Die Berechnung der Energieklasse erfolgt über den Energieeffizienzindex, der sich in Anhang IV der Verordnung findet. Damit wurde das zuvor gültige System mit Klassen von A bis G abgelöst. Angesichts künftiger Optimierungsmöglichkeiten lassen die Effizienzklassen der (EU) 874/2012 noch Luft nach oben: So ist die Klasse A++ bisher nicht besetzt. Die besten LED-Lampen am Markt haben die Energieklasse A+.
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Dieser Autorenbeitrag ist in der Printausgabe ELEKTRONIKPRAXIS Sonderheft LED- und OLED-Beleuchtungstechnik II erschienen. Diese ist auch als kostenloses ePaper oder als pdf abrufbar.
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Ineffiziente LEDs und Energiesparleuchtmittel fallen in die Energieklasse B. Die (EU) 874/2012 zur Energieverbrauchskennzeichnung sorgt dafür, dass der Endverbraucher die Kompatibilität einer Leuchte mit der dazugehörigen Lampe selbst prüfen kann. Neben dem Energielabel legt sie zudem explizit Pflichten von Lieferanten und Händlern fest. Das sind vor allem Informationen für den Verbraucher. Unabhängig davon, ob der Lieferant oder Händler die LEDs direkt oder über einen Zwischenhändler an den Endverbraucher verkauft, muss er festgelegte Produktinformationen erstellen und zugänglich machen.
Speziell für die Kennzeichnung des Energieverbrauches und der Energieeffizienzklasse im Internet wurde die Verordnung (EU) 874/2012 durch die Verordnung (EU) 518/2014 verpflichtend ergänzt. Um den jeweiligen Energieeffizienzindex und damit die Effizienzklasse festzustellen, legt die Ökodesign-Richtlinie generell den Energiebedarf fiktiver Referenzgeräte fest. Jedes Gerät wird dann mit dem entsprechenden Referenzgerät verglichen und der gemessene Verbrauch mit der theoretischen Vorgabe ins Verhältnis gesetzt. Dieses Verhältnis zwischen realem Verbrauch und theoretischer Vorgabe gibt der Energieeffizienzindex (EEI) an.
Art der Lichtausstrahlung und der Lampe
Welche der drei Richtlinien zur umweltgerechten Gestaltung von Lampen und Leuchten anzuwenden ist, richtet sich zum einen nach der Art der Lichtausstrahlung und zum anderen der Art der Lampe bzw. Leuchte: So gilt die (EC) 244/2009 ausschließlich für ungebündeltes, also ungerichtetes Licht, und damit beispielsweise für Kompaktleuchtstoffröhren, LEDs und matte Glühlampen inkl. Halogen, die einen Gesamtlichtstrom ausstrahlen. Ausnahmen bilden Lampen und Leuchten mit einem ungebündelten Lichtstrom kleiner 60 lm oder größer 12.000 lm sowie Reflektorlampen. Um gerichtetes Licht handelt es sich hingegen, wenn eine Lampe mehr als 80 Prozent ihres Lichtstroms innerhalb eines Kegels von 120 Grad abgibt.
In diesem Fall greift die (EU) 1194/2012. Sie betrifft nicht nur die entsprechenden Lampen und Leuchten, sondern auch alle dazugehörigen Geräte zwischen Stromnetz und Lichtquelle, unabhängig davon, ob diese Geräte mit gerichteten oder ungerichteten Lichtquellen betrieben werden. Speziell die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen, wie sie zum Beispiel in Büro-Leuchten eingesetzt werden, regelt schließlich die Richtlinie (EC) 245/2009.
Aktuell noch nicht betroffen von den Verordnungen sind organische Leuchtdioden. Die Umsetzung der drei genannten Richtlinien (EC) 244/2009, (EU) 1194/2012 und (EC) 245/2009 erfolgt stufenweise. Allerdings ist zu erwarten, dass schon vor Abschluss dieses Prozesses, 2016/2017, die Ergebnisse auf den Prüfstand gestellt und in neue Regelungen überführt werden.
Stand: 08.12.2025
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