Strafzölle auf importierte Autochips sind vermutlich noch das kleinere Übel für chinesische Autobauer. Schlimmer wird’s, wenn sich die benötigten Chips gar nicht erst auftreiben lassen und in der Produktion fehlen. Um dem vorzubeugen und international mitzuhalten, setzt Berichten zufolge unter anderem Autobauer NIO auf die eigene Fertigung von Autochips.
Laut eigenen Angaben sollen die Autochips von NIO fortschrittlich für ihren Nutzen sein. Unnötig fortschrittlich. Deswegen wird hier und da an der Tape-Out-Erfolgsmeldung gezweifelt. Im Bild der NIO EL8. Erst das Modell ET9 soll mit den eigenen Chips versorgt werden.
(Bild: Nio)
Es ist ein typisches Beispiel dafür, wie sehr sich die Autoindustrie innerhalb weniger Jahre gewandelt hat. Nicht ein neuer Motor oder ein besonders effizientes Getriebe waren es, was der Chef der Autofirma da gerade stolz auf einer Bühne stehend vorgestellt hat, sondern Fortschritte bei der Entwicklung eines eigenen Chips für autonome Fahrfunktionen.
Die Rede ist von NIO und seinem Gründer und Vorstandsvorsitzenden William Li, der kürzlich auf dem „NIO Tech Day“ bekannt gegeben hat, dass der von seinem E-Auto-Startup selbst entwickelte Chip „Shenji NX9031“ das Design-Stadium hinter sich gelassen hat und nun für die Serienfertigung vorbereitet wird.
Halbleiter werden in China gerade rasant zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen, mit denen sich Automarken in den Zeiten der Elektrifizierung und ADAS-Fahrassistenz von der Konkurrenz abzusetzen versuchen. Während in modernen Autos mit Verbrennungsmotor zwischen 600 und 700 Chips verbaut werden, sind es bei E-Autos schon 1.600 und bei fortgeschrittenen, „smarten E-Autos“ bis zu 3.000 Chips, hat der chinesische Herstellerverband CAAM gezählt. Gleichzeitig steigen die technischen Anforderungen in puncto Rechenleistung und Komplexität der Halbleiter.
Chip für autonomes Fahren hat Tape out hinter sich gelassen
NIOs neuer Chip, der für Funktionen des autonomen Fahrens entwickelt wird, habe die „Tape Out“-Phase hinter sich, so der Firmengründer. Damit ist die Design-Phase weitestgehend abgeschlossen und nach weiteren Tests kann dann in kleinen, später in größeren Serien mit der Produktion begonnen werden. Das neue NIO-Modell „ET9“ soll damit ab dem ersten Quartal 2025 auf den Markt kommen.
Wie viele andere Autohersteller auch hatte NIO vor rund vier Jahren erste Pläne für die „Inhouse“-Fertigung von automobilen Chips geschmiedet, als die Corona-Lockdowns und später die von den USA verhängten Chip-Boykotte gegenüber China in der chinesischen Autoindustrie Lieferengpässe auslösten. Dem chinesischen Autofachportal 36.kr zufolge hat NIO seit 2020 ein Chip-Entwicklungs-Team von 800 Experten aufgebaut, das parallel zum Shenji NX9031 auch noch an einem weiteren eigenen Chip arbeitet, dem „Yangjian“ für die Lichterkennung und Entfernungsmessungen für Lidar-Sensoren.
Zu gut, um wahr zu sein?
Sofern die Angaben des NIO-Gründers unabhängig bestätigt werden können, so ist das Entwicklungsteam dieses Mal gewissermaßen über selbst gesteckte Ziele hinausgeschossen. Denn der jetzt angeblich bald serienreife Chip ist weltweit der erste Autochip, der auf 5-Nanometer-Technologie beruht. Nicht einmal Tesla oder Hyundai setzen bislang solche Chips ein – von einer eigenen Fertigung ganz zu schweigen. Von „technologischer Redundanz“ ist daher unter Analysten in China die Rede und manche stellen die Strategie von NIO daher infrage.
Die Entwicklung dieses Chips mit mehr als 50 Milliarden Transistoren und LPDDR5x-Memory-Geschwindigkeiten von bis zu 8,533 MT/s sei derzeit noch unnötig, argumentieren die Kritiker. Die Entwicklung des autonomen Fahrens schreite schnell voran und die Redundanz ermögliche wichtige neue Entwicklungssprünge, halten Sprecher von NIO dagegen.
Ein weiteres wichtiges Motiv für die eigene Entwicklung von Autochips ist für die Hersteller die Aussicht auf Kosteneinsparungen. William Li hat im vergangenen Jahr behauptet, einer seiner neuen Chips könne gleich vier Chips vom Typ „Drive Orin SoC“ von Nvidia ersetzen. Die genaue Rechenleistung des NIO-Chips ist allerdings bisher nicht veröffentlicht worden.
Xpeng und Li Auto im Anmarsch
Jedenfalls ist NIO nicht der einzige chinesische Hersteller, der eigene Chips entwickelt und baut. Auch bei dem E-Auto-Startup Xpeng soll gerade die Tape-Out-Phase für einen eigenen Autochip abgeschlossen worden sein, berichtet 36.kr. Und bei Li Auto soll ein Autochip mit dem Codenamen „Schumacher“ noch im Laufe dieses Jahres so weit sein.
BYD, Chinas und der Welt größter Hersteller von E-Autos hatte schon 2004 seinen Geschäftsbereich „BYD Microelectronics“ gegründet und kann inzwischen alle möglichen automobilen Chips bauen, von Kontroll-MCUs über Power-Halbleiter bis zu Chips für die Sensorik, optische Elektronik und IGBT. Chips für smarte Fahrfunktionen hat man bei BYD bislang aber anderen überlassen.
Bei NIO aber wird klar in Kategorien des heimischen und internationalen Wettbewerbs gedacht, nicht nur in Kategorien der Lieferketten-Sicherung oder Kostenreduzierung. „Nur mit starken technologischen Fertigkeiten können wir die Dominanz im Markt gewinnen. Selbst angesichts gezielter Attacken können wir so den Schaden so weit wie möglich minimieren“, beschreibt das Fachmedium CNEVPOST dieses neue Denken in der chinesischen Autoindustrie. (sb)
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.