Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

Zwischenbilanz der Ökodesign-Richtlinie, praktische Konsequenzen und Ausblick 2010

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Zusammenspiel von Verordnungen

Bezüglich des Zusammenspiels der Verordnungen sorgen die „Standby-“ Verordnung ((EG) 1275/2008) und die „Externe Netzteile-“ Verordnung ((EG) 278/2009) immer wieder für Verwirrung. Die Standby-Verordnung betrifft als eine sogenannte horizontale Verordnung ein sehr weites Produktspektrum elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte, die in einem Anhang der Verordnung aufgelistet sind. Die nachfolgend erlassenen produktgruppenspezifischen („vertikalen“) Verordnungen betreffen zum Teil Produktgruppen, die von diesem Anhang erfasst sind (Fernseher, einfache Set-top Boxen).

Die Verordnung (EG) Nr. 642/2009 über Fernsehgeräte enthält einen Artikel, der diese Produkte von der Standby-Verordnung ausnimmt. Die Verordnung (EG) Nr. 107/2009 schreibt für einfache Set-top Boxen lediglich fest, dass die Anforderungen der produktgruppenspezifischen Verordnung Vorrang vor denen der Standby-Verordnung haben, ändert letztere jedoch nicht.

Die „Netzteile-“ Verordnung (EG) Nr. 278/2009 stellt Anforderungen an die Leistungsaufnahme bei Nulllast und an die durchschnittliche Energieeffizienz externer Netzteile. Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob weitere Verordnungen für das mit dem Netzteil ausgelieferte Endgerät gelten. Beispielsweise muss ein mit einem externen Netzteil ausgeliefertes Radiogerät sowohl Verordnung (EG) Nr. 278/2009 als auch Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 einhalten. Geräte mit externen Niederspannungsnetzteilen wurden jedoch durch die Netzteile-Verordnung von der Standby-Verordnung ausgenommen.

Bestehende Verordnungen wurden nachträglich verändert

Die sukzessive Erarbeitung der Verordnungen und von Akteuren sowie der EU-Kommission identifizierter Nachbesserungsbedarf führten zu weiteren nachträglichen Änderungen bestehender Verordnungen. Diese können leicht übersehen werden und sind daher im Folgenden aufgeführt:

  • Verordnung (EG) Nr. 244/2009 (Haushaltsbeleuchtung): der Wortlaut in der deutschen Fassung wurde berichtigt.
  • Verordnung (EG) Nr. 859/2009 ändert Verordnung (EG) Nr. 244/2009 (Haushaltsbeleuchtung): Anforderung bezüglich maximaler UV-Strahlung anderer Lampen als Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen wurden gestrichen.
  • Verordnung (EG) Nr. 245/2009 (gewerbliche Beleuchtung) soll nachträglich geändert werden: umfangreiche Änderungen u.a. im Anspruchsniveau (Änderungen noch nicht verabschiedet).

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