Prävention Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen

Autor / Redakteur: H. Peter J. Bleif * / Margit Kuther

Viele Firmen schützen sich nur vor Elementarschäden wie Feuer. Dabei kann ein Qualitäts-GAU zum Produktionsstillstand führen.

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Schadensfällen vorbeugen: ING QC hat ein eigenes Präventionsprogramm BCCA (Before Compensation Claim Assessment) entwickelt.
Schadensfällen vorbeugen: ING QC hat ein eigenes Präventionsprogramm BCCA (Before Compensation Claim Assessment) entwickelt.
(Bild: ING QC)

Spricht man von technischer Krisenprävention, so verstehen viele Unternehmen hier vor allem den vorbeugenden Schutz gegen Elementarschäden wie Feuer und Naturereignissen, IT-Ausfall und Umweltschäden.

Was aber, wenn schlechte Produktqualität den Qualitäts-GAU auslöst: Rückruf, eigener Produktionsstillstand oder auch beim Kunden, Serienfehler…, um nur einige zu nennen. Kann man sich noch mit Feuermelder etc. gegen Elementarereignisse einigermaßen schützen, ist dies für Qualitätsgau relevante Ereignisse nicht so einfach möglich.

Es lohnt, für technische Krisenprävention Geld auszugeben

In vielen Unternehmen ist technische Krisenprävention ein Unternehmens-Stiefkind. Aussagen wie „Bei uns kann so etwas nicht passieren…. wir sind ja zertifiziert … sind bei Vorständen und Geschäftsführern an der Tagesordnung. Für Prävention steht meist kein Budget zur Verfügung.

Oft argumentieren Unternehmensverantwortliche gegen Krisenprävention damit, dass überhaupt nicht klar wäre, ob die Krise überhaupt eintreten würde. Krisenpräventionskosten könne man somit wegen der fehlenden Wahrscheinlichkeit nicht einfach im Unternehmen argumentieren, da der konkrete Grund ja noch fehle. Hingegen wäre dies im Krisenfall viel einfacher: Hier stünde der Grund konkret fest und die Gelder würden schnell fließen.

Das Management führt hierbei eine Art Kosten-Nutzen-Rechnung durch. Es betreibt Krisenprävention unter rein betriebswirtschaftlichen Aspekten. Das führt zu dem großen Irrglauben, die Folgen einer möglichen Krise vorhersagen und mögliche Schäden gegen die Präventionskosten abwägen zu können.

Dabei sind die schadensbegrenzenden Kosten meist, wie die Erfahrung zeigt, um ein Vielfaches höher, verglichen zu der Summe, welche eine systematische und frühzeitige Prävention gekostet hätte. Ganz abgesehen von den Kosten und Schäden, die man nicht in Zahlen-Daten-Fakten ausdrücken kann, aber vorhanden sind.

Das Märchen von der hundertprozentigen Erstattung

Schädigt ein Unternehmen auf Grund einer vorherigen Schädigung durch eigene Lieferanten seine Kunden, tröstet man sich meist mit möglichen hundertprozentigen eigenen Schadenersatz-Forderungen an den Verursacher sowie seinem eigenen Versicherungsschutz. Wie Untersuchungen aus über 180 selbst gemanagten Schadensfällen der Fa. ING QC zeigen, ist die Erstattungsfreude vieler Versicherungen durch eigene Compliance-Vorgaben sehr restriktiv.

Gerade einmal 28% der geforderten Schadenssummen wurden durch Versicherungen abgedeckt. Und der Versuch, sich die restlichen Kosten beim Verursacher zu holen, zeigt eine ähnlich geringe Erfolgsquote. Letztlich bleiben die meisten Unternehmen auf ihren Kosten sitzen. Der meist verzweifelte letzte Versuch, diese Kosten per Gericht durchzuboxen, scheitert oft nach langjährigen Verfahren.

Denn Unternehmen, die sich selbst mangelhaft auf einen möglichen Krisenfall vorbereiten, verstoßen gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB, da sie eine Schadensvergrößerung im Schadensfall ja billigend in Kauf nehmen.

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