Altgeräte-Entsorgung Warum sich Bauelemente-Distributoren unbedingt mit der Stiftung Elektro-Altgeräte Register befassen müssen

Redakteur: Margit Kuther

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Welche Konsequenzen dies für Bauelemente-Distributoren hat, erfahren Sie von FBDi-Geschäftsführer Wolfram Ziehfuss aus erster Hand.

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ELEKTRONIKPRAXIS: Herr Ziehfuss, warum rückt die EAR gerade jetzt in den Fokus des FBDi?

Wolfram Ziehfuss: Nachdem die Stiftung EAR kürzlich die sogenannte Regelsetzung des Produktbereiches 3 abgelehnt hat, sind in Deutschland auch Bauelemente und Komponenten Elektrogeräte. Deshalb müssen sich die Bauelemente-Distributoren nun mit der Elektro-Altgeräte-Entsorgung befassen.

Das ist schwer nachvollziehbar, würden Sie uns das bitte näher erläutern?

Ja gerne, allerdings muss ich dabei etwas weiter ausholen: Die EAR unterscheidet verschiedene Produktbereiche, wobei in der sogenannten Regelsetzung eines Produktbereiches festgelegt ist, welche Geräte jeweils betroffen sind.

Interessant für Bauelemente-Distributoren FBDi ist der Produktbereich 3, der Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik umfasst – also Produkte, die auch für die Distributoren des FBDi relevant sind.

Nachdem die EAR nun die Regelsetzung des Produktbereichs 3 erneut abgelehnt hat, ist nach wie vor die alte Regelsetzung aus dem Jahr 2005 in Kraft – und zwar einschließlich des sogenannten verschärften Anwendungsbereichs.

Und eben dieser verschärfte Anwendungsbereich geht deutlich über die Direktive 2002/96/EG hinaus, da in Deutschland auch diverse Bauteile und Baugruppen aufgrund der Definition der EAR als Elektrogeräte zu klassifizieren sind.

Zwar trennt auch die weiterhin gültige Regelsetzung des Produktbereichs 3 zwischen B2C- und B2B-Geräten, dennoch fallen viele Produkte - und zwar auch Komponenten - aufgrund dieser Einteilung in den B2C-Bereich. Primär scheint die EAR das B2C-Geschäft zu fokussieren.

Um ein B2C-Gerät handelt es sich dann, wenn das Gerät unter den Anwendungsbereich des ElektroG fällt und in privaten Haushalten eingesetzt wird oder werden kann. Nach Ablehnung des Regelentwurfes werden nun aber alle B2B-Geräte - die bei einem privaten Nutzer auftauchen könnten, als ‚Dual-Use Geräte’ kategorisiert – und zwar auch die von der EAR als Geräte klassifizierten „Komponenten“. Damit fallen alle daraus resultierenden Verpflichtungen und Auflagen aus der Gesetzgebung und Auslegung an.

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