Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien Das einzige Batterie-Rücknahmesystem nach § 6 BattG in Deutschland

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Kuther

Pünktlich zum Inkrafttreten des Batteriegesetzes hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) als einziges System die offizielle Feststellung des Bundesumweltministeriums (BMU) erhalten. GRS Batterien bietet seinen Vertragspartnern die Übernahme der Anzeige der Marktteilnahme ebenso wie die umfangreichen Hinweispflichten nach dem BattG.

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Das neue Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Batteriehersteller und -importeure zur Rücknahme ihrer Produkte. Dafür können sie sich dem Gemeinsamen Rücknahmesystem anschließen. Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes hat GRS Batterien als einziges System die offizielle Feststellung des Bundesumweltministeriums erhalten. Die Eignung als bundesweites Rücknahmesystem stellt GRS Batterien seit mehr als elf Jahren unter Beweis. Im Zuge des neuen Batteriegesetzes bedurfte es nur noch einer Feststellung, um die Stiftung als das gemeinsame Rücknahmesystem zu legitimieren. Diese Feststellung wurde am bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht. GRS Batterien ist somit das derzeit einzige gemeinsame Rücknahmesystem nach § 6 BattG in Deutschland.

Drittsysteme brauchen Genehmigung

Herstellerindividuelle Rücknahmesysteme, so genannte „§-7-Systeme“ müssen ihre Tätigkeit jedoch bei Ihrer Behörde anmelden und genehmigen lassen. An diese Genehmigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Voraussetzung ist sogar ein Sachverständigengutachten. Dadurch muss nachgewiesen werden, dass die Flächendeckung in der Rücknahme und die Leistungsfähigkeit der Batterieentsorgung sichergestellt sind. Grundsätzlich müssen alle Systeme vergleichbare Qualitätsstandards wie das Gemeinsame Rücknahmesystem GRS Batterien erfüllen, gerade in Bezug auf die hohen Sammel-und Verwertungsquoten.

Mehr als nur Entsorgungspartner

GRS Batterien bietet seinen über 1200 Vertragspartnern mehr als nur Quotenerfüllung. Die Anzeige der Marktteilnahme wird von der Stiftung ebenso übernommen wie die umfangreichen Hinweispflichten nach BattG. Die flächendeckende Entsorgung wird durch die bundesweit mehr als 170.000 Sammelstellen für gebrauchte Batterien gewährleistet. Dadurch können Nutzer von GRS Batterien die für 2012 vorgeschriebene Sammelquote von 35% schon jetzt sicher einhalten. 2010 müssen dann alle identifizierbaren Batterien verwertet werden - ein Wert, den GRS Batterien seit 2008 garantiert.

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