Sicherheit bei Stromverbraucheranlagen

Zur Geschichte des Fehlerstrom-Schutzschalters

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Unterschiedliches Gefährdungspotenzial bei Haartrocknern

Eine gründliche Analyse des Unfallgeschehens bringt folgende Zusammenhänge ans Tageslicht: Weil alle Haartrockner nur einen einpoligen Geräteschalter besitzen, treten je nach Steckerstellung zwei im starken Maße unterschiedliche Gefährdungszustände auf:

  • Erste Steckerstellung, d.h. der Schalter liegt im Neutralleiter (früher „Nulleiter“ genannt). In diesem Fall ist eine besonders hohe Gefährdung gegeben, weil die gesamte Heizwicklung unter voller Netzspannung von 230 V steht.
  • Zweite Steckerstellung (d.h. der Stecker wird um 180° gedreht eingesteckt), d.h. der Schalter liegt im Außenleiter (früher genannt „Phase“). In diesem Fall ist die Gefährdung wesentlich geringer, weil die Heizwicklung spannungslos ist.

Diese Tatsachen führen zu einer werteren Empfehlung: Der Haartrockner sollte einen zweipoligen Schalter besitzen. Dadurch wird die Gefährdung unabhängig von der Steckerstellung wesentlich geringer, was zu einer entsprechend geringeren Unfallhäufigkeit führen würde.

Gleichgültig ob man das Gerät Haartrockner, Foen, Föhn oder Fön nennt; Tatsache ist, dass der Haartrockner im Badezimmer lebensgefährlich ist, übrigens nicht nur für Kinder, auch für Erwachsene, wie das Unfallgeschehen beweist. Ausgenommen ist England, wo von jeher die Installation einer Steckdose im Badezimmer verboten ist.

Bedauerlicherweise wird bei Kinderunfällen als Ursache „Verletzung der Aufsichtspflicht“ angesetzt. Das ist im hohen Maße ungerecht und stürzt die Eltern in noch tieferes Leid.

Die wahren Ursachen sind meist eine Verkettung von unglücklichen Umständen [7]. Weil in Deutschland der zulässige Abstand „Badewanne-Steckdose“ 60 cm beträgt und die Haartrockner-Geräteleitung länger ist (meist 130 cm), sind die tödlichen Stromunfälle praktisch vorprogrammiert.

Aufklärung über Gefahren ist notwendig

Trotz der Unfälle werden auf dem Markt weiterhin die lebensgefährlichen Haartrockner angeboten und gekauft. Die Vielfalt dieser Geräte, ihre Luxusausführungen und die angebrachten Sicherheitszeichen täuschen ein sicheres Gerät vor, was in Wirklichkeit nicht zutrifft.

Es ist es eine Tatsache, dass bezüglich Elektrogerät und Badewanne die notwendige Aufklärung nur in elektrotechnischen Fachzeitschriften ihren Niederschlag gefunden hat. Die Gesamtbevölkerung wurde nur unzulänglich aufgeklärt.

Alle Einzelheiten des Gesamtproblems können hier aus Raumgründen nicht behandelt werden. Wesentliche Teile sind vom Verfasser in der „Elektrotechnischen Zeitschrift“ angeführt [8]. Da die Vorschriften immer nur für Neu-Anlagen gelten, bieten die bestehenden Anlagen keinen Schutz, d.h., die Unfälle treten weiterhin auf, wie Pressemeldungen beweisen: So kamen allein im Zeitraum ab 1990 in Deutschland 15 Kinder dadurch ums Leben, dass sie mit einem Haartrockner in der Wanne spielten.

Als Teilnehmer des BAU/ VDE-Symposium vom 25./26. Februar 1988 wies der Verfasser als Diskutant auf dieses Problem hin und gab weitere eigene Messergebnisse bekannt: Bei zehn Messungen an Unfall-Badewannen zeigte sich, dass neun Unfälle nicht tödlich verlaufen wären, wenn die Badewannen nicht künstlich geerdet gewesen wären, siehe „Vortragsband“ Seite 109 (bei durchgehender Seiten-Zählweise).

Aus den vom Verfasser gewonnenen Erkenntnissen wurden dann durch die neue VDE-Vorschrift (VDE 0100, Teil 701 / 02.2002) die Lehren gezogen, d.h., die künstliche Erdung der Wanne wird seitdem nicht mehr angewandt. Mit dieser Vorschrift wird, zusammen mit der oben bereits erwähnten 30 mA-FI-Vorschrift, dem „Stand der Technik“ voll Rechnung getragen.

*Dipl.-Phys. Friedrich Lauerer ist öffentlich bestellter, vereidigter und unabhängiger Sachverständiger für Technikgefahren und Techniksicherheit bei der elektrotechnischen Revisionsstelle in Passau (im Ruhestand).

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