Neues Mess- und Eichgesetz Was sich beim MessEG ab 2015 ändert

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter

Was ändert sich ab 2015, wenn das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft tritt? Es bleibt nicht nur bei neuen Aufgaben für die Prüfstellen.

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(Voltaris)

Am 1. Januar 2015 tritt das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Damit wird die Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens zum Abschluss gebracht. Die Mess- und Eichverordnung, kurz MessEV, liegt als Entwurf vor. Zum einen kommen auf die Prüfstellen neue Aufgaben zu, zum anderen bleiben hoheitliche Aufgaben wie Eichungen, Befund- und Stichprobenprüfungen ausschließlich in den Händen von Eichbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen.

Das neue MessEG besagt, dass zukünftig nicht nur Haushaltszähler (SLP-Zähler) mit MID-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden können, sondern auch Lastgangzähler (RLM-Zähler) und Wandler. Die Konformitätserklärung der Hersteller ist der Ersteichung in diesen Bereichen gleichgestellt – damit ist keine amtliche Ersteichung notwendig. Darüber hinaus regelt das neue Mess- und Eichgesetz auch die Verwendungsüberwachung der Messgeräte. Nach dem Willen des Gesetzes soll diese einschließlich der Eichungen über staatliche Stellen abgewickelt werden.

Verlängerte Eichgültigkeit

Hoheitliche Aufgaben wie Eichungen, Befund- und Stichprobenprüfungen sollen gemäß dem vorliegenden neuen Entwurf des MessEV ausschließlich in den Händen der Eichbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen bleiben.
Hoheitliche Aufgaben wie Eichungen, Befund- und Stichprobenprüfungen sollen gemäß dem vorliegenden neuen Entwurf des MessEV ausschließlich in den Händen der Eichbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen bleiben.
(Voltaris)
Gemäß dem vorliegenden neuen Entwurf des MessEV bleiben hoheitliche Aufgaben wie Eichungen, Befund- und Stichprobenprüfungen ausschließlich in den Händen der Eichbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen. Das Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist dabei besonders herauszuheben, denn es spart den Messstellenbetreibern enorme Kosten. Im Stichprobenverfahren werden einige Zähler eines einheitlichen Loses ausgebaut und überprüft. Ist diese Überprüfung erfolgreich, so verlängert sich die Gültigkeit der Eichung aller Zähler des Loses um jeweils fünf Jahre, die Zähler können im Netz verbleiben.

Dabei übernimmt Voltaris die Stichprobenverfahren entsprechend der in den PTB-Mitteilungen veröffentlichten Richtlinie in den beiden staatlich anerkannten Prüfstellen EK 3 in Maxdorf und EL 3 in Merzig. Ein besonderer Mehrwert: Durch die Möglichkeit, sich an einem Poolverfahren zu beteiligen und die Zähler im Verbund mit anderen Kunden prüfen zu lassen, sparen gerade kleine und mittlere Stadt- und Gemeindewerke Kosten und Verwaltungsaufwand. Das ist gerade jetzt bei dem bevorstehenden Generationswechsel der Zähler – von Ferraris hin zu intelligenten elektronischen Zählern oder auch Smart Meter – eine sehr interessante Lösung, in Zukunft die Eichgültigkeitsverlängerung sehr effizient und kostengünstig umzusetzen.

Umfassendes Qualitätssicherungs-Handbuch

Frank Wolf, Bereichsleiter Zählerdienstleistungen und Prüfstellenleiter bei Voltaris, blickt der Zukunft positiv entgegen: „Auf die Prüfstellen kommen neue Aufgaben zu. Um weiterhin die Befugnis zu haben, Eichungen, Befundprüfungen und Stichproben ausführen zu dürfen, erstellen wir ein umfassendes Qualitätssicherungs-Handbuch. Denn: Qualitätssicherung wird bei uns großgeschrieben. Aus diesem Grund sind unsere Prüfeinrichtungen bereits jetzt auf die neue Zählertechnologie – intelligente Zähler und Messsysteme – ausgelegt.“

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