Normen und Richtlinien in der Lichttechnik Die Ökodesign-Richtlinie und die Effizienz von Lampen und Leuchten

Fabian Fligge *

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Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG formuliert Anforderungen an die Effizienz bei energieverbrauchenden Produkten. Hinzu kommen Kennzeichnung und umweltgerechte Gestaltung. Ein Überblick.

Ungebündeltes und gebündeltes Licht: Welche Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung von Lampen und Leuchten anzuwenden ist, richtet sich zum einen nach der Art der Lichtausstrahlung und zum anderen der Art der Lampe bzw. Leuchte. Im Bild das Prüfzentrum des TÜV Süd in Garching.(Bild:  TÜV SÜD)
Ungebündeltes und gebündeltes Licht: Welche Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung von Lampen und Leuchten anzuwenden ist, richtet sich zum einen nach der Art der Lichtausstrahlung und zum anderen der Art der Lampe bzw. Leuchte. Im Bild das Prüfzentrum des TÜV Süd in Garching.
(Bild: TÜV SÜD)

Für künstlich oder technisch erzeugtes Licht gilt bekanntermaßen: Je ähnlicher es dem Spektrum des natürlichen Sonnenlichtes ist, desto angenehmer empfindet es das menschliche Auge. Sinn und Zweck der Lichterzeugung ist es, möglichst nah an das Sonnenspektrum heranzukommen. Das ist auch bei der Solid-State-Beleuchtung nicht anders: Moderne LEDs mit hohem Farbwiedergabeindex (Ra) liefern hier bereits sehr gute Werte.

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Eine nicht weniger wichtige Rolle spielt bei der Beurteilung einer künstlichen Lichtquelle die Energieeffizienz. LEDs führen unter diesem Aspekt die Entwicklung an: Standard-LEDs erreichen heute gut 100 Lumen pro Watt, unter Laborbedingungen sind sogar Werte von über 300 Lumen pro Watt möglich. Trotz oder gerade wegen dieser Fortschritte nehmen die Effizienzanforderungen besonders in Europa immer weiter zu – nicht nur wegen steigender Energiepreise, sondern vor allem aufgrund der umweltpolitisch motivierten Vorgaben der Europäischen Union.

Bei Richtlinien kommt es auf den Einzelfall an

Vier Richtlinien regeln, die wie Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG für Lampen und Leuchten umgesetzt wird: Die EU 874/2012 bezieht sich auf die Kennzeichnung und Etikettierung. Das Thema umweltgerechte Gestaltung ist in den Richtlinien EC 244/2009, EU 1194/2012 und EC 245/2009 festgeschrieben. Wie sich zeigt, verschärfen sich die Anforderungen an die Mindesteffizienz mit jeder neuen Stufe.

Dennoch bleiben noch verschiedene Ermessensspielräume, die im Einzelfall zu beurteilen sind.

Den rechtlichen Rahmen schafft die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Sie formuliert generelle Anforderungen an die Kennzeichnung und an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energy-related Products, ErP). Dazu zählen mit Ausnahme von Verkehrsmitteln nahezu alle Elektrizität verbrauchenden Produkte. Ergänzende Richtlinien regeln die Umsetzung im Detail. Für Lampen (Leuchtmittel) und Leuchten sind das vier: Die (EU) 874/2012 regelt Kennzeichnung und Etikettierung. Die umweltgerechte Gestaltung beschreiben die Richtlinien (EC) 244/2009, (EU) 1194/2012 und (EC) 245/2009.

Ein Energieetikett für Lampen und Leuchten

Die seit dem 1. September 2013 verpflichtende Richtlinie (EU) 874/2012 beschreibt, wie Lampen korrekt gekennzeichnet werden. Seit dem 1. März 2014 gilt die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Leuchten. Die Verordnung legt eine einheitliche Gestaltung sowie einheitliche Inhalte fest. Darüber hinaus definiert sie auch Anforderungen an die technischen Unterlagen für elektrische Lampen und Leuchten sowie Anforderungen an das Datenblatt für elektrische Lampen und Anforderungen an die Informationen.

Anders als die Vorgänger-Verordnung 98/11/EG ist die (EU) 874/2012 gemäß Artikel 1 für alle Arten von Lampen und Leuchten gültig. Das heißt: für gerichtetes wie für ungerichtetes und auch farbiges Licht, für Kompaktleuchtstofflampen, LED-Lampen und -Module oder Glühlampen. Ausnahmen bilden lediglich Lampen mit einem Lichtstrom von unter 30 lm, Lampen mit Batterien und Lampen, die nicht zur Beleuchtung dienen, beispielsweise in Projektoren.

Für alle Lampen und Leuchten, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, fordert die (EU) 874/2012 eine einheitliche Kennzeichnung. Dabei sind nicht nur die zu kennzeichnenden Inhalte vorgegeben, sondern auch die Form der Etikettierung. Das so genannte Energielabel oder Energieetikett muss folgende Informationen enthalten: Name des Herstellers sowie Typbezeichnung, Energieeffizienzklasse sowie Angaben zum Energieverbrauch (in kWh/1000 h). Das Label selbst darf für Lampen auch einfarbig sein, allerdings muss der Hintergrund immer weiß sein. Zentrales Element des Energieetiketts ist die Angabe der Effizienzklasse. Die (EU) 874/2012 definiert die heute gültigen sieben Effizienzklassen von A++ bis E.

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