Einigung auf Digital-Gesetz EU legt Big Tech Fesseln an

Quelle: dpa

Tech-Riesen wie Google, Facebook oder Amazon gelten vielen in Europa als zu mächtig. Darunter leidet Kritikern zufolge vor allem der faire Wettbewerb. Die EU hat sich auf ein neues Gesetz geeinigt, von dem auch Verbraucher profitieren sollen.

Anbieter zum Thema

Über 20 Jahre ist es her, dass die EU sich zuletzt umfassende Regeln fürs Internet gab. Probleme wie Hassrede im Netz existierten nicht, und die grenzübergreifende Macht einiger Tech-Riesen war nicht absehbar. Die EU will das ändern – und hat sich nun auf ein neues Gesetz zur umfassenden Regulierung der großen Internet-Unternehmen geeinigt.
Über 20 Jahre ist es her, dass die EU sich zuletzt umfassende Regeln fürs Internet gab. Probleme wie Hassrede im Netz existierten nicht, und die grenzübergreifende Macht einiger Tech-Riesen war nicht absehbar. Die EU will das ändern – und hat sich nun auf ein neues Gesetz zur umfassenden Regulierung der großen Internet-Unternehmen geeinigt.
(Bild: © phonlamaiphoto - stock.adobe.com)

Für Tech-Riesen wie Facebook und Google gelten in der EU künftig deutlich strengere Regeln. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf eine umfassende Regulierung für die großen Internet-Unternehmen geeinigt: das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Dies soll die Marktmacht der Internetriesen einhegen, für faireren Wettbewerb sorgen und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten verschaffen.

Eine „neue Ära der Tech-Regulierung“

Verbraucherschützer lobten die Einigung vom späten Donnerstagabend als Meilenstein, der den Nutzern große Vorteile bringen werde. Schädliches Verhalten der Unternehmen werde im Keim erstickt anstatt zu warten, bis der Schaden angerichtet sei. „Dies ist ein großer Moment für Verbraucher und Unternehmen, die unter den schädlichen Praktiken von Big Tech gelitten haben“, sagte Ursula Pachl vom europäischen Verbraucherverband am Freitag.

Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab, der den DMA für das Europaparlament verhandelt hat, sprach von einer „neuen Ära der Tech-Regulierung“. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager machte deutlich, dass das analoge Wettbewerbsrecht mit seinen jahrelangen Verfahren bislang nicht ausreichend war. Die Dänin zählte auf, dass sie sich derzeit mit dem vierten Google-Fall beschäftige, es habe zwei Amazon-Fälle gegeben und zwei weitere seien offen, aurßedem gebe es drei Apple-Fälle und einen Facebook-Fall.

In bestimmten Fällen könne man illegales Verhalten bestrafen, sagte Vestager. „Aber wenn die Dinge systemisch werden, nun, dann brauchen wir auch Regulierung.“ Sie verwies darauf, dass auch andere Länder wie die USA und Großbritannien an ähnlichen Vorhaben arbeiten. Vestager hatte den DMA zusammen mit Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton im Dezember 2020 als Teil eines großen Digital-Pakets vorgeschlagen.

Der zweite Teil ist das Gesetz über Dienste (Digital Services Act, DSA), über das Parlament und EU-Staaten noch verhandeln. Der DSA befasst sich mit gesellschaftlichen Aspekten wie Hassrede oder gefälschten Produkten. Zuletzt hat die EU sich Anfang des Jahrtausends umfassende Regeln für das Internet gegeben.

Datenabfrage nur noch mit eindeutigem Nutzereinverständnis möglich

Der DMA zielt nun auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher sind. Diese „Gatekeeper“ müssen bestimmte Regeln beachten. Zunächst dürften Schwab zufolge 10 bis 15 Unternehmen unter den DMA fallen. Alphabet (Google), Apple, Meta (Facebook, WhatsApp, Instagram), Amazon und Microsoft dürften dazu gehören.

Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzer und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben. Zu diesen zentralen Plattformdiensten gehören etwa Suchmaschinen wie Google und Soziale Medien wie Facebook.

Zu den Regeln, die sie erfüllen müssen, gehört, dass die großen Unternehmen die Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen. Meta könne beispielsweise nicht mehr ohne weiteres die Daten von Facebook, Instagram und WhatsApp kombinieren, teilte Beuc mit.

Große Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage müssen sich künftig zudem dafür öffnen, auch Nachrichten von kleineren Messangern zu empfangen. Für Gruppenchats soll dies erst im Laufe der kommenden Jahre kommen. Auch dürfen die Gatekeeper ihre eigenen Dienste nicht mehr bevorzugt behandeln, was etwa Google Shopping betreffen dürfte.

Bei Verstößen drohen heftige Sanktionen, zunächst von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten es bis zu 20 Prozent sein. In Ausnahmefällen, bei „systematischer Verletzung“, könnte die EU-Kommission unter anderem auch Fusionen für einen bestimmten Zeitraum verbieten oder strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung anwenden. Ein pauschales Verbot personalisierter Werbung oder ein komplettes Verbot personalisierter Werbung für Kinder ist nicht beschlossen worden - soll aber Teil des Schwestergesetzes DSA werden.

Tech-Konzerne reagieren „besorgt“

Die großen Tech-Firmen, die primär von den neuen Regelungen betroffen sein werden, hatten mit massiver Lobbyarbeit versucht, den DMA in ihrem Interesse zu verwässern.. Entsprechend stieß beim iPhone-Konzern Apple der nun verkündete DMA-Deal auf wenig Begeisterung. Man sei besorgt, dass einige Vorschriften unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken für die Nutzer schaffen würden, teilte das Unternehmen mit. „Andere Regelungen des DMA werden es uns unmöglich machen, Gebühren für geistiges Eigentum zu erheben, in das wir sehr viel investieren.“

Auch beim Google-Dachkonzern Alphabet zeigt man sich wenig erfreut: Google-Sprecher Ralf Bremer sagte, man sei „nach wie vor besorgt darüber, dass einige der Regelungen Innovationen und Wahlmöglichkeiten“ für Europäer einschränken könnten.

Abseits der großen Tech-Konzerne findet der Entwurf allerdings breite Zustimmung. Christian Miele, Vorsitzender des Startup-Verbands, sprach von einem „entscheidenden Schritt für mehr Chancengerechtigkeit im Zeitalter der Plattform-Ökonomie“. Kleine Startups bekämen mehr Chancen, selbst groß zu werden.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßten vor allem, „dass mächtige Suchmaschinen und soziale Netzwerke verpflichtet werden, faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für gewerbliche Nutzer“ anzuwenden. Dies sei „ein womöglich historischer Schritt zum Schutz der freien Presse im digitalen Zeitalter“. Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, sagte hingegen, man mache das „europäische Wettbewerbsrecht fit für das digitale Zeitalter“.

Schranken für „Gatekeeper“, Ende der Selbstbevorzugung

Tech-Riesen wie Meta (Facebook) oder Alphabet (Google) sind oft in der Position, ihre Macht auszuweiten und die Konkurrenz auszubremsen. Das Wettbewerbsrecht aus der analogen Welt hilft mit seinen jahrelangen Verfahren nur begrenzt. Der DMA zielt nun auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher sind. Diese „Gatekeeper“ müssen künftig bestimmte Verbote und Vorgaben beachten.

Demnach dürfen eigene Produkte und Angebote nicht mehr bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz behandelt werden. Nutzer sollen vorinstallierte Apps auf Geräten zudem löschen können - es sei denn, die Programme werden gebraucht, damit das Gerät funktioniert. Zudem dürfen die großen Unternehmen die Daten aus verschiedenen Quellen künftig nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen und müssen die Nutzung alternativer, günstigerer App-Stores erlauben.

Neu ist zudem, dass Messenger wie WhatsApp und der iMessenger dazu verpflichtet werden, sich für die Kommunikation mit kleineren Diensten zu öffnen. Dies heißt jedoch nicht automatisch, dass Signal- oder Threema-Nutzer Nachrichten oder Fotos an Freunde bei WhatsApp schicken können. Denn den kleineren Firmen bleibt die Entscheidung, ob sie sich öffnen wollen, selbst überlassen. Wahrscheinlicher ist, dass neue Anbieter auf den Markt kommen, die ihren Dienst mit Whatsapp verknüpfen. Für Gruppenchats wird die Funktion nicht sofort zur Verfügung stehen, sondern erst im Laufe der kommenden Jahre.

Neue Regelungen könnten ab Oktober gelten

Der Rat der EU-Staaten und das Europaparlament müssen die Einigung der Unterhändler vom Donnerstagabend noch einmal bestätigen, dies gilt jedoch als Formalie. Schon im Oktober könnte der DMA dann in Kraft treten, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag. Dann müssen jedoch noch die Gatekeeper designiert werden. Ferner gilt eine mehrmonatige Übergangsfrist.

(ID:48127643)