Schuko-Steckdosen Der Schutzkontakt: Wie eine kleine Erfindung unsere Sicherheit veränderte

Von Ludwig Bauer* 8 min Lesedauer

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Zieht man den Stecker eines Elektrogeräts aus der Steckdose, braucht es ein wenig Kraft und Fingerspitzengefühl. Warum ist das so? Die Antwort liegt in einem unscheinbaren, aber für die Sicherheit wichtigen Detail – den zwei Metallfedern, die den Stecker oben und unten festhalten. Das Schutzkontakt-Stecksystem, das heute für alle üblichen Steckdosen und Geräte der Standard ist, musste sich im Laufe des 20. Jahrhunderts erst nach und nach durchsetzen.

Elektroschutz: Wegen eines Körperschlusses steht das Gehäuse des Staubsaugers unter Spannung. Bei einer Steckdose ohne Schutzkontakt kann die Sicherung nicht auslösen. Ein solcher Fehler bleibt bei einem isolierenden Untergrund, wie einem trockenen Holzboden, unbemerkt bis ein geerdetes System, in diesem Fall der Heizkörper, angefasst wird und ein lebensgefährlicher Fehlerstrom (rot) durch den Menschen fließt.(Bild:  Stefan Jellinek: Elektroschutz. Wien – Leipzig 1931, mit KI erweitert)
Elektroschutz: Wegen eines Körperschlusses steht das Gehäuse des Staubsaugers unter Spannung. Bei einer Steckdose ohne Schutzkontakt kann die Sicherung nicht auslösen. Ein solcher Fehler bleibt bei einem isolierenden Untergrund, wie einem trockenen Holzboden, unbemerkt bis ein geerdetes System, in diesem Fall der Heizkörper, angefasst wird und ein lebensgefährlicher Fehlerstrom (rot) durch den Menschen fließt.
(Bild: Stefan Jellinek: Elektroschutz. Wien – Leipzig 1931, mit KI erweitert)

Mit der fortschreitenden Elektrifizierung der Haushalte in den 1920er-Jahren hielten dort auch immer mehr Elektrogeräte Einzug. Damit erhöhte sich gleichzeitig das Gefahrenpotential elektrischer Unfälle – während zuvor überwiegend geschultes Fachpersonal mit elektrischen Anlagen zu tun hatte, wurden diese nun zunehmend von Laien genutzt. In den Häusern, die zu dieser Zeit bereits elektrifiziert waren, gab es meistens noch keine Wandsteckdosen, weshalb die Geräte häufig an Adaptern angesteckt wurden, die in Lampenfassungen geschraubt werden konnten.

Bild 1: Ab den 1930er Jahren waren die Einschraub-Steckdosen aus Sicherheitsgründen nicht mehr zulässig. Links: Einschraubsteckdose mit Fassung, um 1925 (Inv. Nr. 2025-142T2). Deutsches Museum. Rechts: „Den Vorschriften des Verbandes der Deutschen Elektro-Techniker nichtentsprechendes Installationsmaterial“. Quelle: Das deutsche Elektro-Handwerk: VEI 14 (1936) H. 21, S. 543.(Bild:  Deutsches Museum, Das deutsche Elektro-Handwerk)
Bild 1: Ab den 1930er Jahren waren die Einschraub-Steckdosen aus Sicherheitsgründen nicht mehr zulässig. Links: Einschraubsteckdose mit Fassung, um 1925 (Inv. Nr. 2025-142T2). Deutsches Museum. Rechts: „Den Vorschriften des Verbandes der Deutschen Elektro-Techniker nichtentsprechendes Installationsmaterial“. Quelle: Das deutsche Elektro-Handwerk: VEI 14 (1936) H. 21, S. 543.
(Bild: Deutsches Museum, Das deutsche Elektro-Handwerk)

Diese sogenannten Einschraub-Steckdosen (Bild 1) brachten gleich zwei sicherheitstechnische Probleme mit sich: Einerseits war bei diesen ein einpoliges Stecken und gleichzeitiges Berühren des anderen Pins des Steckers möglich, was bei Wandsteckdosen durch die Auskragung der Abdeckung verhindert wurde. Andererseits waren die bestehenden Leitungen auf Beleuchtung ausgelegt und nicht auf höhere Leistungen, wie zum Beispiel die eines Bügeleisens. Aus beiden genannten Gründen war die Verwendung von Einschraub-Steckdosen nach dem Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) ab 1930 nicht mehr zulässig [1].

Allgemein stellten auch die Elektrogeräte selbst ein Sicherheitsrisiko dar: Als die Bewag 1910 und 1911 Elektroherde der AEG testete, war das Ergebnis erschreckend. Die Geräte hatten nicht nur einen schlechten Wirkungsgrad und verursachten damit hohe Stromkosten, sondern waren auch, was die Sicherheit betrifft, mangelhaft [2]. Im Februar 1920 beschloss die VDE Kommission für Errichtungs- und Betriebsvorschriften die Gründung einer Prüfstelle, „von der eine erhebliche Wirkung auf die Verdrängung minderwertiger Fabrikate vom Markte erhofft“ [3] wurde. Hier sollten die Geräte getestet und zertifiziert werden, sofern sie den VDE-Sicherheitsnormen genügten. Dokumentiert wurde das durch ein gesetzlich geschütztes VDE-Prüfzeichen [4].

Da das VDE-Siegel für die Herstellung nicht verpflichtend und das Prüfverfahren aufwendig und teuer war, brachten viele Firmen zwei Ausführungen eines Produkts auf den Markt: eine, die den VDE-Vorschriften entsprach sowie eine, davon abweichende, preislich günstigere Form, die vorzugsweise für den Export gedacht war.

Hinzu kam, dass vor der Gründung der Prüfstelle bereits zahlreiche elektrische Geräte in den Umlauf gebracht wurden. Folglich wurden in den Haushalten oft ungeprüfte Geräte verwendet, die ein hohes Gefahrenpotenzial bargen. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es noch keinen isolierenden Kunststoff, der nach Belieben geformt werden könnte, weshalb die meisten Geräte vorwiegend ein Gehäuse aus Metall besaßen. Bei einer fehlerhaften Isolierung oder einem losen Anschlussdraht konnte es dazu kommen, dass an berührbaren Teilen des Geräts eine lebensgefährliche Spannung anliegt – der sogenannte Körperschluss.

Um Personen vor dieser Gefahr zu schützen, wurden bereits in den 1890er-Jahren die Schutzerdung (heute TT-System) und 1913 die Nullung (heute TN-System) eingeführt [5]. Je nach System wurden seither alle leitfähigen Gehäuse im Fehlerfall entweder indirekt über die Erde oder über einen Leiter direkt mit der Stromquelle (Netztransformator) verbunden, so dass es zu einem Erd- bzw. Kurzschluss kommt und die Sicherung auslöst.

Für mobile Geräte bedeutet dies, dass am Stecker sowie an der Steckdose ein zusätzlicher Kontakt benötigt wurde, der mit deren berührbaren Metallteilen verbunden ist. Anfang der 1920er-Jahre machten es sich mehrere Herstellerfirmen zur Aufgabe, Stecksysteme mit Erdungskontakt zu entwickeln. Da jede Firma ihr eigenes System produzierte, entstand bald ein unübersichtlicher Markt ohne universellen Sicherheitsstandard.

Dies war fatal, denn ein effektiver Schutz vor elektrischen Unfällen ließ sich nur durch eine einheitliche technische Lösung erreichen, die sowohl sicher als auch praktikabel war. Deshalb stellte 1928 eine Kommission, bestehend aus dem VDE, Versicherungsunternehmen, Herstellern sowie Energieversorgern, einheitliche Regeln für Stecker und Steckdosen auf. So wurde zum Beispiel gefordert, dass alle Steckdosen auf einen Nennstrom von 10 A ausgelegt sein und dreipolige Stecker auch in zweipolige Steckdosen passen müssen, der umgekehrte Fall war jedoch nicht erlaubt. Um letzteres zu erfüllen, durften also die neuen, dreipoligen Stecker in Größe und Form nicht sonderlich von den bisherigen abweichen.

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Bild 2: Werbeanzeige der Bayerischen Elektrozubehör AG für Schuko-Steckdosen von 1930. (Bild:  ETZ (1930) H. 46, Beilage Mitteilung der AEG, S. 32.)
Bild 2: Werbeanzeige der Bayerischen Elektrozubehör AG für Schuko-Steckdosen von 1930.
(Bild: ETZ (1930) H. 46, Beilage Mitteilung der AEG, S. 32.)

Der übliche Durchmesser für zweipolige Stecker betrug damals 36 mm. Da in den 1920ern noch einige Haushalte mit Gleichstrom versorgt wurden, hätte bei einem Stecker mit einem dritten Pin und ähnlicher Größe die zulässige Stromstärke auf 6 A begrenzt werden müssen, um Funkenbildung zu verhindern [6]. Die Lösung lieferte ein Stecksystem, das bereits 1926 vom Unternehmer und Gründer der Bayerischen Elektrozubehör AG in Lauf (Bild 2), Albert Büttner (1879-1949), patentiert wurde [7].

Dieses Stecksystem war so konstruiert, dass sich der dritte Kontakt, der über den Schutzleiter im Anschlusskabel des Geräts mit dessen leitfähigen Gehäuseteilen verbunden ist, auf der Außenseite des Steckers befindet. Beim Einstecken wird durch die zwei Metallfedern in der Steckdose der Schutzkontakt geschlossen, noch bevor die Pins des Steckers Strom führen. 1928 wurde Büttners Stecksystem von der firma Siemens-Schuckert weiterentwickelt [8]: Durch die spezielle Formgebung von Stecker und Steckdose konnte nun dort, wo eine Schuko-Steckdose installiert war, nur noch ein Schuko-Stecker eingesteckt werden. Weiterhin passten die Schuko-Stecker aber auch noch in die alten, zweipoligen Steckdosen, so wie es von der Kommission gefordert war.

Bild 3: 1930 wurden Schuko-Steckdosen für nasse und durchtränkte Räume vorgeschrieben. Bis in die 1970er-Jahre waren Steckdosen ohne Schutzkontakt noch üblich. Links: Schuko-Steckdose, Feuchtraum, von Stotz-Kontakt, um 1935 (Inv. Nr. 80271T4). Rechts: Unterputzsteckdose, zweipolig, um 1950 (Inv. Nr. 2020-48). (Bild:  Deutsches Museum.)
Bild 3: 1930 wurden Schuko-Steckdosen für nasse und durchtränkte Räume vorgeschrieben. Bis in die 1970er-Jahre waren Steckdosen ohne Schutzkontakt noch üblich. Links: Schuko-Steckdose, Feuchtraum, von Stotz-Kontakt, um 1935 (Inv. Nr. 80271T4). Rechts: Unterputzsteckdose, zweipolig, um 1950 (Inv. Nr. 2020-48).
(Bild: Deutsches Museum.)

1930 wird das Schuko-Stecksystem erstmals in den VDE-Normen erwähnt und für „nasse und durchtränkte Räume“[1], also zum Beispiel Bäder, Räume mit Badewanne oder Dusche und landwirtschaftliche Betriebe, vorgeschrieben. In Wohnräumen waren zweipolige Steckdosen weiterhin erlaubt und fanden bis in die 1970er-Jahre Verwendung (Bild 3). Die Umrüstung von zweipoligen Steckdosen auf Schuko-Steckdosen war für die Nutzenden nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch unpraktisch, da alte Elektrogeräte ohne Schuko-Stecker nicht mehr genutzt werden konnten.

Oft führte der Wunsch, ältere Geräte weiter zu nutzen, sogar zu gefährlichen, unvorschriftsmäßigen Mischinstallationen, wie ein Beispiel aus der Zeitschrift „Der Elektromeister“ von 1951 zeigt: Ein Metzgermeister hatte sich in seinem Laden direkt neben einer Schutzkontakt-Steckdose eine zweipolige Steckdose installieren lassen. Er wollte den alten elektrischen Heizofen aus seiner Wohnung, der einen zweipoligen Stecker besaß, ebenfalls im Verkaufsraum nutzen. Dies wurde von Fachleuten aufgrund des damit verbundenen hohen Gefahrenpotenzials äußert kritisch bewertet:

„Der Laden hat Steinboden. Das heißt also, daß eine Schutzmaßnahme grundsätzlich erforderlich ist. Besonders bei den Geräten die in einem Metzgerladen angeschlossen werden, wie Wurstschneider, Fleischwolf, Schaufensterventilator (vielleicht auch eine Kochplatte, die ja in der Regel großflächig mit feuchten Händen umfasst wird), kann auf eine Schutzmaßnahme nicht verzichtet werden. [...] Wenn nun in einem Raum Schutzmaßnahmen notwendig sind, so müssen alle für den Anschluß ortsveränderlicher Geräte vorgesehenen Steckdosen Schutzkontakt erhalten. So wie man es [...] gemacht hat, hätte der Ladenbesitzer die Wahl, sein Gerät in die Schukodose oder in die gewöhnliche Steckdose einzustecken. Man kann nicht damit rechnen, daß er als Nichtfachmann den Unterschied kennt. Bei modernen Steckdosen geht der Schukostecker auch in die gewöhnliche Steckdose.[...]. Wenn nun dieser Heizofen einen Körperschluß mit einem Außenleiter bekommt und die Meisterin den Ofen am metallischen Griff aufheben will, so kann allerhand passieren”.[9]

Als 1953 die Vorschriften für die Errichtung von Starkstromanlagen unter 1.000 V erneut diskutiert wurden, kam daher der Vorschlag, „nur noch Steckdosen mit Schutzkontakt und angeschlossenem Schutzleiter allgemein einzuführen. Die [zuständige] Kommission konnte sich bei der Behandlung der zum Teil gegensätzlichen Einsprüche jedoch nicht dazu entschließen, diesen Wunsch zu berücksichtigen. In solchen Räumen, in denen mit einer Gefährdung nur selten zu rechnen ist, wird daher unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung von Schutzmaßnahmen nicht gefordert. Hierzu gehören u. a. trockene Räume mit isolierendem Fußboden“ [10].

Hier könnte wegen der guten elektrischen Isolierung zur Erde, beispielsweise ein trockener Holzfußboden, beim Berühren eines Geräts mit Körperschluss kein lebensgefährlicher Strom über den Körper fließen. Das gilt aber nur, solange sich keine geerdeten Metallteile im Raum befinden. Wird zum Beispiel in einer Wohnung, in der zuvor mit Holz geheizt wurde, eine Heizungsanlage mit Heizkörpern eingebaut, ändern sich die Widerstandsverhältnisse völlig. Beim gleichzeitigen Berühren eines defekten Geräts und eines Heizkörpers fließt ein relativ hoher Fehlerstrom durch den Menschen, schlimmstenfalls von Arm zu Arm.

1957 trat eine aktualisierte VDE Norm in Kraft [11], die mit einer zweijährigen Übergangsfrist festlegte, dass Geräte mit berührbaren Metallteilen nur noch mit Schuko-Stecker auf den Markt kommen durften. Dadurch erhoffte man sich, dass „der zweipolige Stecker zum Aussterben bestimmt“ war [12] und sich damit langsam die Schuko-Steckdose als Einheitssteckdose durchsetzen würde. Aber bereits 1963 wurden durch die International Electrotechnical Commission (IEC) Stecksysteme in ganz Europa normiert und standardisiert.

Anders als in Deutschland erwartet, wurde dadurch der zweipolige Stecker nicht abgeschafft und der Schuko-Stecker zum Einheitsstecker erklärt. Der zweipolige Flachstecker wurde als sogenannter Eurostecker für Geräte mit Kunststoffgehäuse so konstruiert, dass er noch heute fast mit jedem Stecksystem Europas kompatibel ist [14]. Für Geräte mit Erdungskontakt wurde der Schuko-Stecker ebenfalls in die europäische Norm aufgenommen und weiterentwickelt [13].

Der Stecker vom Typ F besitzt am Schutzkontakt eine kleine Buchse, so dass er ebenfalls in Frankreich, Belgien, Polen, Tschechien und Slowakei verwendet werden kann. Die Schuko-Steckdose konnte sich in der Gebäudeinstallation letztlich erst gemeinsam mit der Fehlerstromschutzschaltung vollends durchsetzen. Diese wurde in den 1980ern zunächst für Badezimmer und Küchen und 2009 für alle Wohnräume in Neuinstallationen vorgeschrieben [15]. Heute wird das Schuko-Stecksystem in weltweit über 70 verschiedenen Ländern genutzt [6]. (kr)

Literatur

[1] R. Zaudy: Die neuen Vorschriften des VDE für die Errichtung von Starkstromanlagen mit Betriebspannungen unter 1000 Volt. In: ETZ 51 (1930), H. 1, S. 4-7.

[2] Joachim Schaier, Kochmaschine und Turbogrill. Haushaltstechnik im 19. Jahrhundert und neue Energien, in: Technikgeschichte 60 (1993), H. 4, S. 331-346.

[3] Georg Dettmar, Die Prüfstelle des Verbandes Deutscher Elektrotechniker. In: ETZ 41 (1920), H. 48, S. 949 - 951.

[4] Prüfstelle. In: ETZ 41 (1920), H. 44, S. 881.

[5] Friedrich Lauerer, Schutzmaßnahmen gestern, heute, morgen. In: Der Elektromeister 17 (1964), H. 8, S. 478, 480-482, 484-488, 490.

[6] Reiner Hahn: The origin of Schuko. Digital Museum of Plugs and Sockets (online) 2017.

URL: [https://www.plugsocketmuseum.nl/Schuko-origin.html; abgerufen am 10.07.2026].

[7] DRP 489.003, Albert Büttner: Stecker mit Erdungseinrichtung.

[8] DRP 530.143, Wilhelm Klement: Steckvorrichtung mit geerdetem oder genulltem Schutzkontakt.

[9] R. Fröhlich: Sind Sie damit einverstanden? In: Der Elektromeister 6 (1951) H. 7, S. 11. Hervorh. d. Autor.

[10] Albert Stormanns: Zum Entwurf 2 der Vorschriften für das Errichten von Starkstromanlagen unter 1000 V (Schutzmaßnamen). In: ETZ-A 77 (1956) H. 17, S. 588-593.

[11] VDE 0100 k1/3.57

[12] Herrmann Dürbeck: Installationstechnik. In: ETZ-A 79 (1958) H. 19, S. 728-730.

[13] CEE 7/3, CEE 7/4 und CEE 7/7.

[14] CEE 7/16.

[15] Friedrich Lauerer, Zur Geschichte des Fehlerstrom-Schutzschalters, In: Elektronikpraxis, Sonderheft Elektromechanik I, April 2010, S. 32-34.

* Ludwig Bauer, M.Sc., ist Kurator des Ausstellungsprojekts „Energie-Strom“ am Deutschen Museum in München.

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