgeräte oder Messgeräte für Kfz-Abgase. Die Eichpflicht soll dem Verbraucherschutz dienen und dafür sorgen, dass man sich in bestimmten Bereichen auf die Messergebnisse verlassen kann.

Bevor ein eichpflichtiges Produkt auf den Markt kommt, muss der Hersteller in den meisten Fällen einer Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) beantragen. Danach wird ein Mustergerät stellvertretend für die Bauart überprüft. Ist das Muster von der PTB zugelassen, muss in vielen Fällen jedes einzelne Gerät geeicht werden, das in den Handel geht. In Deutschland werden Geräte neben der Überprüfung durch die Eichbehörden der Bundesländer überwiegend von staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht.

Kalibrierung von Messgeräten

Bei Messgeräten ohne Eichpflicht spricht man dagegen von der Kalibrierung. Sie unterliegen nicht der regelmäßigen Kontrollpflicht. Dennoch erfolgen diese nach festgelegten Kriterien durch akkreditierte Laboratorien. Die Dokumentation soll der internationalen Vergleichbarkeit von Messergebnissen diesen.

Damit wird es beispielsweise für Hersteller leichter, ihre Produkte international kompatibler zu fertigen und somit besser vertreiben zu können. Zusätzlich können rechtliche Verpflichtungen zwischen Hersteller und Käufer, etwa die Garantie über eine bestimme Produktqualität, besser gewährleistet werden.

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