R&TTE-Richtlinie wird abgelöst Warum jetzt Wireless-Produkte in Europa neu bewertet werden müssen
Die Radio Equipment Directive (RED) zur Bereitstellung von Funkanlagen auf dem europäischen Markt löst zur Mitte des Jahres die alte R&TTE-Richtlinie ab. Wir stellen Ihnen die aktuelle Gesetzeslage vor und zeigen, worauf Sie achten sollten.
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Die Richtlinie 2014/53/EU, kurz RED = Radio Equipment Directive, des europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem europäischen Markt, ist bereits seit dem 13.Juni 2016 in Kraft. Die Übergangsfrist, in der noch Funkanlagen nach der R&TTE-Richtlinie in Verkehr gebracht werden dürfen, endet am 13. Juni 2017. Die RED weist nicht nur administrative Änderungen auf, sondern auch technische Anforderungen in Form von angepassten harmonisierten Normen. Anpassungen in diesem Kontext sind zeitkritisch und teilweise mit Hardwareänderungen verbunden. Das gilt gleichermaßen für Hersteller von Funkmodulen als auch für Integratoren von Funkmodulen in Endapplikationen.
Die signifikanten Änderungen mit der RED im Detail
Geltungsbereich:Die RED regelt das Inverkehrbringen von Funkanlagen. TTE- (Telecommunications-Terminal-) Equipment, also kabelgebundene Endeinrichtungen wie Telefone oder FAX-Geräte, fallen jetzt unter die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Die Definition für eine Funkanlage wurde konkretisiert: Eine Funkanlage ist ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das zum Zweck der Funkkommunikation und/oder der Funkortung (Radaranwendungen oder GPS-Empfänger) bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlt und/oder empfängt. Deshalb gehören ab sofort auch Broadcast-Empfänger in den Geltungsbereich der RED. Neu ist auch, dass die untere Frequenzgrenze von 9 kHz weggefallen ist. Damit fallen unter RED auch Applikationen, die Frequenzen unter 9 kHz nutzen.
Technische Anforderungen: Die Richtlinie enthält grundlegende Anforderungen, wie bisher die R&TTE-Richtlinie.
- gemäß Artikel 3.1, a) der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie der Schutz von Gütern einschließlich der in der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) enthaltenen Ziele in Bezug auf die Sicherheitsanforderungen, jedoch ohne Anwendung der Spannungsgrenze.
- gemäß Artikel 3.1 b) ein angemessenes Niveau an elektromagnetischer Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EU (EMV- Richtlinie).
- gemäß Artikel 3.2, Funkanlagen müssen so gebaut sein, dass sowohl eine effektive Nutzung von Funkfrequenzen erfolgt als auch eine Unterstützung zur effizienten Nutzung von Funkfrequenzen gegeben ist, damit keine funktechnischen Störungen auftreten. Dazu wird nun auch ein Fokus auf die Empfängerparameter gelegt.
Hinzu kommen optionale grundlegende Anforderungen gemäß Artikel 3.3: Zu den optionalen grundlegenden Anforderungen gibt es zurzeit nur die übernommenen Entscheidungen der R&TTE-Richtlinie, aber die EU-Kommission bekommt für weitere Anforderungen die Befugnis, Rechtsakte zu erlassen.
Die technischen Anforderungen werden in den neu erarbeiteten harmonisierten Standards definiert. Die Anforderungen wurden primär um eine erhöhte Receiver-Performance erweitert, um generell das vorhandene Frequenzspektrum effizienter nutzen zu können. Leider ist bisher (Stand Januar 2017) die Erstellung bzw. Publikation der Standards noch nicht abgeschossen. Als besonders kritisch wird die ETSI EN 301 893 gesehen, sie definiert die Anforderungen gemäß Artikel 3.2 für WLAN mit 5 GHz und soll im Herbst 2017 finalisiert werden.
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