Smart Metering Vorteile intelligenter Stromzähler für die Verbraucher sind fraglich
Im Juni 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Es soll den Strommarkt fit für die Zukunft machen, etwa durch intelligente Stromzähler. Rechtsanwalt Dr. Nico Brunotte von der Hamburger Kanzlei CMS Hasche Sigle erläutert die Konsequenzen für die Verbraucher.
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Was sieht das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende denn im Einzelnen vor?
Das mit den Stimmen der Großen Koalition Ende Juni 2016 verabschiedete Gesetz regelt vor allem den Einbau von intelligenten Stromzählern – auch Smart Meter genannt – und entsprechenden Gateways. Der Strommarkt soll damit, nach Ansicht der Großen Koalition, fit für die Zukunft gemacht werden und die Kommunikation in den Stromnetzen ermöglichen.
Die Smart Meter sollen aber auch Instrumente für mehr Energieeffizienz sein und eine dezidierte Analyse der Verbrauchsdaten ermöglichen. Zum Schutz der dabei erzeugten Daten sieht das Gesetz detaillierte Regelungen vor, die Mindestanforderungen an die Smart Meter für Zuverlässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der Messwerte festschreiben.
Darüber hinaus haben die Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit bestimmte Anforderungen nach dem Stand der Technik zu erfüllen, die in verbindlich erklärten Schutzprofilen und Technischen Richtlinien für intelligente Messsysteme festgeschrieben werden. Dies ist alleine schon deshalb wichtig, weil die Sammlung der Daten es beispielsweise ermöglichen kann, Verhaltensprofile auf Basis des Stromverbrauchs zu erstellen.
Welche Erwartungen hegt denn die Bundesregierung an die digitalen Stromzähler bei der Energiewende und wie realistisch ist diese Erwartung?
Die neuen Stromzähler sollen eine sichere Kommunikation in den Energienetzen ermöglichen, Daten zur Verbrauchssituation zur Verfügung stellen und damit dem Letztverbraucher beispielsweise den Aufwand für eine Vor-Ort-Ablesung ersparen. Hierdurch soll eine Analyse des Verbrauchsverhalten möglich werden und mittelfristig auch variable Stromtarife etabliert werden.
Denkbar wäre also zum Beispiel, dass es sich im Strompreis niederschlägt, wenn der Letztverbraucher seinen Stromverbrauch in Zeiten verlagert, in denen Strom besonders billig ist. Die Lastverteilung in den Stromnetzen könnte damit besser auf erneuerbare Energie ausgerichtet werden.
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