Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

Zwischenbilanz der Ökodesign-Richtlinie, praktische Konsequenzen und Ausblick 2010

Seite: 4/4

Anbieter zum Thema

Die praktischen Konsequenzen der Ökodesign-Richtlie

Sind energiebetriebene Produkte von Durchführungsmaßnahmen erfasst, müssen die Hersteller und Importeure (Inverkehrbringer) die Konformität mit einem von mehreren nach der Ökodesign-Richtlinie zulässigen Konformitätsbewertungsverfahren prüfen. In den produktgruppenspezifischen Durchführungsmaßnahmen ist neben dem Anspruchsniveau auch festgelegt, nach welchen Messmethoden die Messungen durchzuführen sind. Wo möglich, greift der EU-Gesetzgeber dabei auf bestehende und in der Branche etablierte Messnormen zurück. Es zeigte sich jedoch, dass eine Vielzahl dieser Messnormen angepasst oder gar neu entwickelt werden muss. Die EU-Kommission vergibt in diesem Zusammenhang entsprechende Mandate an die Standardisierungsorganisationen (CENELEC & CEN).

Das Produkt ist vor Inverkehrbringen mit dem CE-Konformitäts-Kennzeichen zu versehen. Bei den allermeisten energieverbrauchenden Geräten bedarf es wegen anderer bestehender Rechtssetzungen ohnehin der CE-Kennzeichnung. In diesem Fall wird folglich die Aussage des CE-Zeichens um die Erklärung der Konformität mit der entsprechenden Ökodesign-Durchführungsmaßnahme erweitert.

Die staatlich organisierte Marktaufsicht in den Mitgliedsstaaten soll über Stichproben die Konformität prüfen. Im Falle der Nichteinhaltung der Anforderungen wird diese in Abhängigkeit von dem Schweregrad des Verstoßes an die EU-Behörden gemeldet. Das in der Folge verhängte Strafmaß reicht von Geldbußen bis hin zum Verbot des Inverkehrbringens oder gar zur Anordnung des Rückrufs von Produkten.

Option Selbstverpflichtung

Alternativ zu rechtlich verbindlichen Durchführungsmaßnahmen kann die Industrie Selbstregulierungsmaßnahmen vorlegen. Diesen soll laut Ökodesign-Richtlinie der Vorzug gegenüber verbindlichen Maßnahmen gegeben werden. Zur Zeit sind bereits Vorschläge für freiwillige Vereinbarungen zu den Produktgruppen bildgebende Geräte (Los TREN 4), komplexe Set-Top Boxen (TREN 18), Werkzeugmaschinen (ENTR 5) und bildgebende Geräte in der Medizin (keine Vorstudie ausgeschrieben) in der Diskussion.

Allerdings sind gemäß Ökodesign-Richtlinie bestimmte Anforderungen an entsprechende Selbstregulierungen zu stellen. Die darin genannten Kriterien bieten jedoch Spielraum für Interpretation, so dass eine produktgruppen-unabhängige juristische und politische Diskussion zum Thema Selbstregulierung als Umsetzungsmaßnahme der Ökodesign-Richtlinie angesagt scheint.

Ökodesign-Richtlinie ist eng verbunden mit Energieverbrauchskennzeichnung

Nach kontroverser Diskussion hat die EU-Kommission nun eine Neufassung der Energieverbrauchskennzeichnung vorgeschlagen. Zusätzlich zu den bekannten Klassen A-G sollen die Klassen A+, A++ und A+++ eingeführt werden. Ferner wird die Energieverbrauchskennzeichnung auf weitere Produktgruppen ausgedehnt werden. Konkret ist damit zu rechnen, dass neben der Kennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte auch für Fernseher, Heizungsanlagen, Warmwasserbereiter und Klimageräte voraussichtlich noch im Jahr 2010 eine entsprechende Kennzeichnung verbindlich wird.

Die Kernelemente der produktgruppenspezifischen Energieverbrauchskennzeichnung werden in Zukunft verstärkt in sehr engem Zusammenhang mit der Entwicklung von Umsetzungsmaßnahmen der Ökodesign-Richtlinie diskutiert. Daher wird es umso wichtiger werden, die Prozesse rund um die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie aufmerksam zu verfolgen.

Die Konsequenzen nicht nur für Endegerätehersteller

Im Rahmen der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie wurden bereits eine ganze Reihe Verordnungen erlassen, die umweltbezogene Anforderungen an Produkte stellen. Zahlreiche weitere Verordnungen sind in Arbeit und einige Selbstregulierungsinitiativen werden diskutiert. Die Energieeffizienz der in den Verordnungen behandelten Geräte hängt u.a. von den enthaltenen elektronischen Komponenten ab. Daher fördern die vornehmlich auf die Steigerung der Energieeffizienz abzielenden Verordnungen Entwicklungen nicht nur auf der Ebene der Endgeräte sondern auch auf der Komponentenebene.

*Dr. Norbert Reintjes und Laura Spengler sind Mitarbeiter der Firma Ökopol GmbH in Hamburg und EuP Consultant der Firma EBV Elektronik in Poing.

(ID:340018)