Energieeffizienz und Ökodesign, Teil 1

Die Ziele und Grundzüge der EuP-Richtlinie sowie deren Umsetzung

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Freiwillige Umweltkennzeichnungen mit EU-Blume oder Blauen Engel

Die freiwillige Umweltkennzeichnung mit der EU-Blume oder dem Blauen Engel zeichnet Produkte aus, die umfassender als besonders umweltfreundlich eingestuft sind. Als Maß der Umweltfreundlichkeit werden produktgruppenspezifisch Kriterien festgelegt, die sich auf ausgewählte umweltrelevante Aspekte des gesamten Lebenszyklus des Produktes beziehen können.

Einen Zwischenstatus hat der Energy Star inne. Eigentlich auch ein freiwilliges produktgruppenbezogenes Umweltzeichen, findet er derzeit in einigen Bereichen (z.B. der Informationstechnologie) als faktischer Mindeststandard bei öffentlichen Beschaffungsvorgängen Anwendung. Dabei adressiert auch er vorrangig den Stromverbrauch während der Nutzung der Geräte.

Wichtiges Unterscheidungsmerkmal sind der rechtliche Status der Instrumente und die damit verbundenen Konsequenzen für den Hersteller/Importeur. Während RoHS, WEEE und EuP rechtlich verbindliche Mindeststandards für die auf den europäischen Markt gebrachten Geräte setzen, verpflichtet die Energieverbrauchskennzeichnung zur Kennzeichnung, ohne darüber hinaus verbindliche Anforderungen zu definieren. Die Umweltkennzeichnung bietet als freiwilliges Instrument Herstellern die Möglichkeit, besonders „gute“ Geräte entsprechend zu kennzeichnen.

Unter den genannten Instrumenten kommt den Durchführungsmaßnahmen („DM“) der EuP-Richtlinie die Rolle zu, allgemeinverbindliche Mindeststandards für die Energieeffizienz und weitere umweltrelevante Aspekte des Lebenszyklus zu definieren und damit den „schlechtesten“ Geräten einer Produktgruppe den künftigen Marktzutritt zu verwehren.

Zusammenspiel von Verordnungen und Marktanreizprogrammen

Bild 3: Das dynamische Regulationskonzept der Produktpolitik im Überblick (Archiv: Vogel Business Media)

Nach dem Verständnis der EU-Kommission soll sich aus dem Wechselspiel dieser Instrumente und ihrem Zusammenwirken mit weiteren Elementen, wie der öffentlichen Beschaffung oder gezielten Marktanreizprogrammen, eine Dynamik ergeben, die zu einer stetigen Weiterentwicklung von Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit bei den adressierten Produktgruppen führt. Bild 3 zeigt schematisch diese konzeptionelle Vorstellung.

Allerdings haben die Normengeber in Brüssel erkannt, dass das Zusammenspiel der Instrumente im Detail noch deutlich verbesserungsbedürftig ist. Vor diesem Hintergrund leitet der von der EU-Kommission im Sommer 2007 veröffentlichte „Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch“ u.a. dazu an, die produktpolitischen Instrumente stärker zu vernetzen.

So soll die Energieverbrauchskennzeichnung auf deutlich mehr Produktgruppen ausgeweitet und die Klasseneinteilung mit den durch die EuP definierten Mindeststandards verknüpft werden. Auch in Bezug auf die Kriterien, die bei der Vergabe der freiwilligen Umweltzeichen abgeprüft werden, und die Mindeststandards der EuP soll eine engere Verzahnung der entsprechenden Prüf- und Entwicklungsprozeduren erfolgen.

Insgesamt kann es für Marktakteure von hohem Nutzen sein, die Entwicklungen im Bereich der verschiedenen skizzierten Instrumente aufmerksam zu verfolgen, werden dort doch die Weichen für zukünftige Marktpotenziale und Grenzen definiert.

  • [1] Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L191 vom 22.7.2005, S. 29 – 58.
  • [2] „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG)”, Bundesgesetzblatt, BGBl Nr. 7 vom 6. März 2008: zum Bundesgesetzblatt
  • [3] Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): zur BAM
  • [4] Van Holsteijn en Kemma BV MEEuP Methodology Report, 2005: zum Report

*Dr. Norbert Reintjes arbeitet bei Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH in Hamburg. Ökopol bietet in einem allgemein zugänglichen Internet-Informationsangebot neben grundlegenden Hintergrundtexten und Gesetzesverweisen insbesondere einen jeweils aktuellen deutschsprachigen Überblick über den Stand der laufenden Prozesse zur Prüfung und Umsetzung der EuP-Anforderungen in den verschiedenen Produktgruppen sowie Links zu weiterführenden Detailinformationen aus diesen Prozessen.

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