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4. Leuchtmittel oder Heizelement?
Die Elektrische Widerstandsgenossenschaft (EWG) wehrt sich gegen das Glühbirnen-Verbot im EU-Raum. Aus zwei Gründen: Zum einen halten die Aktivisten den Quecksilbergehalt der als Ersatz propagierten Energiesparlampen für bedenklich, zum anderen wehren sie sich gegen den Tod der durch Glühlampen geprägten Lichtkultur.
Dies führte zu der satirischen Aktion "Heatball" des Essener Ingenieurs Siegfried Rotthäuser, den Initiator der Elektrischen Widerstandsgenossenschaft. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei Glühbirnen nicht um Lichtquellen, sondern um Heizelemente, da 95 Prozent der elektrischen Energie in Wärme umgewandelt werden.
Rotthäuser und sein Schwager Rudolf Hannot erklärten daher die Glühbirnen zu sogenannten Heatballs und importierten sie aus China nach Deutschland. Die sogenannten Kleinheizgeräte wurden mit der Aufschrift "Heatball" bedruckt und zum Preis von 1,69 Euro pro Stück in Deutschland verkauft.
Durch den Erfolg der Aktion ermutigt, orderte der Ingenieur weitere 40.000 Heatballs (lies: Glühbirnen), die aber im November 2010 vom Zoll beschlagnahmt wurden. Die Kölner Bezirksregierung drohte zudem mit einem Zwangsgeld für den Fall, dass die Heatballs in Umlauf gebracht werden würden. Dagegen wurde eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Diese Klage wurde abgeschmettert.
Daraufhin wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen die Aachener Entscheidung eingereicht.
Über diese Beschwerde wurde bisher noch nicht entschieden. Zuletzt erreichten die Elektro-Widerständler aber einen kleinen Teilerfolg, denn das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass das Hauptzollamt in Köln die Heatballs (lies: Glühbirnen) 40.000 verzollen muss und zumindest die Beschlagnahmung der (ähem...) Heizelemente hinfällig ist.
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