Die Europäische Union hat bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen China Klage eingereicht. Im Zentrum dieser Klage stehen vor allem Patentrechtsverstöße chinesischer Unternehmen bei Wireless-Schlüsseltechnologien. China schütze nationale Unternehmen und mache es europäischen Firmen gezielt schwer, sich gegen IP-Diebstahl vor Gericht zu wehren.
Nutzt der chinesische Staat die Macht seiner Gerichte, um internationale Unternehmen zu behindern, sich bei der Verletzung von Patenten oder Lizenzrechtsverstößen hinreichend zu wehren? Die EU-Kommission hat entsprechend Beschwerde bei der WTO eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage steht ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts Chinas aus dem August 2020.
(Bild: Clipdealer)
Internationale Unternehmen haben es schon seit jeher schwer, im chinesischen Markt Fuß zu fassen. Chinesische Regularien legen hohe Hürden: so müssen ausländische Firmen für Produktionsstandorte, die für chinesische Konsumenten gedacht sind, in der Regel ein Joint Venture mit lokalen Unternehmen eingehen. Diese Konstellation hat vor allem in den letzten Jahren zunehmend für Ärger gesorgt, der sich vor allem um das Thema Technologie- und IP-Diebstahl seitens der aufgedrängten Joint-Venture-Partner geht. Mehr noch: Chinesische Rechtssprechung macht es ausländischen Unternehmen schwer, sich im Fall einer solchen Patentrechtsverletzung rechtlich zu wehren.
Die Europäische Union hat bei der Welthandelsorganisation (Englisch: World Trade Organization; WTO) nun eine Klage gegen China eingereicht. Grund für die Klage ist eine Reihe von Streitfällen rund um Patentrechtsverletzungen im Bereich von Wireless-Kommunikation, allem voran 3G-, 4G- und 5G-Technologien. Dabei geht es um von chinesischen Gerichten erlassene einstweilige Verfügungen, die EU-Unternehmen daran hindern, sich zum Schutz ihrer Patente an ein ausländisches Gericht zu wenden.
Rückendeckung von Patentrechtsverstößen bei Schlüsseltechnologien
Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass China EU-Unternehmen mit Rechten an Schlüsseltechnologien (wie 3G, 4G und 5G) stark, wenn nicht sogar gezielt, daran hindert, diese IPs bei unrechtmäßiger Nutzung hinreichend zu schützen oder Entschädigungen einzufordern. Wollen die Patentinhabern außerhalb Chinas vor Gericht gehen, reagieren chinesische Gerichte oft mit erheblichen Geldstrafen oder drohenden Einfuhrverboten. Auf diese Weise werden europäische Unternehmen unter Druck gesetzt, Patentrechtsverletzungen zu ignorieren oder sich mit Lizenzgebühren unterhalb der Marktpreise zu begnügen.
Diese chinesische Politik ist äußerst schädlich für Innovation und Wachstum in Europa, befindet die EU-Kommission. „Wir müssen die pulsierende Hightech-Industrie der EU schützen, einen Innovationsmotor, der unsere führende Rolle bei der Entwicklung künftiger innovativer Technologien sichert. EU-Unternehmen haben ein Recht darauf, zu fairen Bedingungen Recht zu bekommen, wenn ihre Technologie illegal genutzt wird. Deshalb leiten wir heute WTO-Konsultationen ein“, sagte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident und Handelskommissar der Kommission.
Laut Klageschrift haben chinesische Unternehmen allein seit August 2020 wenigstens vier solcher Verfügungen erlassen, die nach Ansicht der Kommission darauf abzielen, Druck auf EU-Unternehmen mit Hightech-Patenten auszuüben und sie daran zu hindern, ihre Technologien zu schützen. Chinesische Gerichte drohen außerdem mit hohen Geldstrafen, um europäische Unternehmen davon abzuhalten, sich an ausländische Gerichte zu wenden, so die Kommission. In jenem Monat hatte der Oberste Volksgerichtshof Chinas entschieden, dass chinesische Gerichte mittels einer „Anti-Klage-Verfügung“ Patentinhabern verbieten können, sich zur Durchsetzung ihrer Patente an ein nicht-chinesisches Gericht zu wenden. Ein Verstoß gegen die Anordnung kann mit einer Geldstrafe von 130.000 Euro pro Tag geahndet werden. Die vier seitdem von chinesischen Gerichten entsprechend erlassenen Verfügungen betrafen Die vier Fälle betrafen die europEricsson und Conversant Wireless mit Sitz in Europa sowie InterDigital in den USA und Sharp in Japan.
Auch wenn sich die EU-Klage vor der WTO gegen diese gerichtliche Verfügung richtet, ist sie doch nur die Kulmination einer jahrelangen Entwicklung. Schon vorher hatten internationale Unternehmen beklagt, dass der chinesische Staat effektiv nationalen Unternehmen bei IP- und Patentrechtsverletzungen den Rücken stärkt. Ein besonders prominentes Beispiel ist der Streit zwischen Micron und dem ehemaligen Partner Fujian Jinhua IC: Nach jahrelangen Streitigkeiten konnte Micron vor amerikanischen und taiwanischen Gerichten eine Strafzahlung erwirken - aber auch nur, weil das taiwanische Unternehmen UMC ebenfalls in den Vorfall verwickelt war. Denn Verfügungen chinesischer Gerichte lehnten eine Klage Microns in China ab und ließen ein gerichtliches Vorgehen außerhalb Chinas nicht zu. Mehr noch: Micron wurde statt dessen im Gegenzug von Chinesischen Ämtern selbst wegen Patentrechtsverletzungen belangt.
„Nur nationale Belange“: China lehnt Zuständigkeit der WTO ab
Die Kommission erklärte, sie habe dieses Problem bei mehreren Gelegenheiten mit China angesprochen, um eine Lösung zu finden. Da das chinesische Vorgehen nach Ansicht der EU nicht mit dem WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) vereinbar ist, hat die EU Konsultationen bei der WTO beantragt.
Die chinesischen Behörden erklären dagegen, dass die Welthandelsorganisation nicht zuständig sei, da es sich um eine chinesische Angelegenheit handele. So habe sich etwa die in Wuhan eingereichte Klage von Ericsson in erster Linie gegen Samsung gerichtet, das nur ein kleines Unternehmen in China hat und somit kein typischer Fall für die Verletzung wesentlicher Patente durch ein chinesisches Unternehmen sei. Die einstweilige Verfügung verhinderte eine ähnliche Klage, die die Lieferung in den USA, einem wichtigen Markt für Samsung, hätte einschränken können. Ericsson und Samsung zählen beide zu den führenden Anmeldern von standardessenziellen Patenten (SEPs) für Mobilfunktechnologien. Der Fall von Conversant in Deutschland betreffe ebenfalls standardessentielle Patente. Da die Verwendung der durch diese Patente geschützten Technologien für die Herstellung beispielsweise eines Mobiltelefons zwingend erforderlich ist, haben sich die Patentinhaber verpflichtet, den Herstellern Lizenzen für diese Patente zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) zu erteilen.
Stand: 08.12.2025
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Die Lizenzierung von Patenten auf FRAND-Basis ist ein zentrales Thema für viele Bereiche, darunter Video-Codecs und drahtlose Kommunikation. Ein Mobiltelefonhersteller sollte eine Lizenz erwerben, die einer mit dem Patentinhaber ausgehandelten Lizenzgebühr für diese Patente unterliegt. Wenn ein Hersteller keine Lizenz erwirbt und/oder sich weigert zu zahlen, kann ein Patentinhaber diese Patente durchsetzen und ein Gericht dazu veranlassen, den Verkauf von Produkten zu stoppen, die diese nicht lizenzierte Technologie enthalten. Dies war beispielsweise die Grundlage der Klagen der chinesischen Handyhersteller Xaomi im September 2020 gegen InterDigital und Oppo gegen Sharp. Interdigital hatte sich nach fast einem Jahr Rechtsstreitigkeiten letztendlich zu einer mehrjährigen, nicht-exklusiven Lizensierung seiner betroffenen Mobilen Wireless-, WiFi- und HEVC-Technologien bereiterklärt. Allerdings sind sich Experten einig, dass diese FRAND-Bedingungen unter den richtigen Umständen bei standardessentiellen Patenten viel Spielraum für Missbrauch zulassen.
Die von der EU beantragten Streitbeilegungskonsultationen stellen den ersten Schritt im WTO-Streitbeilegungsverfahren dar. Sollte dies nicht innerhalb von 60 Tagen zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, kann die EU bei der WTO die Einsetzung eines Ausschusses beantragen, der über die Angelegenheit entscheidet.