Neues Mess- und Eichgesetz Was sich beim MessEG ab 2015 ändert
Was ändert sich ab 2015, wenn das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft tritt? Es bleibt nicht nur bei neuen Aufgaben für die Prüfstellen.
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Am 1. Januar 2015 tritt das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Damit wird die Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens zum Abschluss gebracht. Die Mess- und Eichverordnung, kurz MessEV, liegt als Entwurf vor. Zum einen kommen auf die Prüfstellen neue Aufgaben zu, zum anderen bleiben hoheitliche Aufgaben wie Eichungen, Befund- und Stichprobenprüfungen ausschließlich in den Händen von Eichbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen.
Das neue MessEG besagt, dass zukünftig nicht nur Haushaltszähler (SLP-Zähler) mit MID-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden können, sondern auch Lastgangzähler (RLM-Zähler) und Wandler. Die Konformitätserklärung der Hersteller ist der Ersteichung in diesen Bereichen gleichgestellt – damit ist keine amtliche Ersteichung notwendig. Darüber hinaus regelt das neue Mess- und Eichgesetz auch die Verwendungsüberwachung der Messgeräte. Nach dem Willen des Gesetzes soll diese einschließlich der Eichungen über staatliche Stellen abgewickelt werden.
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Präzise Messdaten
Worin der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren besteht
Verlängerte Eichgültigkeit
Dabei übernimmt Voltaris die Stichprobenverfahren entsprechend der in den PTB-Mitteilungen veröffentlichten Richtlinie in den beiden staatlich anerkannten Prüfstellen EK 3 in Maxdorf und EL 3 in Merzig. Ein besonderer Mehrwert: Durch die Möglichkeit, sich an einem Poolverfahren zu beteiligen und die Zähler im Verbund mit anderen Kunden prüfen zu lassen, sparen gerade kleine und mittlere Stadt- und Gemeindewerke Kosten und Verwaltungsaufwand. Das ist gerade jetzt bei dem bevorstehenden Generationswechsel der Zähler – von Ferraris hin zu intelligenten elektronischen Zählern oder auch Smart Meter – eine sehr interessante Lösung, in Zukunft die Eichgültigkeitsverlängerung sehr effizient und kostengünstig umzusetzen.
Umfassendes Qualitätssicherungs-Handbuch
Frank Wolf, Bereichsleiter Zählerdienstleistungen und Prüfstellenleiter bei Voltaris, blickt der Zukunft positiv entgegen: „Auf die Prüfstellen kommen neue Aufgaben zu. Um weiterhin die Befugnis zu haben, Eichungen, Befundprüfungen und Stichproben ausführen zu dürfen, erstellen wir ein umfassendes Qualitätssicherungs-Handbuch. Denn: Qualitätssicherung wird bei uns großgeschrieben. Aus diesem Grund sind unsere Prüfeinrichtungen bereits jetzt auf die neue Zählertechnologie – intelligente Zähler und Messsysteme – ausgelegt.“
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