Der Chipkrieg vor Europas Gerichten Wie China Patente zur nächsten Waffe im Chipkonflikt macht

Von Henrik Bork 4 min Lesedauer

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Exportkontrollen, schwarze Listen und Beschaffungsverbote prägen den Technologiekonflikt zwischen China und den USA seit Jahren. Der Streit zwischen YMTC und Micron zeigt nun eine weitere Ebene: Chinesische Chiphersteller setzen ihre Schutzrechte zunehmend selbst vor internationalen Gerichten durch.

Die schematische Darstellung zeigt den Aufbau eines 3D-NAND-Speichers mit übereinander gestapelten Speicherzellen und vertikalen Verbindungen für hohe Speicherdichten.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Die schematische Darstellung zeigt den Aufbau eines 3D-NAND-Speichers mit übereinander gestapelten Speicherzellen und vertikalen Verbindungen für hohe Speicherdichten.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Ein chinesischer Hersteller von Speicherchips hat vor einem Gericht in München erstmals einen Erfolg in einem langjährigen Patentkrieg gegen seinen US-amerikanischen Konkurrenten Micron errungen. Yangtze Memory Technologies (YMTC) hatte vor dem Landgericht München I zwei Unterlassungsklagen gegen Micron eingereicht und hat nun in erster Instanz in zwei von fünf Fällen Recht bekommen, berichtete das chinesische Technologieportal IT Zhijia.

Am 18. September 2026 entschieden die bayerischen Richter, dass Micron zwei deutsche Gebrauchsmuster von YMTC verletzt habe. Das Gericht untersagte Micron den Vertrieb der betroffenen Produkte in Deutschland. Ein generelles Verkaufsverbot für Micron-Produkte ist das jedoch nicht. Micron hat Berufung eingelegt.

„Die Signalwirkung ist weitaus größer als die unmittelbaren Folgen für den Markt“, schreibt das chinesische Fachmedium Dianzi Chanpin Shijie. Der Patentstreit dreht sich um Technologie für 3D-NAND-Flashspeicher, wie sie in SSDs und anderen elektronischen Speichermedien eingesetzt wird. Beide Seiten beharken sich seit Jahren in mehreren Ländern gegenseitig mit Gerichtsklagen, unter anderem auch in den USA, England und China.

In diesem speziellen Fall hatte YMTC seinem Rivalen Micron vorgeworfen, mit seinen Produkten mehrere technische Schutzrechte zu verletzen. Die Klagen bezogen sich auf das Patent EP 3 931 868 sowie auf vier Gebrauchsmuster. Besonders die Gebrauchsmuster sind nach Ansicht von Juristen etwas einfacher anzufechten als Patente.

Das deutsche Gebrauchsmuster

„Das deutsche Gebrauchsmuster ist eine besondere Form des technischen Rechtsschutzes und steht im deutschen Recht als eigenständiges Schutzrecht neben dem Patent. Im Vergleich zur Patenterteilung ist das Verfahren zur Eintragung eines Gebrauchsmusters schneller und kostengünstiger“, klärte IT Zhijia seine Leser auf. Die Richter in München hatten sich aber offenbar eingehend mit den Vorwürfen beschäftigt. „Nach nahezu zwei vollen Tagen mündlicher Verhandlung befand die 7. Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Richter Oliver Schön zwei der Gebrauchsmuster […] für rechtsbeständig und verletzt und erließ zugunsten von YMTC Unterlassungsanordnungen […] Micron legte gegen die Entscheidungen Berufung ein“, schrieb das Fachmedium Juve Patent.

In China hat der Gerichtserfolg eines heimischen Unternehmens gegen einen US-Riesen der Branche verständlicherweise viel Aufmerksamkeit erregt. „Dies ist weltweit der erste bedeutende Erfolg von YMTC bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, seit der Patentstreit zwischen den beiden Unternehmen im November 2023 in voller Schärfe entbrannt ist. Die Entscheidung betrifft die folgenden beiden deutschen Gebrauchsmuster: DE202020006166U1 mit dem Titel ‚Treppenstruktur einer dreidimensionalen Speichervorrichtung‘ […] und DE202021004551U1 mit dem Titel ‚Barriereschicht für Wortleitungskontakte in einem dreidimensionalen NAND-Speicher‘ […]“, berichtete IT Zhijia.

Der verbitterte Kampf der beiden Unternehmen, der auf mehreren Kontinenten und in zahlreichen Gerichtssälen gleichzeitig stattfindet, wird nur vor dem Hintergrund des US-chinesischen „Chip-Kriegs“ verständlich.

Ging der Schuss nach hinten los?

Während sich die Rivalität zwischen den USA und China im Hochtechnologiebereich immer weiter verschärfte, hatte Micron im Frühjahr 2026 in Washington aktiv Lobbyarbeit für strengere Exportbeschränkungen gegen die chinesischen Chipunternehmen ChangXin Memory Technologies (CXMT), SMIC und YMTC betrieben. Micron-Chef Sanjay Mehrotra habe im März 2026 eine nicht öffentliche Gesprächsrunde mit Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses des Repräsentantenhauses geführt, berichtete Reuters am 22. April unter Berufung auf mit dem Vorgang vertraute Personen. Das Ziel der Veranstaltung war dem Bericht zufolge, den chinesischen Firmen den Erwerb von fortgeschrittener Ausrüstung zur Herstellung von Chips noch schwerer zu machen.

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China war lange ein wichtiger Markt für Micron, bis es Anfang 2023 zwischen die Mühlen des US-chinesischen Handels- und Technologiekriegs geraten war. Die Cyberspace Administration of China (CAC) kündigte am 31. März 2023 eine Cybersicherheitsprüfung der in China verkauften Micron-Produkte an. Das Vorgehen wurde weithin als Retourkutsche für Washingtons Beschränkungen des chinesischen Zugangs zu Schlüsseltechnologien verstanden. Peking stellte es dagegen als rechtmäßige, auf Fakten beruhende Cybersicherheitsprüfung dar. Jedenfalls hatte sich Peking für seinen ersten großen Präzedenzfall Micron ausgesucht.

Beschaffungsstopp

Am 21. Mai 2023 wies die CAC Betreiber kritischer Informationsinfrastruktur in China an, keine Micron-Produkte mehr einzukaufen. Offiziell begründete die Behörde diesen begrenzten Beschaffungsstopp mit erheblichen Risiken für die nationale Sicherheit, also mit demselben Argument, mit dem Washington viele chinesische Technologiefirmen auf seine schwarzen Listen setzt.

Seither geht Micron immer wieder mit Klagen gegen YMTC vor, zuletzt am 15. September 2026 vor einem Bundesgericht in Idaho. Da fliegen auch wieder so richtig die Fetzen. YMTC habe führende Ingenieure von Micron abgeworben, sich Geschäftsgeheimnisse angeeignet und nutze nun gegen Micron ausgerechnet solche Patente, deren Erfindungen nach Darstellung des US-Unternehmens teilweise noch während der Beschäftigung der Ingenieure bei Micron entstanden seien, berichtet Tom’s Hardware über die Klage in Idaho.

Tom’s Hardware weist aber auch darauf hin, dass der Wechsel von Ingenieuren zu einem Wettbewerber für sich genommen keine rechtswidrigen Dinge beweist. „Ingenieure wechseln regelmäßig den Arbeitgeber und entwickeln auf ihren Fachgebieten weiter neue Erfindungen“, schreibt das amerikanische Tech-Portal. Wer wem was geklaut hat und wer warum wen verklagt, bleibt in diesem verbissenen Kampf für Außenstehende ein Stück weit nebulös. Man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit voraussagen, dass YMTC so schnell nicht das Geld für Anwälte und Gerichtsklagen gegen Micron ausgehen wird.

YMTC befindet sich überwiegend in staatlichem Besitz. Laut einem Börsenprospekt vom August dieses Jahres halten die vier größten staatlichen Aktionäre seiner Holding 75,24 Prozent der Anteile, darunter verschiedene staatliche Kapitalgeber aus der Provinz Hubei und Wuhan sowie staatliche Halbleiterfonds.

Festhalten lässt sich auch ohne Parteinahme für die eine oder andere Seite, dass die chinesische Halbleiterindustrie dazugelernt hat. Das Instrument der Gerichtsklage gegen Wettbewerber, das von US-Firmen seit Langem aktiv genutzt wird, wird nun auch von Chinas NAND-Champion benutzt. In München gab es da gerade den ersten Erfolg. Der wird aber nicht unbedingt der letzte gewesen sein. Es laufen bereits drei weitere Klagen von YMTC gegen Micron vor einem Gericht in Düsseldorf. (sb)

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