Die USA wollen die Handelseinschränkungen mit Huawei weiter eskalieren: Unternehmen, die zur Herstellung von Halbleitern Geräte aus den USA verwenden, soll verboten werden, die so gefertigten Produkte an Huawei zu liefern.
Halbleiterfertigung bei TSMC. Die USA wollen den internationalen Chiphandel mit Huawei stark einschränken: Alle Unternehmen, die Halbleiteranlagen von US-Anbietern verwenden, sollen ohne gesonderte US-Lizenz keine Chips mehr an Huawei liefern dürfen. 10% des TSMC-Umsatzes machen Lieferungen an die Huawei-Tochter HiSilicon aus.
(Bild: TSMC)
Seit Mai vergangenen Jahres steht Huawei bereits in den USA auf einer Schwarzen Liste an Firmen, mit denen US-Unternehmen ohne Ausnahmegenehmigung keinen Handel treiben dürfen, ohne dass Sanktionen drohen. Nun wollen leitende Beamte der Trump-Regierung diesen Streit weiter eskalieren und einen globalen Chip-Boykott gegen den chinesischen Elektronikkonzern etablieren. Dies meldet der Nachrichtendienst Reuters unter Berufung auf interne Quellen.
Demnach sollen die US-Regeln für den internationalen Handel von Chipprodukten angepasst werden die ausländische Unternehmen betreffen, die zur Fertigung von Halbleitern Gerätschaften aus den USA verwenden. Demnach sollen diese Firmen künftig nur dann „hochentwickelte“ Chipprodukte an Huawei liefern dürfen, wenn sie dafür erst eine gesonderte Lizenz aus den USA erhalten haben. Ältere, gemeingebräuchlichere Halbleiterprodukte seien davon nicht betroffen. Was die Handelskammer unter hochentwickelten Chips versteht und wo die Grenze verlaufe blieb allerdings offen.
Die meisten Chipgerätehersteller stammen aus den USA
Chiphersteller haben weltweit nur eine begrenzte Auswahl an Anbietern, die Geräte zur Chipproduktion bereitstellen. Die entsprechende Ausrüstung stammt meist von ASML aus den Niederlanden oder von amerikanischen Unternehmen wie KLA-Tencor, Lam Research oder Applied Materials.
Die Forderung nach einer entsprechenden gesonderten Lizenz für ausländische Unternehmen würde folglich global fast alle Unternehmen treffen, die Chips produzieren. Ob die USA diese Ansprüche allerdings auch international durchsetzen könnten erscheint fraglich.
Primär soll die Maßnahme einen großen Auftragsfertiger treffen
Diese neue Regelung würde vor allem darauf abzielen, TSMC an größeren Geschäften mit Huawei zu behindern. TSMC, derzeit der größte Halbleiter-Auftragsfertiger der Welt, erzielt nach Schätzungen von Branchenvertretern etwa 10% seines Jahresumsatzes mit Lieferungen an die Huawei-Tochter HiSilicon. Bereits im Februar hatte das Wall Street Journal von Versuchen aus dem Handelsministerium berichtet, die darauf hinarbeiten wollten, Chiplieferungen des taiwanesischen Foundry-Betreibers nach China direkt zu unterbinden. TSMC-Chef Mark Liu gab sich nach diesen Berichten gelassen und erklärte nur, dass das Unternehmen in der Lage sei, „mit allen neuen Exportkontrollbestimmungen umzugehen“.
Insofern wirkt der jüngste Vorstoß so, als möchten die USA mit Kanonen auf Spatzen schießen: Um in erster Linie einen Auftragsfertiger, der sich außerhalb der Reichweite der bestehenden US-Sanktionen befindet, zu treffen, nimmt man flächendeckende Konsequenzen in Kauf, die Unternehmen weltweit treffen würden - und im eigenen Land.
Laut Reuters habe eine mit den Plänen vertraute Quelle beteuert, dass die US-Regierung bereits große Anstrengungen unternommen habe um sicherzustellen, dass die Auswirkungen der neuen Lizenzforderung für die US-Industrie nur minimal seien. Diese Ansicht wird von Branchenkennern allerdings nicht geteilt. „Dies wird weitaus negativere Auswirkungen auf US-Unternehmen haben als auf Huawei,“ zitiert Reuters den Handelsanwalt Doug Jacobson. Huawei werde in der Lage sein, seine eigene Lieferkette auf die Beine zu stellen. „Letztlich wird Huawei Alternativen finden," prognostiziert Jacobson. Bereits jetzt ist Huawei in der Lage, für die Produktion seiner 5G-Technologie Komponenten zu verwenden, die nicht unter die bereits bestehenden Handelsbeschränkungen der USA fallen.
Stetige Eskalation der Lage
Die Vereinigten Staaten haben Huawei im Mai letzten Jahres unter Berufung auf nationale Sicherheitsbedenken auf eine schwarze Liste gesetzt. Dies erlaubte es der US-Regierung, den Verkauf von in den USA hergestellten Waren an das Unternehmen zu beschränken.
Auch eine eingeschränkte Zahl an Produkten nicht-amerikanischer Unternehmen, die US-Chips einsetzen, fällt unter diese Regelung. Aber international zeigt dieser Boykott kaum Wirkung. Zum einen produzieren ausländische Unternehmen in der Regel ihre Halbleiter nicht in den USA, so dass die drohenden Sanktionen auf sie nicht zutreffen. Zum anderen fertigen selbst die meisten US-Chipunternehmen einen Großteil ihrer Chips im nicht-amerikanischen Ausland und sind so über ausländische Tochterfirmen und Zweigstellen in der Lage, ihre Produkte weiterhin an Huawei zu verkaufen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Seitdem hat sich die Reihe der Maßnahmen, die sich seitens der USA speziell gegen Huawei richten, immer weiter verschärft. So betreibt die USA eine kontinuierliche Kampagne, die weltweit verhindern möchte, dass Huawei-Produkte zum Ausbau des mobilen 5G-Netzes zum Einsatz kommen. Zudem wurde das Unternehmen in den USA erst kürzlich nach dem RICO-Act angeklagt, einem Gesetz, dass sich eigentlich vornehmlich gegen organisierte Kriminalität richtet. Huawei werden in diversen Anklagepunkten Verstöße gegen die Iran-Sanktionen, Geldwäsche, Betrug, Verschwörung zur Behinderung der Justiz sowie Spionage und illegales Abhören von Telekommunikationsschnittstellen vorgeworfen.
Der jüngste Vorstoß erfolgt nun in einer Zeit, in der die Beziehungen zwischen Washington und Peking immer gespannter werden: Beide Seiten liefern sich einen offenen Schlagabtausch über Schuldzuweisungen, wer an globalen Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 und der Lungenkrankheit Covid-19 die größere Schuld trage. Über die Eskalation dieser speziellen Auseinandersetzung haben sowohl die USA als auch China bereits gegenseitig Journalisten des Landes verwiesen.