Anbieter zum Thema
5. Der Explorer und der AdvoGraf
Günter Freiherr von Gravenreuth war einer der gefürchtetsten Abmahnanwälte im Bereich des IT- und Internetrechts. Er vertrat unter anderem das Ratinger Unternehmen Symicron, das sich den Begriff "Explorer" als Wortmarke hatte schützen lassen.
Gravenreuth startete eine Abmahnwelle, die sich auch gegen private Website-Betreiber richtete, die auf ihrer Seite einen Link zu einem FTP-Programm namens FTP-Explorer gesetzt hatten. Eingeschüchtert durch einen angedrohten Rechtsstreit, zogen viele Privatleute es vor, die Abmahngebühr zu bezahlen, als gegen die Abmahnung vorzugehen.
Stefan Münz, der Autor des HTML-Nachschlagewerks SelfHTML, war ebenfalls von einer dieser Abmahnungen betroffen und setzte sich zur Wehr. Auf der satirischen Website "AdvoGraf" informierte Münz eine wachsende gemeinde über den Fortgang der Auseinandersetzung. Zu diesem Zweck erfand Münz den fiktiven Abmahnanwalt Herrmann Graf Reuth von Güntherfrei, der an das reale Vorbild angelehnt war. Münz gewann den Prozess in zweiter Instanz, nachdem Symicron nach der verlorenen ersten Runde in Berufung gegangen war.
Die Abmahnwelle endete endgültig im Jahr 2002, als das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke "Explorer" löschte. Die Behörde sah es als erwiesen an, dass Symicron sich den Begriff aus Bösgläubigkeit hatte eintragen lassen.
Gravenreuth klagte zwar vor dem Bundespatentgericht gegen diesen Schritt. Doch diese letzte Instanz bestätigte die Entscheidung zwei Jahre später, und zwar mit der Begründung, der Begriff "Explorer" sei von vornherein nicht als Markenbezeichnung geeignet gewesen, weil er zu allgemein sei.
Die Firma Symicron ging 2005 in die Insolvenz. Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde 2009 wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt: Gravenreuth hatte versucht, die Internet-Domain der Tageszeitung taz pfänden zu lassen. Der Haftstrafe, die er Anfang 2010 hätte antreten müssen, entzog er sich durch Selbstmord.
(ID:32374140)