R&TTE-Richtlinie wird abgelöst

Warum jetzt Wireless-Produkte in Europa neu bewertet werden müssen

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Die CE-Kennzeichnung und wie Funkmodule integriert werden

Kennzeichnung und Angaben für Nutzer: Die CE-Kennzeichnung mit Kennnummer des „Notified Bodies“ ist nur zulässig, wenn das umfassende Qualitätssicherungssystem (Anhang IV, Modul H) vom „Notified Body“ bewertet wurde. Die Notifizierung bei Mitgliedstaaten bei Nutzung nicht harmonisierter Frequenzen entfällt, ebenso wie das Alert-Sign-Kennzeichen. Um den Nutzer über Einschränkungen zu informieren, muss auf der Verpackung die Angabe nach Absatz (10) (geographischer Nutzungsraum) gemacht werden. Die Bedienungsanleitung muss Angaben zu den genutzten Frequenzen und der Ausgangsleistung enthalten.

Integration von Funkmodulen in Endapplikationen: Bei der Integration von bereits zertifizierten Funkmodulen in Systeme oder Anlagen, welche primär nicht unter die R&TTED fielen, war der Begriff „Primary Function“ etabliert, dementsprechend wurde die Endapplikation zertifiziert. Unter der RED gibt es den Begriff „Combined Equipment“. Wie genau das Zertifizierungsverfahren zu definieren ist, wird in einem Leitfaden zur RED von der EU-Kommission erarbeitet. Veröffentlicht wurde schon ein ETSI Guide (ETSI EG 203 367), in dem verschiedene Szenarien vorgestellt werden.

Welche der Maßnahmen treffen für mich zu?

Hersteller von Funkanagen müssen klären, welche neuen technischen Anforderungen für ihre Produkte gelten oder diskutiert werden. In vielen Fällen lassen sich diese Anforderungen in Form von Delta-Tests abprüfen. Zudem müssen die administrativen Anforderungen umgesetzt werden. Wenn bereits passende harmonisierte Standards bis zum 13. Juni 2017 vorhanden sind, kann der Hersteller nach wie vor nach Anhang II „Interne Fertigungskontrolle“ eigenständig die Konformität erklären. Wenn keine harmonisierten Standards gemäß Artikel 3.2 vorhanden sind, bleibt nur der Weg über den „Notified Body“ also das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang III.

Integratoren von Funkmodulen sollten sich beim Modullieferanten über den Stand der Umsetzung auf die RED für die verbauten Module informieren und das End-of-Life-Datum erfragen. Inwieweit für die Endapplikationen zusätzliche Tests erforderlich sind, lässt sich pauschal nicht bestimmen, dies lässt sich nur von der vorliegenden Dokumentation des Funkmoduls und der Endapplikation ableiten. Wichtig ist, dass der Inverkehrbringer der Endapplikation verantwortlich für das Gesamtgerät ist.

Referenzen

Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“)

RICHTLINIE 2014/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

* Wilfried Meier ist Project Engineer Sales Information Technology bei Phoenix Testlab in Blomberg.

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