EU AI Act Warum KI-Regulierung mehr Freiheiten für die Wirtschaft schafft

Von Margit Kuther 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Es hat einen Grund, warum die hiesige Wirtschaft ungewöhnlicherweise initiativ mehr konkrete Regulierung – auch als Kontrast und Ergänzung zum EU AI Act – fordert, so Viacheslav Gromov, Geschäftsführer von Aitad.

Viacheslav Gromov: Gründer und Geschäftsführer vom Embedded-KI-Anbieter AITAD.(Bild:  AITAD)
Viacheslav Gromov: Gründer und Geschäftsführer vom Embedded-KI-Anbieter AITAD.
(Bild: AITAD)

Eine Regelung der Haftung und auch der Haftungsbeschränkung brächte für die KI-Wirtschaft Sicherheit und Argumente für die Kunden, aber auch eine höhere Akzeptanz der Technologie bei Verbrauchern.

Die geforderten „Sandboxes“, also Freiräume zum Testen neuer KI-Technologien im begrenzten Rahmen, wird als Innovationsgeist in diesem Lande in dieser wirtschaftlichen Situation gebraucht. Und zudem ist es ein positiver Standortfaktor, global gesehen: Durch klare Regelungen wäre Deutschland so manchen Ländern voraus. Wir haben ja bereits gesehen, dass sich Sam Altman, Chef von ChatGPT („OpenAI"), wegen solcher Regulierungen bei Kryptowährungen für Deutschland und Europa als Einführungsland fürs Worldcoin entschied – das sollte uns bei dieser Haltung stärken!

Der EU AI Act schwebt über allem

Beim aktuell diskutierten EU AI Act schießt die KI-Regulierung im Gegensatz Vorschlag der deutschen Unternehmer genau in die andere, falsche Richtung – also hin zu unübersichtlicher und unrealistischer Überregulierung: Ein für uns wichtiger Punkt ist die Hochrisiko-Einstufung von Systemen, die es kleinen Unternehmen fast unmöglich macht, auch objektiv nicht-riskante Systeme zu betreiben. Diese Einstufung sollte konkreter und enger gefasst werden. Zudem stimmten einige Definitionen, etwa von „KI“ und„Risiko“ im EU-AI-Act-Entwurf nicht mit dem technischen Stand bzw. der allgemeinen Lehrbuch-Definition überein, was weiter zur Unsicherheit beiträgt. Die vorgeschlagenen Sandboxes für SMEs sollen beibehalten und erweitert werden, um den schnellen Fortschritt der Technologie innovative Grundlagen zu bieten. Der umstrittene Artikel 28(b) zu generativen Systemen betrifft uns zwar kaum, ist aber für die Branche relevant.

Zukunftsaussichten für die Wirtschaft

Die Auswirkungen sind klar: Ein deutsches „AlephAlpha“-Chatbot oder „dmGPT“ als Gegenentwurf oder Erweiterung zum amerikanischen ChatGPT würde es so nicht mehr geben können. Gerade bei solchen Foundation-Modellen (große KI-Basismodelle, die dann für spezifische, nachgelagerte Aufgaben spezialisiert werden können) ist es technisch kaum möglich, Nachweise bezüglich Planung, Prüfung, oder Analyse nach allen geforderten Kriterien und demokratischer Normenwahrung zu liefern. Kleine, extern finanzierte Firmen wie AlephAlpha könnten sich dies seitens Aufwands, der Rechtsicherheit und des Images kaum leisten und selbst große, traditionelle Konzerne wie der dm Drogeriemarkt würden auf viele Compliance-Hürden stoßen.

Direkt spürbar wäre auch der Rückstand in Medizin und Automotive. Diese sehr sicherheitskritischen Branchen würden von Künstlicher Intelligenz erheblich profitieren – Stichwort autonomes Fahren. Das käme gerade in Deutschland und der EU durch die hohen Hürden und enorme Unsicherheiten zum Erliegen. Letztendlich würde die hiesige traditionelle und innovative Wirtschaft noch mehr ins Hintertreffen geraten und die Entwicklungen anderer internationaler Wettbewerber würden unsere überholen. Zukünftig würde man zwar über eine idealistische und strenge Regulierung verfügen, aber es gäbe keine Wirtschaft, die diese anwendet. Dann wäre beides hinfällig und die Chancen für die Gesellschaft und Wirtschaft verpasst. (mk)

(ID:49737262)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung